Förderprogramme für Energie in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Energie und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
539 Programme gefunden
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Wohneigentum für Familien (KfW-Programm 300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches, selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. In der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude liegt der Höchstbetrag bei 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder), 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) und 220.000 Euro (ab 5 Kindern), mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bei 220.000, 250.000 und 270.000 Euro. Gefordert ist mindestens Effizienzhaus 40 ohne Öl-, Gas- oder Biomasseheizung, das Programm ist der Nachfolger des Baukindergelds.
Eigentumsförderung - Modernisierung (Wohnraumförderung NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, etwa Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Zinssatz beträgt 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, zusätzlich gibt es einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent in Einkommensgruppe A.
Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen bis 220.000 Euro je neu geförderter Wohneinheit für bauliche Modernisierung von Mietwohngebäuden. Gefördert werden Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz, Klimaanpassung und Wohnumfeldaufwertung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 15 bis 25 Prozent.
Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen
Für die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude gibt es in Nordrhein-Westfalen Darlehen bis 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent. Die Zinsbindung beträgt 25 oder 30 Jahre, der Tilgungsnachlass laut NRW.BANK bis zu 55 Prozent. Gefördert werden energetische Sanierung und moderne Heizsysteme, barrierefreie Umbauten, Einbruchschutz, Grundrissänderungen und Maßnahmen im Wohnumfeld. Voraussetzung ist eine Miet- und Belegungsbindung von 20 oder 25 Jahren; vermietet wird an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen und gültigem Wohnberechtigungsschein. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwuerdigkeit.
NRW Eigentumsförderung - Modernisierung
Zinsguenstiges Landesdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der Kosten. Der Zinssatz liegt laut NRW.BANK bei 0,0 Prozent für fuenf Jahre und danach bei 0,5 Prozent für weitere 25 Jahre, ab dem dritten Jahr fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent jährlich an. Gefördert werden Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie sparen, das Klima schützen oder die Klimaanpassung verbessern, dazu zählen ausdrücklich auch Barriereabbau und Nutzbarkeit. Der Tilgungsnachlass kann je nach Einkommensgruppe und erreichtem Effizienzstandard bis zu 50 Prozent des Darlehens betragen, ausgehend von 25 Prozent Grundnachlass. Der Antrag geht an die Stadt oder den Kreis.
Bundesförderung EEW - Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, gegen elektrisch betriebene Anlagen. Das Modul richtet sich gezielt an kleine Unternehmen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6 Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Zuschuss für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen austauschen, welche mit Erdgas, Kohle oder Mineraloel beziehungsweise daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden. Ziel ist die Elektrifizierung von Produktionsprozessen und damit der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Betrieb. Der Fördersatz beträgt einheitlich 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen, je zusammenhaengender Maßnahme sind maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Sektorkopplung im Kleinen: Gefördert wird der Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle, Mineralöl oder daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch betriebene Neuanlagen. Die Förderung beträgt einheitlich 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind insgesamt maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich, auch bei Verteilung auf mehrere Anträge. Adressat sind ausdrücklich kleine Unternehmen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierungsmaßnahmen bei kleinen Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie vorhandene Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch neue elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf Elektrobetrieb umrüsten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 200.000 Euro je Antragsteller für technisch, wirtschaftlich und verwaltungstechnisch zusammenhängende Maßnahmen. Die technischen Anforderungen entsprechen dem KfW-Kreditprogramm 295.
EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen mit Erdgas-, Kohle- oder Mineraloelbetrieb durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen ersetzen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die Umruestung von Bestandsanlagen auf elektrischen Betrieb. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen darf über Modul 6 insgesamt maximal ein Zuschuss von 200.000 Euro beantragt werden.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 1 Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Erwerb und die Installation hocheffizienter Querschnittstechnologien in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden hocheffiziente Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger einschließlich übergeordneter Steuerung. Ebenfalls förderfähig sind Wärmeübertrager zur Erschließung von Abwärme aus Bestandsanlagen, Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen und Frequenzumrichter zur Nachruestung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro je Maßnahme betragen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate: Elektromotoren und Antriebe, elektrisch angetriebene Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger samt Steuerung, Wärmeübertrager für Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung, thermische Isolierung industrieller Anlagen sowie Frequenzumrichter. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind insgesamt maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich, auch wenn sie auf mehrere Anträge verteilt werden.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Austausch bereits im Betrieb laufender Querschnittstechnologien gegen hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftverdichter, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Je Maßnahme sind mindestens 2.000 Euro zu investieren, insgesamt sind höchstens 200.000 Euro Zuschuss möglich. Nur KMU sind antragsberechtigt, Neuanlagen ohne Ersatz werden nicht gefördert.
EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien
Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Erwerb und die Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger, für Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen, für Frequenzumrichter zur Nachruestung und für Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro je Maßnahme betragen, der Zuschuss ist auf 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.
Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.
Wohneigentum für Familien Bestandserwerb, Jung kauft Alt (KfW 308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine bestehende sanierungsbedürftige Immobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Familien mit vielen Kindern und geringem Einkommen erhalten die höchste Förderung. Die Immobilie muss innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Kauf auf mindestens Effizienzhaus 70 EE saniert werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung.
KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit
Der KfW-Kredit 261 finanziert die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe wird ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 20 Prozent gewährt. Für die Sanierung eines Worst Performing Building kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für eine serielle Sanierung 15 Prozentpunkte, sodass insgesamt bis zu 40 Prozent Ersparnis möglich sind. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist zwingend erforderlich. Zum 21.07.2026 wurden die Förderbedingungen angepasst.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.
Wohngebäude - Kredit (261)
Zinsgünstiger Kredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzhaus-Stufe. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent Bonus für serielle Sanierung.
KfW 261 Effizienzhaus Denkmal - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz zum Effizienzhaus Denkmal. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt 5 Prozent und maximal 7.500 Euro je Wohneinheit für die Erneuerbare-Energien-Klasse sowie 10 Prozent und maximal 15.000 Euro je Wohneinheit für die Nachhaltigkeits-Klasse. Zusätzlich sind ein Bonus für Worst Performing Buildings von 10 Prozent sowie ein Bonus für serielle Sanierung möglich. Der Bauantrag muss zum Antragszeitpunkt mindestens fuenf Jahre zurückliegen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Kredit (KfW 261)
Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf einer frisch sanierten Immobilie, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Stufe 5 bis 15 Prozent: Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse 10 Prozent, mit Nachhaltigkeits-Klasse 15 Prozent, Effizienzhaus 55 EE 5 und NH 10 Prozent, Effizienzhaus 70 NH und 85 NH je 5 Prozent, Effizienzhaus Denkmal EE 5 und NH 10 Prozent. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung auf EH 40 oder 55 weitere 15 Prozentpunkte. Insgesamt sind bis zu 40 Prozent Ersparnis möglich.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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