Förderprogramme für Energie in Niedersachsen
Diese Programme fördern Energie und sind in Niedersachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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KfW-Umweltprogramm (240/241)
Zinsguenstiger Förderkredit für Investitionen, die die Umweltsituation verbessern und Ressourcen schonen. Zur Luftreinhaltung zählt ausdrücklich die Neuanschaffung batterie- oder brennstoffzellenbetriebener mobiler Maschinen, außerdem werden Kreislaufwirtschaft, Abfall- und Abwassermaßnahmen sowie Laermschutz gefördert. Der Kredit beträgt bis zu 25 Millionen Euro und deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, ohne Mindestbetrag. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei einem Finanzierungspartner gestellt werden.
THG-Quote für Elektrofahrzeuge und Ladepunkte
Wer Kraftstoffe in Verkehr bringt, muss deren Treibhausgasemissionen mindern. Strom, der in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutzt wird, ist auf diese Quote anrechenbar und wird dabei mit dem dreifachen Energiegehalt gutgeschrieben. Halter von reinen Batteriefahrzeugen und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können sich die Strommengen vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und den Wert an Quotenverpflichtete verkaufen. Für gewerbliche Flotten ist das eine wiederkehrende Einnahme pro Fahrzeug und Jahr. Neu: Seit dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt für die Entscheidung über gemeldete Strommengen Gebühren zwischen 94,60 Euro und 6.500 Euro, sowohl für öffentliche als auch für nicht öffentliche Ladepunkte.
Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr
Gefördert werden die Anschaffung oder Umruestung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die dafuer erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur. Förderfähig sind Batteriebusse einschließlich Batterie-Oberleitungsbussen, Brennstoffzellenbusse sowie die Umruestung konventioneller Busse. Die neue Richtlinie wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht, der zugehoerige Förderaufruf startete am 21. Mai 2026, Förderskizzen waren ab dem 26. Mai 2026 einzureichen. Neben dem bisherigen Aktivierungsprogramm gibt es erstmals ein Skalierungsprogramm für Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Teil ihrer Busflotte elektrifiziert haben. Die Frist dieses Aufrufs ist am 21.07.2026 abgelaufen, die Richtlinie läuft aber bis 30.06.2027 weiter, sodass mit weiteren Aufrufen zu rechnen ist.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw)
Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Förderfähig sind sowohl Ladepunkte für den eigenen Betrieb auf Betriebshoefen und in Depots als auch öffentlich zugängliche Standorte an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen. Die Richtlinie datiert vom 27. April 2026 und wurde vom Projektträger Juelich am 15. Mai 2026 veröffentlicht. Sie setzt einen zentralen Baustein des im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der wichtigste Nachfolger der ausgelaufenen KsNI-Richtlinie im Infrastrukturbereich. Über vier Jahre steht laut NOW GmbH insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Förderung läuft über zeitlich befristete Förderaufrufe, nicht laufend.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Der Bund fördert Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in drei Modulen. Modul 1 umfasst das Energieaudit nach DIN EN 16247 einschließlich der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes. Modul 2 ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für bestehende und neue Nichtwohngebäude. Modul 3 ist die Contracting-Orientierungsberatung für Einsparmodelle mit vertraglicher Einspargarantie. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Übersichtsseite nicht ausgewiesen und stehen in den jeweiligen Modulunterseiten.
Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)
Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung anbieterunabhängige Beratung für Haushalte an. Angeboten werden Telefonberatung, Onlineberatung, Beratung zu Hause und Termine in rund 900 Beratungsstellen bundesweit. Themen sind Energiesparen, Heizung, Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Streit um Abrechnungen. Ein Teil der Angebote ist kostenfrei, für einzelne Formate fällt ein geringer Eigenanteil an. Die konkreten Preise je Beratungsformat sind auf der Startseite nicht vollständig ausgewiesen.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Das BAFA bezuschusst den Kauf fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen inklusive freiberuflich Tätiger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Antragstellung ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich und muss zwingend vor der Bestellung erfolgen.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Eines der weltweit grössten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien, finanziert aus den Erlösen des EU-Emissionshandelssystems. Gefördert werden unter anderem Elektrolyseure, wasserstoffbasierte Industrieprozesse, Energiespeicher und CCU/CCS-Vorhaben. Die Vergabe erfolgt über wiederkehrende Calls for Proposals, die mit Beteiligung der Innovation Fund Expert Group vorbereitet werden. In Deutschland unterhält das Kompetenzzentrum KEI die nationale Kontaktstelle. Der Fonds enthält zudem eine eigene Förderinitiative für europäische Batteriezellhersteller.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate: Elektromotoren und Antriebe, elektrisch angetriebene Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger samt Steuerung, Wärmeübertrager für Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung, thermische Isolierung industrieller Anlagen sowie Frequenzumrichter. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind insgesamt maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich, auch wenn sie auf mehrere Anträge verteilt werden.
Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293)
Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen, orientiert an den technischen Kriterien der EU-Taxonomie. Modul A fördert Anlagen zur Herstellung klimafreundlicher Technologien wie Erneuerbare-Energien-Anlagen, Wasserstofferzeugung, CO2-arme Verkehrstechnologien, effiziente Gebäudetechnik und Batterien, hier sind auch Betriebsmittel und Warenlager finanzierbar. Modul B fördert klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien wie Zement, Aluminium, Eisen und Stahl. Modul C fördert Infrastruktur, etwa den Ausbau der Stromübertragung.
Niedersachsen Invest GRW
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Beherbergungsgewerbes. Gefördert werden Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, mit denen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, sowie CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen. Der Zuschuss beträgt maximal 65 Prozent, abhängig unter anderem von Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage. Das Programm gilt nur im niedersächsischen GRW-Zielgebiet, zu dem unter anderem die Landkreise Aurich, Cuxhaven, Goslar, Göttingen, Leer, Osnabrück und Uelzen sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven zählen.
Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien im Bestand)
Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die sanierungsbedürftigen Bestandswohnraum kaufen und anschließend energetisch sanieren. Das Programm läuft seit dem 3. September 2024. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Förderfähig sind Bestandsgebäude der Energieeffizienzklassen F, G oder H, der jeweils gültige Endkundenzins ist bei der KfW abzufragen.
Wohneigentum für Familien (KfW-Programm 300)
Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches, selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. In der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude liegt der Höchstbetrag bei 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder), 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) und 220.000 Euro (ab 5 Kindern), mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bei 220.000, 250.000 und 270.000 Euro. Gefordert ist mindestens Effizienzhaus 40 ohne Öl-, Gas- oder Biomasseheizung, das Programm ist der Nachfolger des Baukindergelds.
Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)
Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)
Förderkredit für Investitionen in klimafreundliche Mobilität mit bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben und einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der Kosten. Gefördert werden unter anderem Pkw, Krafträder, Elektro-Motorroller, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder und E-Bikes sowie öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss und Wasserstofftankstellen.
proKlima Förderung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude bietet proKlima eigene Förderbausteine an: Solarstromanlagen, Modernisierung der Wärmeversorgung sowie Heizungsoptimierung. Zielgruppe sind Betriebe, Einrichtungen und Organisationen im Fördergebiet Hannover.
proKlima GemeinNützlich Solar
Mit GemeinNützlich Solar fördert proKlima Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Institutionen in Hannover mit 200 Euro je Kilowatt Peak installierter Leistung. Das Angebot richtet sich an Vereine, soziale Träger und vergleichbare Einrichtungen.
proKlima Förderung Gebäudehülle
Im Bereich Gebäudehülle fördert proKlima drei Bausteine: Nachhaltige Dämmung für die Dämmung der Gebäudehülle, Neue Fenster für Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung sowie den Bonus Wärmepumpe plus als Kombinationsbonus bei gleichzeitigem Wärmepumpeneinbau.
proKlima Förderung Solarstrom Wohngebäude
proKlima fördert Photovoltaik an Wohngebäuden im Fördergebiet Hannover mit drei Bausteinen: DachVollToll für die Vollbelegung des Daches mit Solarmodulen, SolarStromFassade für fassadenintegrierte Anlagen und SolarGrünDach für die Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik. Bei allen Förderbausteinen ist zusätzlich die Beantragung eines Bonus möglich.
proKlima Förderung Wärmeversorgung Wohngebäude
Der enercity-Fonds proKlima fördert die Modernisierung der Wärmeversorgung in Wohngebäuden mit vier Bausteinen: Solarwärmeanlagen mit zertifizierten Sonnenkollektoren, Wärmepumpen, Wärmenetzanschluss an Nah- und Fernwärme sowie den Fernwärme-Bonus der Landeshauptstadt Hannover. Das Fördergebiet umfasst Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.
EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)
Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.
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