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Förderprogramme für Energie in Bremen

Diese Programme fördern Energie und sind in Bremen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

480 Programme gefunden

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BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für Deponiegas, Klärgas und Grubengas (§ 41 EEG 2023)

Für Strom aus Deponiegas gelten 7,46 ct/kWh bis 500 Kilowatt und 5,17 ct/kWh bis 5 Megawatt Bemessungsleistung. Für Klärgas gelten 5,93 ct/kWh bis 500 Kilowatt und 5,17 ct/kWh bis 5 Megawatt. Für Grubengas gelten 5,98 ct/kWh bis 1 Megawatt, 3,81 ct/kWh bis 5 Megawatt und 3,37 ct/kWh darüber, wobei das Grubengas aus Bergwerken des aktiven oder stillgelegten Bergbaus stammen muss. Alle Werte sinken seit dem 1. Januar 2024 jährlich um 1,5 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für Güllekleinanlagen (§ 44 EEG 2023)

Die sogenannte Güllekleinanlage erhält 22 Cent pro Kilowattstunde bis 75 Kilowatt Bemessungsleistung und 19 Cent bis 150 Kilowatt. Bedingung ist, dass der Strom am Standort der Biogaserzeugungsanlage erzeugt wird, die installierte Leistung am Standort insgesamt höchstens 150 Kilowatt beträgt und im Kalenderjahresdurchschnitt mindestens 80 Masseprozent Gülle eingesetzt werden. Geflügelmist und Geflügeltrockenkot zählen nicht mit, überjähriges Kleegras bis zu 10 Masseprozent schon.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Biomasse bis 150 Kilowatt (§ 42 EEG 2023)

Für Strom aus Biomasse im Sinn der Biomasseverordnung, dessen anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, gilt bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 150 Kilowatt ein Wert von 12,67 Cent pro Kilowattstunde. Damit entfällt für kleine Biomasseanlagen die Pflicht zur Teilnahme an einer Ausschreibung. Für Strom aus Biomethan ist dieser Satz ausdrücklich nicht anwendbar. Bei Biogasanlagen über 100 Kilowatt greift zusätzlich die Begrenzung auf 45 Prozent Bemessungsleistung nach § 44b EEG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Geothermie (§ 45 EEG 2023)

Für Strom aus Geothermie beträgt der anzulegende Wert 25,20 Cent pro Kilowattstunde und ist damit der höchste gesetzlich bestimmte Vergütungssatz im EEG. Seit dem 1. Januar 2024 sinkt der Wert jährlich um 0,5 Prozent für neu in Betrieb genommene Anlagen. Überschreitet die gemeldete installierte Geothermieleistung bundesweit erstmals 120 Megawatt, steigt die jährliche Degression ab dem Folgejahr auf 2 Prozent. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Ausbaustand jährlich nach dem 15. Dezember.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Wasserkraft (§ 40 EEG 2023)

Gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus Wasserkraft, gestaffelt nach Bemessungsleistung: 12,03 ct/kWh bis 500 kW, 7,93 ct bis 2 MW, 6,07 ct bis 5 MW, 5,32 ct bis 10 MW, 5,13 ct bis 20 MW, 4,12 ct bis 50 MW und 3,37 ct darüber. Die Werte sinken seit dem 1. Januar 2024 jährlich um 0,5 Prozent. Auch Altanlagen von vor 2009 erhalten den Anspruch, wenn sie nach dem 31.12.2016 wasserrechtlich zugelassen ertüchtigt wurden; sie gelten dann als neu in Betrieb genommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundPrämie

EEG-Zahlungsanspruch für die Vergärung von Bioabfällen (§ 43 EEG 2023)

Anlagen, die Biogas aus getrennt erfassten Bioabfällen der Abfallschlüssel 20 02 01, 20 03 01 und 20 03 02 mit einem Anteil von durchschnittlich mindestens 90 Masseprozent erzeugen, erhalten 14,16 Cent pro Kilowattstunde bis 500 Kilowatt Bemessungsleistung und 12,41 Cent bis 20 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Vergärungsanlage unmittelbar mit einer Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden ist und die nachgerotteten Gärreste stofflich verwertet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
BundZuschuss

EEW Modul 5 - Transformationspläne

Gefördert wird die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Die Abwicklung erfolgt nicht direkt beim BAFA, sondern über den Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH. Achtung: Die BAFA-Seite verweist nur auf den Projektträger und nennt weder Fördersatz noch Höchstbetrag noch einen ausdrücklichen Programmstatus. Förderhöhe und aktuelle Verfügbarkeit bitte direkt beim Projektträger prüfen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
EUZuschuss

EFRE Bremen 2021 bis 2027

Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der EU-Kommission am 17. Juni 2022 genehmigt. Es konzentriert sich auf zwei politische Ziele: ein wettbewerbsfähiges, intelligentes Europa über Innovation und KMU-Förderung sowie einen grünen, klimaneutralen Übergang mit Energieeffizienz, Klimaanpassung und städtischer Biodiversität. Gefördert werden unter anderem Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Freie Hansestadt Bremen, EFRE-Verwaltungsbehörde
EUZuschuss

EFRE-Programm Bremen 2021 bis 2027

Das EFRE-Programm Bremen setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 95,3 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 238,1 Millionen Euro. Schwerpunkte sind Innovation und Technologietransfer, Digitalisierung, Klimaschutz und die Entwicklung benachteiligter Quartiere. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Verwaltungsbehörde des Landes Bremen, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

EIT - Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Knowledge and Innovation Communities)

Das EIT fördert Innovation über thematische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs): EIT Climate-KIC, EIT Digital, EIT Food, EIT Health, EIT InnoEnergy, EIT Manufacturing, EIT RawMaterials, EIT Urban Mobility, EIT Water sowie EIT Culture and Creativity. Angeboten werden Bildungsprogramme mit EIT Label, Acceleratoren für Start-ups und Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
European Institute of Innovation and Technology (EIT), Teil von Horizont Europa
EUZuschuss

EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)

Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Union, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Umsetzung über die Länder
EUZuschuss

EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)

Eines der weltweit grössten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien, finanziert aus den Erlösen des EU-Emissionshandelssystems. Gefördert werden unter anderem Elektrolyseure, wasserstoffbasierte Industrieprozesse, Energiespeicher und CCU/CCS-Vorhaben. Die Vergabe erfolgt über wiederkehrende Calls for Proposals, die mit Beteiligung der Innovation Fund Expert Group vorbereitet werden. In Deutschland unterhält das Kompetenzzentrum KEI die nationale Kontaktstelle. Der Fonds enthält zudem eine eigene Förderinitiative für europäische Batteriezellhersteller.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, finanziert aus dem EU-Emissionshandel
EUZuschuss

EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)

Der EU-Innovationsfonds ist nach eigener Darstellung eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer CO2-armer Technologien. Er wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist: Wer Treibhausgase ausstößt, zahlt über den Emissionshandel, und dieses Geld fließt in den Fonds zurück. Für großtechnische Demonstrationsvorhaben in den Bereichen erneuerbare Energien, Wärmenetze, Bioenergie und Geothermie kommen die regelmäßigen Calls for Proposals in Betracht. Als neue Teilinitiative nennt die Kommission die Battery Booster Facility für Batteriezellen.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, Generaldirektion Klimapolitik, Abwicklung durch CINEA
EUZuschuss

EU-Missionen in Horizont Europa

Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Horizont Europa
BundSteuervorteil

Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG)

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf, an oder in einem Gebäude sind einkommensteuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt. Pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft sind insgesamt höchstens 100 Kilowatt peak begünstigt. Wer darunter bleibt, muss weder Einspeisevergütung noch Eigenverbrauch versteuern und keine Gewinnermittlung abgeben. Der Haken: Die Befreiung ist zwingend, nicht wählbar. Damit entfällt auch der Abzug von Kosten und Abschreibungen, was bei einer defizitären Anlage nachteilig sein kann. Wird die Grenze überschritten, fallen die Einnahmen insgesamt aus der Befreiung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundKredit

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (KfW 523)

Zinsguenstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt. Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an. Anders als bei der Zuschussförderung dürfen die Bauarbeiten nach der Zuschusszusage bereits vor Antragstellung des Ergänzungskredits beginnen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 5: Transformationspläne

Gefördert wird die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Wesentlicher Bestandteil ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich sinken. Anders als bei den Modulen 1 bis 4 und 6 läuft die Antragstellung nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft vom 25. Januar 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der Bundesförderung der Energieberatung anbieterunabhängige Beratung für Haushalte an. Angeboten werden Telefonberatung, Onlineberatung, Beratung zu Hause und Termine in rund 900 Beratungsstellen bundesweit. Themen sind Energiesparen, Heizung, Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Streit um Abrechnungen. Ein Teil der Angebote ist kostenfrei, für einzelne Formate fällt ein geringer Eigenanteil an. Die konkreten Preise je Beratungsformat sind auf der Startseite nicht vollständig ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Verbraucherzentrale Bundesverband, gefördert vom Bund
BundZuschuss

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Der Bund fördert Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in drei Modulen. Modul 1 umfasst das Energieaudit nach DIN EN 16247 einschließlich der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes. Modul 2 ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für bestehende und neue Nichtwohngebäude. Modul 3 ist die Contracting-Orientierungsberatung für Einsparmodelle mit vertraglicher Einspargarantie. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Übersichtsseite nicht ausgewiesen und stehen in den jeweiligen Modulunterseiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundSonstiges

Erhöhung und Verringerung des Ausschreibungsvolumens Wind an Land (Paragraf 28 EEG)

Für Projektierer und Bürgerenergiegesellschaften ist entscheidend, wie viel Volumen in einer Runde tatsächlich ausgeschrieben wird. Das Basisvolumen von 10.000 Megawatt pro Jahr (2024 bis 2028) erhöht sich um die im Vorjahr nicht bezuschlagten Mengen und verringert sich unter anderem um die Leistung von Anlagen ohne ausschreibungsbestimmten Wert, die im Vorjahr als in Betrieb genommen gemeldet wurden. Genau darunter fallen die ausschreibungsfrei geförderten Bürgerenergieanlagen nach Paragraf 22b EEG: Sie mindern das Volumen der regulären Ausschreibung. Die Bundesnetzagentur kann das Volumen zusätzlich um bis zu 30 Prozent erhöhen oder verringern und stellt die Anpassung jährlich bis zum 15. März fest. Bei drohender Unterzeichnung kann sie das Volumen eines Gebotstermins kürzen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundKredit

Erneuerbare Energien Standard (KfW 270)

Zinsguenstiger Kredit für Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, in Netze und in Speicher. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaikanlagen auf Daechern, an Fassaden und auf Freiflächen, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Planung, Projektierung und Installation. Das Programm ist besonders geeignet für Vorhaben mit Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Anlagen müssen den Anforderungen des EEG genuegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundSonstiges

Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO, grüner Wasserstoff und E-Fuels) als Erfüllungsoption

Grüner Wasserstoff und strombasierte E-Fuels werden über die 37. BImSchV auf die THG-Quote angerechnet, wenn der eingesetzte Strom über Direktanschluss oder nach den Netzbezugsregeln der Paragrafen 5 bis 9 stammt und die Mindesteinsparung erreicht wird. Bei der Berechnung des Referenzwerts wird die energetische Menge ab 2024 mit dem Faktor 3 multipliziert, ab 2037 mit 2,5, ab 2038 mit 2, ab 2039 mit 1,5 und ab 2040 mit 1.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Vollzug der 37. BImSchV), Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Erstattung notwendiger Untersuchungskosten für Offshore-Flächen (Paragrafen 10a und 10b WindSeeG)

Wer als Projektinhaber eine Offshore-Fläche auf eigene Kosten untersucht hat, kann die notwendigen Untersuchungskosten erstattet bekommen. Bei nicht zentral voruntersuchten Flächen richtet sich der Anspruch nach Paragraf 10b WindSeeG gegen den in der Ausschreibung bezuschlagten Bieter. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie stellt die erstattungsfähigen Kosten vor der Bekanntmachung der Ausschreibung durch Verwaltungsakt fest und veröffentlicht diesen als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Der Projektinhaber muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe die Rechteeinräumung erklären; nach Zuschlagserteilung übermittelt er die Untersuchungsergebnisse binnen eines Monats, und der bezuschlagte Bieter erstattet die festgestellten Kosten unverzüglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; Zahlung durch den bezuschlagten Bieter
BundSteuervorteil

Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (Paragraf 3 Nummer 72 EStG)

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden sind von der Einkommensteuer befreit. Die Grenze liegt bei 30 Kilowatt peak installierter Bruttoleistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit und bei insgesamt 100 Kilowatt peak je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Sind die Einkuenfte vollständig steuerfrei, entfällt die Pflicht zur Gewinnermittlung. Massgeblich ist die im Marktstammdatenregister eingetragene Leistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzaemter

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