Förderprogramme für Energie in Bayern
Diese Programme fördern Energie und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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MarLEN – Maritime Low Emission Network, transnationaler Aufruf der CSA ZEWT unter Horizont Europa
MarLEN ist ein transnationaler Förderaufruf für emissionsfreien Wasserverkehr in sechs Themenfeldern: nachhaltige alternative Kraftstoffe, Elektrifizierung, Energieeffizienz, Design und Retrofitting, digitale grüne Lösungen sowie Häfen. Gefördert werden Vorhaben von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung und Demonstration bis zur Umsetzung. Am Aufruf 2026 beteiligen sich unter anderem Belgien, Deutschland, Norwegen, Rumänien und die Türkei.
Maritimes Forschungsprogramm
Das Maritime Forschungsprogramm fördert Forschung und Entwicklung in Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und maritimer Produktion. Die fünf Schwerpunkte sind MARITIME.zeroGHG für klimaneutrale Schiffe, MARITIME.green für maritimen Umweltschutz, MARITIME.smart für Digitalisierung, MARITIME.safe für maritime Sicherheit und MARITIME.value für maritime Ressourcen. Projektskizzen können jederzeit ohne Frist eingereicht werden.
Umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen. Damit sollen Dieselgeneratoren während der Hafenliegezeit ersetzt und Luftschadstoffemissionen gesenkt werden. Anträge werden seit dem 1. Januar 2023 über das Portal easy-Online entgegengenommen.
Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)
Gefördert werden die Modernisierung bestehender Küstenschiffe und innovative Ausrüstung von Neubauten: Antriebssystemmodernisierung, Schadstoffminderung, Energieeffizienz und Windunterstützungssysteme. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße bei 70 bis 80 Prozent für emissionsfreie Antriebe, 50 bis 60 Prozent für saubere Antriebe, 40 bis 60 Prozent für Schadstoffminderung und 30 bis 50 Prozent für Energieeffizienz. Im sechsten Aufruf standen 18,16 Millionen Euro bereit.
Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Zuschuss für emissionsfreie Antriebe, saubere Antriebe und Energieeffizienzmaßnahmen an Binnenschiffen. Innerhalb eines Förderaufrufs sind für emissionsfreie Schiffe bis zu 100 Prozent bei der Ausrüstung von Neubauten und bis zu 80 Prozent bei der Umrüstung möglich, für saubere Schiffe bis zu 70 Prozent, für Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 80 Prozent. Außerhalb von Aufrufen gelten niedrigere, nach Unternehmensgröße gestaffelte Sätze. Die Zuwendung ist auf 4,5 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt.
Förderung von Lastenfahrrädern der Stadt Straubing
Straubing fördert Neukauf und Leasing von Lastenfahrrädern mit 25 Prozent der Anschaffungskosten beziehungsweise der Leasingkosten über 36 Monate ohne Mehrwertsteuer, maximal 750 Euro mit batterieelektrischer Tretunterstützung und 350 Euro ohne. Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe, Freiberufler, gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Straubing. Bei privaten Antragstellern ist im Förderzeitraum ein Fahrzeug förderfähig.
Treibhausgasminderungsquote für reine Batterieelektrofahrzeuge (THG-Quote nach 38. BImSchV)
Wer ein reines Batterieelektrofahrzeug hält, kann die eingesparten Treibhausgasemissionen über die THG-Quote verkaufen. Der in Elektrofahrzeugen genutzte Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt angerechnet. Für nicht-öffentliches Laden gilt pro zugelassenem Batterieelektrofahrzeug ein pauschaler Schätzwert, den das Bundesumweltministerium jährlich im Bundesanzeiger bekanntgibt. Das Umweltbundesamt stellt die Bescheinigung aus, den Erlös erzielt man über einen Vertrag mit einem quotenverpflichteten Unternehmen oder einen Vermarkter.
E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)
Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.
Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Gefördert wird die Errichtung energieeffizienter stationärer Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln samt Nebenaggregaten und Speichern. Neu aufgenommen ist die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionsanlagen von fluorierten Kältemitteln auf Kohlenwasserstoffe, was den Stromverbrauch senkt und die Anlagen im Bestand hält statt sie zu ersetzen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsförderung, die konkrete Höhe lässt sich mit dem Förderrechner auf klimaschutz.de ermitteln. Anträge sind ganzjährig elektronisch beim BAFA möglich.
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierungsmaßnahmen bei kleinen Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie vorhandene Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch neue elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf Elektrobetrieb umrüsten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 200.000 Euro je Antragsteller für technisch, wirtschaftlich und verwaltungstechnisch zusammenhängende Maßnahmen. Die technischen Anforderungen entsprechen dem KfW-Kreditprogramm 295.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 5: Transformationspläne
Modul 5 der EEW-Richtlinie fördert die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen den eigenen Weg zur Treibhausgasneutralität planen und die dafür nötigen Energie-, Material- und Ressourcenmaßnahmen ableiten. Anders als die übrigen EEW-Module wird dieses Modul nicht vom BAFA, sondern vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH über die Plattform wettbewerb-energieeffizienz.de abgewickelt. Fördersatz und Höchstbetrag stehen dort und nicht auf der BAFA-Seite.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung
Die Basisförderung von Modul 4 gibt KMU ohne aufwendiges Einsparkonzept einen Zuschuss von 15 Prozent (kleine Unternehmen) beziehungsweise 10 Prozent (mittlere Unternehmen) der Investitionskosten, wenn der Ersatz einer bestehenden Anlage den Endenergiebedarf um mindestens 15 Prozent senkt. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10.000 Euro je Maßnahme, die Förderzusage bei zusammenhängenden Maßnahmen bei höchstens 20 Millionen Euro. Gefördert werden unter anderem Elektrostapler, Spritzgießmaschinen, Lasercutter, Lackierkabinen und Gastronomietechnik.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Sensorik, Messtechnik, Datenumsetzern, Steuerungen und zertifizierter Energiemanagement-Software nach DIN EN ISO 50001 sowie zugehörige Mitarbeiterschulungen. Der Zuschuss beträgt 45 Prozent für kleine, 35 Prozent für mittlere und 25 Prozent für große Unternehmen. Gemeinsam mit Modul 2 sind je zusammenhängender Maßnahme höchstens 20 Millionen Euro möglich. Die Software muss auf der BAFA-Liste zertifizierter Produkte stehen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 1: Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Austausch bereits im Betrieb laufender Querschnittstechnologien gegen hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftverdichter, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Je Maßnahme sind mindestens 2.000 Euro zu investieren, insgesamt sind höchstens 200.000 Euro Zuschuss möglich. Nur KMU sind antragsberechtigt, Neuanlagen ohne Ersatz werden nicht gefördert.
LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition
Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der EU-Innovationsfonds ist nach eigener Darstellung eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer CO2-armer Technologien. Er wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist: Wer Treibhausgase ausstößt, zahlt über den Emissionshandel, und dieses Geld fließt in den Fonds zurück. Für großtechnische Demonstrationsvorhaben in den Bereichen erneuerbare Energien, Wärmenetze, Bioenergie und Geothermie kommen die regelmäßigen Calls for Proposals in Betracht. Als neue Teilinitiative nennt die Kommission die Battery Booster Facility für Batteriezellen.
LfA Energiekredit Regenerativ
Zinsverbilligter Kredit der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in die regenerative Stromerzeugung, Wasserstoff und Speichersysteme mit bis zu 40 Millionen Euro je Vorhaben und Laufzeiten bis zu 30 Jahren. Für Biogas- und Wasserkraftprojekte in Bayern ist dies der landeseigene Finanzierungsweg neben dem KfW-Programm 270. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Die Variante Energiekredit Regenerativ Plus deckt zusätzlich die Speicherung regenerativer Energien und Digitalisierungsmaßnahmen ab.
LfA Energiekredit Wärme
Zinsverbilligter Kredit der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in Wärmenetze sowie regenerative Wärme- und Kälteanwendungen. Als förderfähige Technologien nennt die LfA ausdrücklich Wärmenetze, Biomasse, Geothermie und Biogas. Das Kreditvolumen liegt je nach Vorhabenstyp bei bis zu 25 bis 50 Millionen Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Die LfA übernimmt Kreditrisiken, um den Kreditzugang zu erleichtern; die Konditionen liegen deutlich unter Marktzins.
BioMeth Bayern – Förderung der Biomethaneinspeisung
Bayern fördert die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung. Förderbereich 1 umfasst Biogasaufbereitungsanlagen mit 30 bis 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße, gedeckelt auf 500.000 Euro ab 350 Normkubikmeter pro Stunde, 800.000 Euro ab 700 Normkubikmeter pro Stunde und 700.000 Euro bei Umrüstungen. Förderbereich 2 umfasst Biogas- und Biomethanleitungen mit höchstens 100 Euro je Meter und 50.000 Euro je Übergabestation, insgesamt höchstens 200.000 Euro.
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermiebeschleunigungsgesetz, GeoBG)
Kein Geldprogramm, sondern der rechtliche Hebel für Geothermieprojekte: Das GeoBG erklärt Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher zu Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse (§ 4), erlaubt den vorzeitigen Beginn (§ 5), enthält Erleichterungen beim Artenschutz gegenüber § 39 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz (§ 6), Duldungspflichten für Grundstückseigentümer (§ 7) sowie eigene Regeln zu Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignungsverfahren für Wärmeleitungen (§ 8). Rechtsbehelfe gehen erstinstanzlich an die Oberverwaltungsgerichte (§ 10).
Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Nachfolger des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe. Gefördert werden angewandte Forschung und Entwicklung einschließlich anwendungsorientierter Grundlagenforschung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen aus Land-, Forstwirtschaft und Abfallsektor. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Holz und Forstwirtschaft, Bioenergie sowie Bodenschutz und Humusmanagement. Das Programm ist zugleich Grundlage für Maßnahmen zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz. Anträge laufen über Projektskizzen und das elektronische System easy-Online.
Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
Das Bundesprogramm Energieeffizienz fördert Investitionen in Energieeffizienz und CO2-Einsparung in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben, unter anderem in Wärmeerzeugung aus Biomasse und Abwärmenutzung. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und von der FNR als Projektträger betreut. Die FNR nimmt Förderanträge nur noch bis zum 31. Mai 2026 entgegen, eine Wiederöffnung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Seit dem 4. März 2026 gilt zudem ein vorläufiger Antragsstopp für Landmaschinen, Photovoltaikanlagen und Energiespeicher.
Förderrichtlinie Wirtschaftsdünger (Vergärung von Gülle und Mist)
Seit dem 25. März 2026 fördert der Bund Investitionen, die die Vergärung von Wirtschaftsdüngern steigern und Emissionen mindern. Förderfähig sind Gärrestlagerabdeckungen, die Umrüstung von Bestandsanlagen, einzelne Spezialkomponenten von Biogasanlagen (keine kompletten Neubauten), die Rohstoffbereitstellung für Gemeinschaftsanlagen sowie weitere Emissionsminderungsmaßnahmen. Gärrestlagerabdeckungen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, andere Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent für Klein- und Kleinstunternehmen, 25 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Maximal 300.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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