Antragio

Förderprogramme für Energie in Berlin

Diese Programme fördern Energie und sind in Berlin beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

487 Programme gefunden

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BundSonstiges

Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBO-Unterquote)

Zusätzlich zur allgemeinen THG-Quote müssen Verpflichtete einen eigenen Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs in Verkehr bringen: 0,1 Prozent ab 2026, 0,5 Prozent ab 2028, 1,5 Prozent ab 2030, 3,0 Prozent ab 2032 und ansteigend bis 10 Prozent ab 2040. Wird der Anteil verfehlt, beträgt die Abgabe 120 Euro je Gigajoule Fehlmenge. Das schafft eine garantierte Nachfrage nach grünem Wasserstoff im Verkehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe nach Anlage 1 der 38. BImSchV

Verpflichtete müssen einen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen aus den Rohstoffen der Anlage 1 in Verkehr bringen: 0,4 Prozent ab 2024 für größere Unternehmen, 0,7 Prozent ab 2025, 2 Prozent ab 2026, 3 Prozent ab 2027 und ansteigend bis 9 Prozent ab 2040. Zulässige Rohstoffe sind unter anderem Stroh, Gülle, Klärschlamm, Bioabfall, Tallölpech, Rohglyzerin, Bagasse und lignozellulosehaltiges Material. Die Abgabe bei Fehlmenge beträgt 45 Euro je Gigajoule.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
EUZuschuss

Modernisierungsfonds (Modernisation Fund)

Der Modernisierungsfonds unterstützt dreizehn einkommensschwaechere EU-Mitgliedstaaten beim Umbau ihrer Energiesysteme, finanziert aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten mit geschaetzten Einnahmen von rund 57 Milliarden Euro für 2021 bis 2030. Begünstigt sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumaenien, Slowenien und die Slowakei. Deutschland gehoert ausdrücklich nicht zu den Empfängerländern, sondern ist nur im Investitionsausschuss vertreten. Förderfähig sind erneuerbare Energien, Wärme und Kälte, Energieeffizienz, Speicher und Netze sowie Unterstützung für einkommensschwache Haushalte.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission und Europäische Investitionsbank
LandKredit

Modernisierungsförderung Berlin (VV-CO2)

Berlin fördert die sozialverträgliche und CO2-sparende Modernisierung von Mietwohngebäuden mit jährlich 119 Millionen Euro in Form zinsloser Darlehen und Zuschüsse. Im Grundmodul gibt es 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Kilogramm eingespartem CO2-Aequivalent, das Gebäude soll nach der Modernisierung höchstens 15 Kilogramm CO2e je Quadratmeter und Jahr ausstossen; das Darlehen ist zinslos, läuft 20 Jahre und wird mit mindestens 1,5 Prozent jährlich getilgt, die Modernisierungsumlage ist auf 6 Prozent begrenzt und die Miete darf nach der ersten Erhöhung nur um höchstens 2 Prozent im Jahr steigen. Das Bonusmodul gibt zusätzlich einen Zuschuss von 20 Prozent der Darlehenshöhe, wenn 50 Prozent der Wohnungen 20 Jahre lang gebunden werden, die Miete höchstens 9,50 Euro je Quadratmeter beträgt und an Haushalte mit WBS 180 vermietet wird. Förderfähig sind Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die vor mehr als 20 Jahren errichtet wurden. Die Beratung soll vor Baubeginn erfolgen, Antragstelle ist die Investitionsbank Berlin.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Bearbeitung durch die Investitionsbank Berlin
BundZuschuss

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundSteuervorteil

Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher nach § 118 Absatz 6 EnWG

Nach dem 31.12.2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren in Betrieb genommen werden, sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Netzentgelten für den Bezug der einzuspeichernden Energie befreit. Die Frist für die Inbetriebnahme endet damit am 3. August 2029. Voraussetzung ist, dass der Strom aus dem Netz entnommen, in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Speicher gespeichert und zeitversetzt in dasselbe Netz zurückgespeist wird. Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung sind zusätzlich von den Einspeiseentgelten in das Gasnetz befreit. Pumpspeicherkraftwerke mit einer Leistungserhöhung um mindestens 7,5 Prozent oder Kapazitätserhöhung um mindestens 5 Prozent erhalten die Befreiung für zehn Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzgeber des Bundes, Vollzug durch die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur
BundKredit

Nichtwohngebäude - Kredit (263)

BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Nichtwohngebäude. Bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Tilgungszuschuss 5 Prozent bei EG 55 EE, 10 Prozent bei EG 55 NH und EG 40 EE, 15 Prozent bei EG 40 NH, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings.

bis 15 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundPrämie

Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)

Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundSteuervorteil

Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)

Auf Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt 0 Prozent. Das entlastet Privathaushalte unmittelbar um die sonst fälligen 19 Prozent Umsatzsteuer auf die gesamte Anlage inklusive Montage. Begünstigt sind Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden.

bis 19 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzämter
BundSonstiges

Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen

Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen oder Mais sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 4,4 Prozent ab 2022 anrechenbar. Ab 2026 steigt die Grenze auf 4,9 Prozent, sinkt 2028 auf 4,6 Prozent und steigt danach schrittweise auf 5,8 Prozent ab 2033. Übersteigende Mengen werden mit dem Basiswert angesetzt und bringen keine Minderung mehr. Das ist die zentrale Bremse für klassischen Biodiesel und Bioethanol.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Obergrenze für Biokraftstoffe aus tierischen Fetten der Kategorie 3

Paragraf 13c der 38. BImSchV begrenzt die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 3 nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hergestellt wurden, auf einen energetischen Anteil von 0,3 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert zugrunde gelegt. Damit soll die Konkurrenz zur stofflichen Verwertung in der Futtermittel- und Oleochemie begrenzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Pönale bei Nichterfüllung der THG-Quote (Abgabe nach Paragraf 37c Absatz 2 BImSchG)

Erfüllt ein Inverkehrbringer die Quote nicht, setzt das Hauptzollamt eine Abgabe fest: 0,60 Euro je Kilogramm CO2-Äquivalent Fehlmenge, 45 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil bestimmter Biokraftstoffe und 120 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs. Diese 600 Euro je Tonne CO2 sind die Preisobergrenze, an der sich der gesamte Quotenhandel orientiert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundSonstiges

Quotenpflicht für Flugkraftstoffanbieter nach ReFuelEU Aviation

Neben der THG-Quote für Straßenkraftstoffe gibt es seit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote eigene Pflichten für Flugkraftstoffanbieter nach den Paragrafen 37j bis 37l BImSchG in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2023/2405. Die Anrechnung synthetischer Flugkraftstoffe und erneuerbaren Wasserstoffs für die Luftfahrt regelt Paragraf 3a der 37. BImSchV. Das ist ein getrenntes System, nicht Teil der Straßenverkehrsquote.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Paragrafen 37j bis 37l BImSchG
BundSonstiges

Realisierungsfrist und Fristverlängerung für bezuschlagte Windprojekte (Paragraf 36e EEG)

Ein Zuschlag für eine Windenergieanlage an Land erlischt 36 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe, wenn die Anlage bis dahin nicht in Betrieb genommen ist. Damit verfällt auch die Sicherheitsleistung. Die Bundesnetzagentur verlängert die Frist auf rechtzeitigen Antrag, wenn nach Gebotsabgabe ein Rechtsbehelf Dritter gegen die BImSchG-Genehmigung eingelegt wurde oder wenn über das Vermögen des Herstellers des Generators oder eines anderen wesentlichen Bestandteils das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Verlängerung darf insgesamt 18 Monate nicht überschreiten. Nach Paragraf 36i EEG beginnt der 20-jährige Vergütungszeitraum spätestens 30 Monate nach Bekanntgabe des Zuschlags, auch wenn die Inbetriebnahme wegen einer Fristverlängerung später erfolgt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundPrämie

Referenzertragsmodell und standortabhängige Korrekturfaktoren für Windenergie an Land (Paragraf 36h EEG)

Der anzulegende Wert einer Windenergieanlage an Land wird nicht direkt aus dem Zuschlagswert gezahlt, sondern mit einem Korrekturfaktor auf den Gütefaktor des konkreten Standorts umgerechnet. Gütefaktor ist das Verhältnis von Standortertrag zu Referenzertrag; der Referenzstandort ist nach Anlage 2 EEG durch eine mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von 6,45 Metern pro Sekunde in 100 Metern Höhe definiert. Oberhalb eines Gütefaktors von 150 Prozent beträgt der Faktor 0,79; unterhalb von 50 Prozent gilt für Anlagen in der Südregion 1,55, unterhalb von 60 Prozent für sonstige Anlagen 1,42. Die Werte werden ab Beginn des sechsten, elften und sechzehnten Betriebsjahres anhand des tatsächlichen Standortertrags nachjustiert, mit Rückzahlungs- oder Nachzahlungspflicht bei einer Abweichung von mehr als 2 Prozentpunkten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach Vorgabe des EEG
BundSonstiges

Repowering-Erleichterungen im Genehmigungsverfahren nach Paragraf 16b BImSchG

Beim Repowering von Windenergieanlagen wird im Änderungsgenehmigungsverfahren nur noch geprüft, was sich gegenüber dem Bestand nachteilig verändert (Delta-Prüfung). Bei vollständigem Anlagenaustausch muss die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach Rückbau der Bestandsanlage errichtet werden und darf höchstens das Fünffache ihrer Gesamthöhe von der Bestandsanlage entfernt stehen. Die Genehmigung darf nicht daran scheitern, dass nicht alle TA-Lärm-Immissionswerte eingehalten werden, wenn der Immissionsbeitrag nach dem Repowering absolut niedriger ist und die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Für bis zu 19 Windenergieanlagen gilt das vereinfachte Verfahren nach Paragraf 19 BImSchG, auf einen Erörterungstermin soll verzichtet werden. Ein Parallelbetrieb von Alt- und Neuanlage ist unzulässig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Immissionsschutzbehörden der Länder auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Zuschuss für emissionsfreie Antriebe, saubere Antriebe und Energieeffizienzmaßnahmen an Binnenschiffen. Innerhalb eines Förderaufrufs sind für emissionsfreie Schiffe bis zu 100 Prozent bei der Ausrüstung von Neubauten und bis zu 80 Prozent bei der Umrüstung möglich, für saubere Schiffe bis zu 70 Prozent, für Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 80 Prozent. Außerhalb von Aufrufen gelten niedrigere, nach Unternehmensgröße gestaffelte Sätze. Die Zuwendung ist auf 4,5 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt.

bis 80 Prozent, maximal 4,5 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
KommuneZuschuss

SolarPLUS

SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.

bis 30.000 Euro
Berlin
Land Berlin, Investitionsbank Berlin
LandZuschuss

SolarPLUS L

Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.

bis 65 Prozent, maximal 30.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe

Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.

bis 65 Prozent, maximal 15.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
LandZuschuss

SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin

Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.

bis 30.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime

Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.

750 Euro bis 5.700 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
LandZuschuss

SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin

Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.

bis 5.700 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH
BundSonstiges

Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen

Mit dem Solarspitzengesetz wurde Paragraf 51 EEG neu gefasst. Für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis sinkt der anzulegende Wert auf null, die Einspeisung wird also nicht mehr verguetet. Die Regelung gilt nicht für Anlagen unter 100 Kilowatt vor Ablauf des Jahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, und nicht für Anlagen unter 2 Kilowatt vor der entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Nicht verguetete Stunden verlaengern den Förderzeitraum entsprechend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzgeber / Netzbetreiber

Mehr zu Energie

Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.