Förderung als Zuschuss für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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BEG Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen
Bei der Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Biomasse gibt es einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro, wenn die Anlage nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm je Kubikmeter einhaelt, bezogen auf 13 Prozent Sauerstoff im Abgas im Normzustand. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und kommt damit zusätzlich zur Grundförderung und den Boni der Heizungsförderung. Grundlage ist das BEG-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen in der Fassung 10.1 vom Juli 2026.
Bürgerförderprogramm Klimaschutz Frankfurt
Frankfurt am Main unterstützt ehrenamtliches Engagement für den Klimaschutz in der Nachbarschaft. Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen können bis zu 2.500 Euro als Sachkostenzuschuss erhalten, etwa für eine Informationsveranstaltung oder ein Projekt zur klimafreundlichen Mobilität. Das Projekt muss dem Gemeinwohl dienen und in Frankfurt stattfinden. Der Antrag wird online beim Energiereferat gestellt.
Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Zuschuss von bis zu 2.500 Euro je Ladepunkt für Anschaffung und Installation öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg, etwa im Einzelhandel, in Parkhäusern oder an Freizeiteinrichtungen. Auch Leasing, Miete und Contracting sind förderfähig, bei mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit. Die Bewilligungssumme muss mindestens 5.500 Euro betragen, maximal 250 Ladepunkte je Antragsteller sind möglich. Das Programm wurde nach einer Unterbrechung wieder geoeffnet, gefördert wird seitdem ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig, dafuer verweist das Land auf das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser.
Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus
Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Gefördert werden Vorverkabelung, an die Vorverkabelung angeschlossene Ladepunkte, Netzanschlüsse, Bauarbeiten und technische Ausruestung mit bis zu 2.000 Euro je elektrifiziertem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder, private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Stellplatzeigentümer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen. Für das Programm stehen rund 500 Millionen Euro bereit. Eine Kernbedingung ist die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze.
Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss von bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz für Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen und technische Ausruestung. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der faktische Nachfolger des 2023 ausgelaufenen KfW 440. Es läuft in drei parallelen Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Eigentümer sowie für Wohnungsbaugesellschaften. Anträge sind seit dem 15.04.2026 möglich.
Nachhaltigkeits- und Klimabudget Landkreis Marburg-Biedenkopf
Mit 50.000 Euro ist das Nachhaltigkeits- und Klimabudget der größte der vier Engagementtöpfe des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Gefördert werden Initiativen an der Basis, die CO2 einsparen, die Umwelt schützen oder soziale Gerechtigkeit stärken. Je Projekt gibt es zwischen 500 und 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet, über die Vergabe entscheiden Bürgerjurys.
progres.nrw - Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Festbetragsförderung für zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Bestandsbau. Zentrale Anlagen werden mit 2.000 Euro je Gebäude beziehungsweise Wohn- oder Gewerbeeinheit gefördert, dezentrale Anlagen mit 200 Euro je Geraet und maximal 1.000 Euro.
progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Nordrhein-Westfalen fördert Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Der Zuschuss beträgt höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen höchstens 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage sowie Netzanschluss und dessen Ertuechtigung. Ladeinfrastruktur an privaten Stellplätzen von Beschäftigten, etwa am Wohngebäude, ist ausdrücklich nicht förderfähig.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher, steuerbarer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro wird nichts bewilligt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Ertuechtigung eines bestehenden Netzanschlusses. Wichtigste Bedingung: der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Ladeinfrastruktur am Wohngebäude von Beschäftigten ist ausdrücklich nicht förderfähig.
progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Förderfähig sind neben der Ladeeinrichtung auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Strominfrastruktur bis zum Stellplatz. Der Zugang soll rund um die Uhr möglich sein, mindestens jedoch an fuenf Tagen pro Woche für zwölf Stunden. Wirtschaftlich Taetige benoetigen für den Antrag zwingend eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.
progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten samt Netzanschluss in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Ladepunkt, unterhalb von 500 Euro Zuwendung wird nicht bewilligt. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte sind die Ladesäulenverordnung und die EU-Verordnung 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einzuhalten. Das Verfahren läuft komplett digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ambulanter sozialer Dienste in Nordrhein-Westfalen. Der Baustein richtet sich an Träger, die Pflege- und Betreuungsfahrten mit eigenen Fahrzeugen durchführen und ihre Flotte elektrifizieren. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt oder ausgezahlt. Das Antragsverfahren läuft digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur von Kommunen und kommunalen Betrieben, höchstens jedoch bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Zuwendungen unter der Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt.
Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern der Stadt Herten
Herten zahlt 35 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer, höchstens 1.400 Euro für ein Lastenfahrrad mit elektrischer Antriebsunterstützung, 700 Euro ohne Antriebsunterstützung und 250 Euro für Lasten- oder Kinderfahrradanhänger. Beantragen mindestens zwei Haushalte gemeinsam ein Rad, gibt es einen pauschalen Bonus von 10 Prozent der Förderhöchstgrenze, dann muss die Gemeinschaft aber sechs Beiträge in Wort und Bild für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt liefern.
Köln: Zuschuss für Batteriespeicher
Ergänzend zur Photovoltaikförderung bezuschusst die Stadt Köln Batteriespeicher gestaffelt nach Kapazität: 500 Euro bei 3 bis 7 Kilowattstunden, 1.000 Euro bei 7 bis 11 Kilowattstunden und 1.300 Euro ab 11 Kilowattstunden. Wie bei der Anlagenförderung liegt die Obergrenze bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern bei 80 Prozent, und bei insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Jahr. Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Förderprogramm Lastenrad und Fahrradanhänger der Stadt Verden (Aller)
Verden fördert seit dem 1. Januar 2021 unter dem Motto Klimaschutz durch Radverkehr die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektromotor sowie von Fahrradanhängern, neu oder gebraucht. Ein neues Lastenrad wird mit 25 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst, ein gebrauchtes mit 35 Prozent, jeweils bis maximal 1.200 Euro. Förderfähig ist auch Zubehör wie Verdeck, Gepäckträger, Transportkiste, Motorisierung, Zusatzakku und Bremsen. Anträge sind wieder möglich.
Göttingen: Zuschuss für Batteriespeichersysteme
Die Stadt Göttingen fördert stationaere Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit bis zu 100 Euro je voller Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 1.200 Euro je Förderobjekt. Gefördert wird bis zu einer Speicherkapazität in Höhe von 80 Prozent der Modulleistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt peak. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben. Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.
Förderbereich Mobilität im Klimaschutz-Förderprogramm der Stadt Ahaus
Die Stadt Ahaus fördert im Bereich Mobilität (E-)Lastenräder mit 30 Prozent der Kosten, höchstens 1.000 Euro bei Elektro-Lastenrädern und höchstens 500 Euro bei muskelbetriebenen Lastenrädern. Lastenanhänger einschließlich Kinderanhänger werden mit 30 Prozent bis maximal 100 Euro bezuschusst. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Käufergemeinschaften und eingetragene Vereine in der Stadt Ahaus. Als Nachweis genügt eine Kopie der Rechnung oder des Kaufvertrags aus dem stationären Einzelhandel mit Zahlungsbeleg.
Förderprogramm Fahrrad- und E-Mobilität der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck
Fürstenfeldbruck bezuschusst die Anschaffung marktgängiger Fahrzeuge mit jeweils 25 Prozent der Kosten: Lastenpedelecs bis 1.000 Euro, Lastenfahrräder ohne Motor bis 750 Euro, Fahrradanhänger für Lasten oder Kinder bis 250 Euro und Dreiräder für Erwachsene mit oder ohne Motorunterstützung bis 1.000 Euro. Bei Privatpersonen ist der Bruttopreis maßgeblich, bei gewerblichen Antragstellern der Nettokaufpreis. Die Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2024.
Förderprojekt Lastenräder, Fahrradanhänger und Spezialräder der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt zahlt maximal 25 Prozent der Nettokosten, höchstens 1.000 Euro für ein Lastenrad mit E-Antrieb, 600 Euro ohne E-Antrieb und 200 Euro für einen Fahrradanhänger. Für einkommensschwache Haushalte erhöhen sich Prozentsatz und Höchstsumme. Insgesamt stehen 40.000 Euro pro Jahr bereit, davon seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich 20.000 Euro ausschließlich für Spezialräder. Gefördert werden nur Neufahrzeuge und nur ein Fahrzeug pro Haushalt und Jahr.
Förderung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Lastenradanhängern der Gemeinde Poing
Die Gemeinde Poing bezuschusst 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 1.000 Euro bei Lastenpedelecs, 500 Euro bei Lastenfahrrädern ohne Motor und 250 Euro bei Lastenanhängern. Der Förderantrag muss immer vor der Anschaffung gestellt und bewilligt werden. Die Förderung ist Teil eines Klimaschutzprogramms, das daneben auch Mini-Photovoltaikanlagen und PV-Anlagen bezuschusst.
Förderung von Pedelecs, Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern der Gemeinde Grünwald
Grünwald fördert 25 Prozent der Kosten, gedeckelt bei 200 Euro für Fahrradanhänger, 300 Euro für Pedelecs, 750 Euro für Lastenräder ohne Motor und leichte Lastenpedelecs mit 35 bis 59 kg Zuladung sowie 1.000 Euro für Lastenpedelecs ab 60 kg Zuladung. Auch die Übernahme von Leasingrückläufern aus Dienstrad-Leasingverträgen ist förderfähig. Ausgeschlossen sind S-Pedelecs über 25 km/h, E-Roller und Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern.
Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität der Gemeinde Ismaning
Seit der überarbeiteten Richtlinie vom 29. November 2024 zahlt Ismaning 25 Prozent des Kaufpreises, höchstens 1.000 Euro für Lastenfahrräder, Elektrolastenfahrräder sowie drei- und vierrädrige alten- und behindertengerechte Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt, und höchstens 200 Euro für Fahrradlasten- und Fahrradkinderanhänger. Antragsberechtigt sind Ismaninger ab 15 Jahren mit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz sowie gemeinnützige Ismaninger Vereine.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Wärmeuebergabestationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Verteilsystem übertragen und regulieren. Die Förderung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.000 Euro je Anlage. Die bereitgestellte Wärme oder Kälte muss zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien stammen oder zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Ab- oder Umgebungswärme, aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus einer Kombination dieser Quellen.
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