Förderung als Zuschuss für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Köln: Zuschuss für Photovoltaikanlagen
Die Stadt Köln bezuschusst die Erstinstallation fest montierter, netzgekoppelter Photovoltaikanlagen gestaffelt nach Leistung: 1.500 Euro bei 2 bis 5 Kilowatt peak, 2.000 Euro bei 5 bis 9 Kilowatt peak, 2.300 Euro bei 9 bis 14 Kilowatt peak und 2.500 Euro ab 14 Kilowatt peak. Die Förderung deckt höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern 80 Prozent, und ist auf 10.000 Euro je Gebäude und Jahr begrenzt. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude München: Balkonkraftwerke
Die Landeshauptstadt München bezuschusst Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt peak, gefördert werden bis zu 800 Watt peak je Wohneinheit, höchstens jedoch 50 Prozent der Kosten. Inhaber eines München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind Anschaffungspreis, Installation und Befestigung, ein zusammen mit dem Geraet gekaufter Speicher sowie beim München-Pass auch die Installation einer geeigneten Steckdose. Der Antrag muss zwingend vor Kauf oder Bestellung gestellt werden.
Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen
Der Freistaat Sachsen fördert Stecker-PV-Anlagen, also Balkonkraftwerke, mit einem Festbetrag von 300 Euro je Anlage. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung der Anlage einschließlich Montageset für Befestigung oder Aufstellung. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank in Leipzig, das Verfahren läuft elektronisch über deren Förderportal. Die Stadt Leipzig ergänzt das Programm mit einem höheren Satz für Inhaber eines Leipzig-Passes.
Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für die Errichtung von Stromspeichern im Bereich Energie und Umwelt. Stromspeicher erhöhen den Eigenverbrauchsanteil von Photovoltaikanlagen und entlasten das Netz. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Die konkreten Förderhöhen und Antragsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie der Investitionsbank. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
progres.nrw Markteinführung: Photovoltaik und Solarthermie
Das nordrhein-westfaelische Breitenprogramm progres.nrw fördert im Bereich Stromerzeugung und Wärmeerzeugung unter anderem Fassaden-Photovoltaik, die funktionell in die Gebäudehuelle integriert ist, Carports mit Photovoltaik-Dach über offenen Parkplätzen, thermische Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung solarer Prozesswärme sowie Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden. Die Mittel sind begrenzt, Anträge können nur berücksichtigt werden, solange Haushaltsmittel zur Verfuegung stehen.
Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen
Mecklenburg-Vorpommern fördert Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen, also Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro je Anlage und Wohneinheit, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Mietende und Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Erstwohnsitz im Land. Das Kontingent für Eigentümer ist vollständig ausgeschöpft, für Mieter stehen weiter Mittel bereit. Anträge sind erst nach Kauf und Installation zu stellen, entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.
SolarPLUS L: Solarförderung für Mehrfamilien- und Nichtwohngebäude
Modul des Berliner Programms SolarPLUS für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude. Gefördert werden Stromspeicher, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik und die Kombination von Gründaechern mit Solaranlagen. Zusätzlich förderfähig sind Gutachten, Studien und Konzepte zur Planung von Solaranlagen. Die Förderhöhen richten sich nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Landes Berlin.
SolarPLUS S: Solarförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser
Berliner Förderprogramm für Solaranlagen an Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Gefördert werden vor allem Stromspeicher, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründaechern mit Solaranlagen. Das Programm wird vom IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin umgesetzt. Die konkreten Förderhöhen ergeben sich aus der jeweils gültigen Förderrichtlinie. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Klimafonds der Stadt Schenefeld
Über den Klimafonds fördert die Stadt Schenefeld Maßnahmen zum Klimaschutz, darunter die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder. Die Antragstellung ist an feste Zeitfenster gebunden und jeweils vom 1. bis 31. Januar sowie vom 1. bis 31. Juli möglich. Die Bedingungen sind in der Leistungsbeschreibung der Stadt hinterlegt. Die Mittel des Fonds sind pro Förderrunde begrenzt.
Nachhaltigkeitsfonds der Stadt Bühl
Über den Nachhaltigkeitsfonds fördert die Stadt Bühl Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz, Umwelt und nachhaltige Mobilität. Dazu zählt die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder. Die Förderbedingungen und der Antragsweg sind auf der städtischen Klimaschutzseite beschrieben. Die Förderung läuft, solange Mittel des Fonds verfügbar sind.
Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung der Stadt Stutensee
Mit dem Förderprogramm für Klimaschutz und Klimawandelanpassung unterstützt die Stadt Stutensee ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Zum Förderkatalog gehört auch die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne Elektroantrieb. Die allgemeinen Informationen und die Förderrichtlinie stehen auf der städtischen Klimaseite bereit. Die Mittel sind auf das jeweilige Haushaltsjahr begrenzt.
Klimaschutzförderung der Stadt Ahaus
Die Stadt Ahaus bündelt ihre kommunalen Klimaschutzförderungen auf einer eigenen Seite. Dazu zählt die Förderung von Lastenrädern und Lastenanhängern für privat oder in Vereinen genutzte Fahrzeuge. Das Budget wird jährlich festgelegt und die Förderung läuft, solange Mittel verfügbar sind. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus der städtischen Förderrichtlinie.
Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung der Stadt Datteln
Die Stadt Datteln gewährt Zuschüsse für die Umsetzung von Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Zum Förderkatalog gehört unter anderem die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern. Das Programm richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Förderhöhe und Bedingungen sind in der städtischen Förderrichtlinie geregelt.
Förderprogramm KlimaPlus+ der Stadt Minden
Mit dem Programm KlimaPlus+ unterstützt die Stadt Minden private Haushalte bei Klimaschutzmaßnahmen, darunter klimafreundliche Mobilität, energetische Modernisierung, erneuerbare Energien und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Die Stadt verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Die Förderperiode 2026 ist geöffnet, die Antragsformulare stehen auf der städtischen Seite bereit. Ein Antrag auf Mittelreservierung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam
Potsdam fördert mit dem Klimaschutzförderprogramm Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung, Biodiversität und Konsum. Die Anschaffung eines E-Lastenrades wird mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst. Neu aufgenommen wurden Steckersolar-Geräte mit Stromspeichern sowie wieder die Förderung von Großgerätereparaturen. Ab dem 18. Mai 2026 ist die Antragstellung erneut möglich.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen
Das Programm finanziert bauliche und energetische Sanierung sowie Bauinstandsetzung an Kultureinrichtungen in Bremen, dazu die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Förderfähig sind Vorhaben von 3.000 bis 250.000 Euro, gefördert wird als Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kultureinrichtungen, die im Haushalt 2026/2027 vom Senator für Kultur gefördert werden. Neubauten und kommerziell betriebene Einrichtungen sind ausgeschlossen, Antragsfrist für das Haushaltsjahr 2026 ist der 31. August 2026.
Zero - klimaneutrale Kunstprojekte
Zero ist ein Programm der Kulturstiftung des Bundes für klimaneutral produzierte Kunstprojekte. Kultureinrichtungen erproben darin, wie sich künstlerische Arbeit ohne zusätzliche Treibhausgasemissionen umsetzen laesst. Das Programm läuft aktuell weiter. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart
Stuttgart bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden im gesamten Stadtgebiet. Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern werden mit festen Beträgen von 35 bis 90 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche gefördert, die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ökologische Baustoffe gibt es einen Bonus. Voraussetzung ist ein Prüfprotokoll beziehungsweise Fördernachweis eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten, dessen Kosten der Eigentümer trägt.
Bürgerförderprogramm Klimaschutz Frankfurt
Frankfurt am Main unterstützt ehrenamtliches Engagement für den Klimaschutz in der Nachbarschaft. Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen können bis zu 2.500 Euro als Sachkostenzuschuss erhalten, etwa für eine Informationsveranstaltung oder ein Projekt zur klimafreundlichen Mobilität. Das Projekt muss dem Gemeinwohl dienen und in Frankfurt stattfinden. Der Antrag wird online beim Energiereferat gestellt.
Klimabonus Frankfurt
Mit dem Klimabonus bezuschusst Frankfurt am Main Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Gefördert werden Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen sowie Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Objekten in Frankfurt; der Antrag wird online gestellt. Das Programm ist die Fortführung von Frankfurt frischt auf.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
München stockt mit dem FKG die Bundesförderung für energetische Sanierung, Heizungstausch und Photovoltaik auf. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmung, der Wechsel auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme, Sanierungen auf Effizienzhausstandard, Mieterstrommodelle sowie Steckersolargeraete. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und bevollmaechtigte Mieter mit Objekten in München. Seit Dezember 2025 gilt eine neue Systematik mit Boni für Vollsanierungen; die Maßnahme darf erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt begonnen werden.
Hamburger Heizungsförderung
Die Hamburger Heizungsförderung ergänzt die Bundesförderung für den Heizungstausch in Hamburg. Gefördert werden Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermie, Biomasseanlagen und Wärmespeicher, der Neuanschluss von Bestandsgebäuden an Wärme- und Gebäudenetze sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärmelösungen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäude- und Wärmenetze in Quartieren sind für 2026 bereits ausgeschöpft, neue Mittel sind für 2027 geplant.
SolarPLUS
SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.
Förderung Klein-Elektromobilität Landkreis Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt bezuschusst mit einem eigenen Programm die sogenannte Klein-Elektromobilität, etwa Lastenräder und Pedelecs. Das Programm gehört zu den kreiseigenen Förderungen im Bereich Klima und Energie und richtet sich an Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Zuschusshöhe und Bedingungen stehen auf der Programmseite des Landkreises. Der Antrag ist vor der Anschaffung zu stellen.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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