Förderung als Zuschuss für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Neubaustandards und Passivhäuser
Der FKG-Baustein für besonders effiziente Neubaustandards und Passivhäuser wurde zum 9. Dezember 2024 für neue Anträge geschlossen. Bereits bewilligte Vorhaben laufen weiter. Neubauten werden seither über die Bundesförderung abgedeckt.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikanlagen
Die Stadt München förderte im Rahmen des FKG die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Antragstellung wurde zum 18. Dezember 2024 geschlossen. Bereits bewilligte Anträge werden weiter abgewickelt. Für Photovoltaik bleiben die Bausteine Photovoltaikberatung, Mieterstrom und Stecker-Solar-Geräte geöffnet.
Sozialer Klimafonds (Social Climate Fund)
Der Soziale Klimafonds startet 2026 mit ersten Zahlungen an die EU-Länder und läuft bis Ende 2032, finanziert aus dem ETS2 und nationalen Beiträgen. Insgesamt stehen 86,7 Milliarden Euro bereit. Unterstützt werden Haushalte, die ihre Wohnung nicht ausreichend heizen können, Menschen ohne bezahlbare Mobilität sowie kleine Familienbetriebe und Kleinstunternehmen mit hohen Energie- und Transportkosten. Gefördert werden Sanierung, effiziente Heizsysteme, Solaranlagen, emissionsfreie Mobilität und direkte finanzielle Hilfen.
PV-Speicher-Programm Bayern
Baustein des bayerischen 10.000-Häuser-Programms für Batteriespeicher in Kombination mit neu errichteten Photovoltaikanlagen. Das Programm lief von August 2019 bis April 2022 und ist beendet. Der Energie-Atlas Bayern stellt ausdrücklich fest, dass es aktuell keine Förderung für Batteriespeicher vom Freistaat Bayern gibt.
BW-e-Solar-Gutschein
Landeszuschuss für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaikanlage. Es gab 1.000 Euro pauschal beim Kauf, 333,33 Euro pro Jahr beim Leasing für maximal drei Jahre und zusätzlich 500 Euro für eine Wallbox. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt.
Heizen mit Erneuerbaren Energien (Marktanreizprogramm MAP)
Ehemaliges Marktanreizprogramm des Bundes für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert wurden Solarthermieanlagen und Gas-Hybridheizungen mit 30 Prozent, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und EE-Hybridheizungen mit 35 Prozent sowie Renewable-Ready-Gasheizungen mit 20 Prozent; beim Austausch einer Ölheizung kamen 10 Prozentpunkte hinzu. Anträge waren nur bis zum 31.12.2020 möglich, seit 2021 läuft die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Modernisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Das Programm förderte Investitionen in neue Produktionsanlagen und Prozesse, Industrie-4.0-fähige Infrastruktur, digitale Fertigungskonzepte, Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Je nach beihilferechtlicher Grundlage lagen die Saetze zwischen 10 und 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 1,8 Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro und 15 Millionen Euro. Das Programm ist seit dem 30. November 2023 beendet.
Energiekostendaempfungsprogramm (EKDP)
Das Programm entlastete energieintensive Unternehmen mit Zuschüssen zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen sowie zum Wärme- und Kältebezug. Gefördert wurde der Zeitraum Februar bis Dezember 2022, Wärme und Kälte nur für November und Dezember 2022. Der Zuschuss war auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt, ausgezahlt wurde zunächst ein Abschlag von 80 Prozent.
Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien
Das Marktanreizprogramm förderte Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel, Wärmepumpen sowie Hybridsysteme. Die Fördersaetze lagen bei 30 Prozent für Solarthermie und Gas-Hybridanlagen, 35 Prozent für Biomasse und Wärmepumpen und 20 Prozent für Renewable-Ready-Gaskessel, mit einem Austauschbonus von 10 Prozentpunkten beim Ersatz einer Ölheizung. Das Programm endete zum 31. Dezember 2020.
Bundesförderung Serielle Sanierung
Das Programm förderte Durchführbarkeitsstudien für serielle Sanierungen (Modul I, 50 bis 60 Prozent, maximal 90.000 Euro), Forschung, Entwicklung und Erprobung von Komponenten in Pilotprojekten (Modul II) sowie den Aufbau von Produktionskapazitäten für Fassaden- und Dachelemente (Modul III, 10 bis 20 Prozent, maximal 2 Millionen Euro). Die Richtlinie ist seit 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist nicht möglich.
Umweltbonus (Modul Elektromobilität)
Der Umweltbonus förderte den Kauf und das Leasing von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen mit einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Das Programm wurde zum 18. Dezember 2023 beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 gibt es mit der E-Auto-Förderung 2026 ein Nachfolgeprogramm für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Zuschuss (461)
Früherer BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 und die Heizungsförderung 458 als Alternativen.
Solarstrom für Elektroautos (442)
Investitionszuschuss für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden eines eigenen Elektroautos am selbst bewohnten Wohngebäude. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die Prioritätensetzung im Haushalt 2024.
Sachsen-Anhalt KLIMA III
Zuschuss für kommunale Klimawandelanpassung sowie Starkregen- und Hochwasserschutz. Gefördert werden Konzepte und Planungen ebenso wie Investitionen in Begrünung, Entsiegelung, Gebäudekühlung, Baumpflanzungen, technische Schutzanlagen, Rückhaltebecken und mobile Hochwasserschutzsysteme. Der letzte Aufruf hatte ein Volumen von 11 Millionen Euro.
Förderprogramm Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure
Zuschuss für Investitionen in Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen sowie in Anlagen zur Wasserstoffspeicherung. Der Förderaufruf richtete sich an Unternehmen im Mitteldeutschen Revier und war mit einem Gesamtvolumen von 39 Millionen Euro ausgestattet.
Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in erneuerbare Energien und die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Wärme und Gas, einschließlich grünem Wasserstoff und Elektrolyseuren. Unternehmen erhielten bis zu 45 Prozent, Kommunen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Anträge können derzeit nicht mehr gestellt werden.
Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Zuschuss für investive Maßnahmen in stationaere elektrochemische Energiespeicher mit einer Speicherkapazität von mehr als 30 Kilowattstunden, einschließlich Batteriemanagementsystemen und Speicher-Wechselrichtern. Antragsberechtigt waren private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen. Die Auswahl erfolgte im Wettbewerb nach Treibhausgasminderung und Fördereffizienz.
Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)
Pauschalzuschuss von 300 EUR für die Anschaffung und den Betrieb einer netzgekoppelten Stecker-Photovoltaikanlage in Sachsen. Antragsberechtigt waren Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums. Das Programm ist zum 1. Juli 2026 ausgelaufen, insgesamt wurden rund 16.600 Anlagen mit über 5 Millionen EUR gefördert.
Härtefallhilfe Energie Saarland
Während der Energiekrise aufgelegte Härtefallhilfe des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe, die 2022 durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen waren. Das Programm wird auf dem Energiekrisen-Portal des Wirtschaftsministeriums nur noch als Rückblick geführt. Das Antragsverfahren ist beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Investitionspakt Sportstätten
Zuschussprogramm von Bund und Land ergänzend zur Städtebauförderung für die bauliche Sanierung und Erweiterung von Sportstätten. Gefördert wurden typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen in Städten und Gemeinden mit städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Das Budget ist ausgeschöpft, eine weitere Antragstellung ist nicht möglich.
A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben
Zuschuss für Weiterbildungseinrichtungen, die gemeinsam mit KMU innovative Qualifizierungsmodule für neue berufliche Anforderungen entwickeln und erproben. Schwerpunktbranchen sind erneuerbare Energien, Life Sciences und Informationstechnologie. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, neue Aufrufe werden per Newsletter angekündigt.
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