Förderung als Zuschuss für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente Modulschulen
Zuschuss für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger.
progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Zuschuss für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Kommunen. Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke werden mit bis zu 80 Prozent gefördert, bei Kommunen in der Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent. Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude mit bis zu 40 Prozent, bei Haushaltssicherung bis zu 50 Prozent, höchstens 8 Millionen Euro je Antrag.
progres.nrw - Programmbereich Innovation
Zuschuss für innovative Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung. Gefördert werden industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Demonstrations- und Pilotprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Forschungsinfrastrukturen sowie der Aufbau von Netzwerken und Clustern. Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Maßnahme und Antragsteller.
progres.nrw - Programmbereich Innovation
Zuschüsse bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Energiebereich. Gefördert werden industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, Demonstrations- und Pilotprojekte, Durchführbarkeitsstudien, Forschungs- und Versuchsinfrastrukturen, Netzwerke und Cluster, Prozessinnovationen sowie innovative Kurzprojekte (Sprinterprojekte).
progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik
Zuschüsse für Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik, Wasserkraft, Wärmepumpen mit Geothermie, Wärmerückgewinnung, Gebäude- und Quartiersmaßnahmen sowie Qualifizierung von Fachkräften. Der Programmbereich buendelt zahlreiche Einzelbausteine mit jeweils eigenen Fördersaetzen.
progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme
Zuschuss für Neubau, Erweiterung und Modernisierung klimafreundlicher und energieeffizienter Wärme- und Kältenetze der öffentlichen Versorgung. Investitionen werden mit bis zu 65 Prozent gefördert, Studien mit bis zu 80 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei 100.000 Euro.
progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie
Kaskadenförderung zur Absicherung des Risikos bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie. Gefördert werden Vorstudie bis 25.000 Euro (35.000 Euro bei interkommunalem Ansatz), Machbarkeitsstudie bis 65.000 Euro (100.000 Euro interkommunal), 2D-Seismik bis 1 Million Euro und 3D-Seismik bis 5,5 Millionen Euro, Erkundungsbohrung bis 8 Millionen Euro und Bohrung bis 10 Millionen Euro. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent, bei seismischen Messungen maximal 50 Prozent. Die Bohrung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gefördert.
progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1
Nordrhein-Westfalen fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 mit einem Festbetrag von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, ambulante soziale Dienste für ältere, kranke oder behinderte Menschen sowie juristische Personen, die die Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen. Gefördert werden nur Fahrzeuge der KBA-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.
progres.nrw Klimaschutztechnik – Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
Abwärmenutzung im Landesprogramm: Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt. Die Anteilfinanzierung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlage. Antragsberechtigt ist ein sehr breiter Kreis von Wohnungseigentümergemeinschaften über Freiberufler, Unternehmen und Kommunen bis zu Kirchen, Vereinen und Genossenschaften. Das Verfahren läuft vollständig digital ab.
progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)
Anteilfinanzierung für Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis maximal 95 Grad Celsius. Ausdrücklich förderfähig sind thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen oder zum Wärmetransport, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme, Aquathermie, Grubenwasser, Tiefengeothermie, Abwasser sowie Großwärmepumpen zur Versorgung der Netze. Fördersätze: 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen; bei ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent. Für Studien und Beratungsleistungen bis zu 80, 70 beziehungsweise 60 Prozent.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe
Nordrhein-Westfalen fördert oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe bei Mehrfamilienhäusern im Bestand mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Festbetrag von 30 Euro pro Bohrmeter bei Erdwärmesonden, die Förderhöchstgrenze liegt bei 15.000 Euro. Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 Meter Teufe. Auslegung und Ausführung müssen der VDI-Richtlinie 4640 und dem LANUV-Arbeitsblatt 39 entsprechen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Wärmeuebergabestationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Verteilsystem übertragen und regulieren. Die Förderung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.000 Euro je Anlage. Die bereitgestellte Wärme oder Kälte muss zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien stammen oder zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Ab- oder Umgebungswärme, aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus einer Kombination dieser Quellen.
progres.nrw Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Nordrhein-Westfalen fördert den Ausbau emissionsarmer Mobilität mit Zuschüssen für Ladeinfrastruktur samt Netzanschluss, für die Beschaffung batterieelektrischer und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie für Konzepte zur Umsetzung der Elektromobilität und kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind je nach Fördergegenstand natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Unternehmen. Der Antragszeitraum läuft vom 17. Februar 2026 bis zum 30. Juni 2027. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.
progres.nrw – Förderung von Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt, einschließlich Abwärme, Geothermie und Biomasse. Der Zuschuss beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf 100.000 Euro je Anlage begrenzt. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das elektronische Antragsformular.
progres.nrw – Förderung von Wärme- und Kältenetzsystemen (Zuwendungen ab 100.000 Euro)
Gefördert werden Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis 95 Grad Celsius, einschließlich Anlagen zur Wärmenutzung aus Industrie, Gewässern, Geothermie und Abwasser, thermischer Speicher, intelligenter Mess- und Steuertechnik sowie Großwärmepumpen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Speisen sich Netz und Erzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme, steigen die Sätze auf bis zu 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent.
progres.nrw – Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in bestehenden Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten mit 30 Euro je Bohrmeter, höchstens 15.000 Euro. Die Bohrtiefe ist auf 400 Meter begrenzt. Der Prozess läuft vollständig digital: Kostenschätzung über ein Onlineformular einreichen, Bewilligung abwarten, danach Verwendungsnachweis mit Rechnungen für die Auszahlung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.
progres.nrw – Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 70.000 Euro für die Erstellung von Standortkonzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Gefördert wird die Planungsleistung, nicht die Hardware, dafuer aber mit einem der höchsten Fördersaetze im gesamten Bereich Ladeinfrastruktur.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher, steuerbarer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro wird nichts bewilligt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Ertuechtigung eines bestehenden Netzanschlusses. Wichtigste Bedingung: der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Ladeinfrastruktur am Wohngebäude von Beschäftigten ist ausdrücklich nicht förderfähig.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ambulanter sozialer Dienste in Nordrhein-Westfalen. Der Baustein richtet sich an Träger, die Pflege- und Betreuungsfahrten mit eigenen Fahrzeugen durchführen und ihre Flotte elektrifizieren. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt oder ausgezahlt. Das Antragsverfahren läuft digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur von Kommunen und kommunalen Betrieben, höchstens jedoch bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Zuwendungen unter der Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt.
progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten samt Netzanschluss in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Ladepunkt, unterhalb von 500 Euro Zuwendung wird nicht bewilligt. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte sind die Ladesäulenverordnung und die EU-Verordnung 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einzuhalten. Das Verfahren läuft komplett digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Baden-Württemberg
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft zu erhalten. Das Programm ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL) und wird von der Landesverwaltung über die Landratsämter abgewickelt.
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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