Antragio

Förderung als Zuschuss für Energie in Bayern

Diese Programme fördern Energie und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

296 Programme gefunden

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BundZuschussausgelaufen

Energiekostendaempfungsprogramm (EKDP)

Das Programm entlastete energieintensive Unternehmen mit Zuschüssen zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen sowie zum Wärme- und Kältebezug. Gefördert wurde der Zeitraum Februar bis Dezember 2022, Wärme und Kälte nur für November und Dezember 2022. Der Zuschuss war auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt, ausgezahlt wurde zunächst ein Abschlag von 80 Prozent.

bis 50 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschussausgelaufen

Ergänzungshilfen für stationaere Pflegeeinrichtungen bei Energiekosten

Zugelassene voll- und teilstationaere Pflegeeinrichtungen erhielten von Oktober 2022 bis April 2024 eine Erstattung der gestiegenen Kosten für leitungsgebundenes Erdgas, Fernwärme und Strom. Erstattet wurde die Differenz zwischen der Abschlagszahlung für Maerz 2022 und der jeweils laufenden monatlichen Abschlagszahlung. Andere öffentliche Zuschüsse mit gleicher Zielsetzung wurden abgezogen. Der Förderzeitraum ist seit April 2024 beendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekassen, Bundesamt für Soziale Sicherung
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Kommunen

Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafuer noetigen Ladeinfrastruktur in Kommunen. Gefördert wurden Fahrzeuge der Klasse M1 und Leichtfahrzeuge sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Die Förderquote lag bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten, Vorhaben zwischen 25.000 und 500.000 Euro brutto je Kommune waren förderfähig. Die Antragsfrist endete am 28.07.2022, die Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Für kommunale Ladepunkte gibt es seitdem kein Bundesprogramm mehr; einschlaegig sind progres.nrw für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

bis 90 Prozent, maximal 500.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

Förderung der Investitionsmehrkosten beim Kauf batterieelektrischer Pkw der Klasse M1 und von Leichtfahrzeugen sowie der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur als Serienprodukt. Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Der Aufruf lief vom 10. Maerz bis 08. Mai 2023, die Antragsfrist ist abgelaufen. Die übergeordnete Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes besteht seitdem nicht; betriebliche Ladepunkte fördern weiterhin Landesprogramme wie progres.nrw für Beschäftigte und WELMO in Berlin.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Bis Ende 2023 wurden Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen gefördert: industrielle Forschung ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Massstab, etwa Umstellung auf strombasierte oder wasserstoffbasierte Verfahren. Antragsberechtigt waren Unternehmen aus Branchen des EU-Emissionshandels. Die Förderrichtlinie vom 16.12.2020 ist zum 31.12.2023 ausgelaufen (Ausschlussfrist) und geht in überarbeiteter Form im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) auf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Kompetenzzentrum KEI
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Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI)

Investitionszuschuss für den Neubau von Elektrolyseuren und direkt zugehoerige Anlagenteile zur Erzeugung von grünem Wasserstoff. Gefördert werden bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, kleine Unternehmen erhalten 20 und mittlere 10 Prozentpunkte Aufschlag. Die Zuwendungssumme soll 5 Mio. Euro je Vorhaben nicht überschreiten, Betriebskosten sind ausgeschlossen. Wichtig: Das Ministerium teilt mit, dass derzeit keine weiteren Förderaufrufe geplant sind, eine Antragstellung ist damit praktisch nicht mehr möglich.

bis 45 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / VDI Technologiezentrum
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Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe - Ladeinfrastruktur

Beendet. München bezuschusste den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit 40 Prozent der Nettokosten: bis 1.000 Euro je vorgeruestetem Stellplatz, bis 500 Euro je Normalladepunkt und bis 10.000 Euro je Schnellladepunkt. Beratungsleistungen wurden mit 80 Prozent bis 4.500 Euro gefördert. Der Stadtrat hat das Programm zum 2. Juli 2025 beendet, neue Anträge sind seither nicht mehr möglich. Ein Ersatz fehlt: Der Bundeszuschuss KfW 442 für private Wallboxen ist ebenfalls ausgelaufen, sodass in München derzeit weder Stadt noch Bund private Ladepunkte fördern.

bis 40 Prozent, maximal 10.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe der Landeshauptstadt München

München förderte Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratung: Fahrradanhänger mit 25 Prozent bis 250 Euro, Lastenräder bis 500 Euro, Lastenpedelecs bis 750 Euro, zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L4e bis 750 Euro und drei- und vierrädrige der Klassen L5e bis L7e bis 3.000 Euro. Normale Pedelecs und E-Bikes waren ausgeschlossen. Für Inhaberinnen und Inhaber des München Pass verdoppelten sich Quote und Höchstbeträge. Der Stadtrat hat das Programm zum 2. Juli 2025 beendet.

bis 25 Prozent, maximal 10.000 Euro
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Neubaustandards und Passivhäuser

Der FKG-Baustein für besonders effiziente Neubaustandards und Passivhäuser wurde zum 9. Dezember 2024 für neue Anträge geschlossen. Bereits bewilligte Vorhaben laufen weiter. Neubauten werden seither über die Bundesförderung abgedeckt.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikanlagen

Die Stadt München förderte im Rahmen des FKG die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Antragstellung wurde zum 18. Dezember 2024 geschlossen. Bereits bewilligte Anträge werden weiter abgewickelt. Für Photovoltaik bleiben die Bausteine Photovoltaikberatung, Mieterstrom und Stecker-Solar-Geräte geöffnet.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen

Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.

bis 70 Prozent, maximal 15 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV, vormals BMDV), Projektträger Jülich (PtJ)
BundZuschussausgelaufen

Heizen mit Erneuerbaren Energien (Marktanreizprogramm MAP)

Ehemaliges Marktanreizprogramm des Bundes für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert wurden Solarthermieanlagen und Gas-Hybridheizungen mit 30 Prozent, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und EE-Hybridheizungen mit 35 Prozent sowie Renewable-Ready-Gasheizungen mit 20 Prozent; beim Austausch einer Ölheizung kamen 10 Prozentpunkte hinzu. Anträge waren nur bis zum 31.12.2020 möglich, seit 2021 läuft die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.

bis 45 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschussausgelaufen

Innovationsprämie (verdoppelter Bundesanteil am Umweltbonus)

Mit der 6. Förderrichtlinie zum Umweltbonus, in Kraft ab 8. Juli 2020, verdoppelte der Bund seinen Anteil an der Kaufprämie. Beim Neukauf eines reinen Elektrofahrzeugs zahlte der Bund 6.000 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 5.000 Euro darüber, bei Plug-in-Hybriden 4.500 beziehungsweise 3.750 Euro, jeweils zusätzlich zum Herstelleranteil. Zum 1. Januar 2023 wurde die Innovationsprämie mit der 9. Förderrichtlinie wieder abgesenkt und lief damit aus.

bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, umgesetzt durch das BAFA
BundZuschussausgelaufen

KfW 432 Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement

Zuschussprogramm für integrierte energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement zu deren Umsetzung. Der Zuschuss betrug bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt waren Kommunen, kommunale Unternehmen, wohnwirtschaftliche und gewerbliche Investoren sowie Träger der städtebaulichen Sanierung. Ein Quartier musste mindestens zwei flächenmäßig zusammenhaengende Gebäude umfassen. Die Antragstellung ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich; bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberuehrt.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude

Mit dem Programm 440 förderte die KfW im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt; lagen die Gesamtkosten des Vorhabens unter diesem Betrag, entfiel die Förderung ganz. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, nicht jedoch Kommunen und Kirchen. Die Ladepunkte mussten genau 11 Kilowatt Ladeleistung haben und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 – Ladestationen für Elektroautos, Wohngebäude

Pauschaler Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt für den Kauf und die Installation einer privat genutzten Ladestation an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Fördervolumen wurde dreimal auf insgesamt 800 Millionen Euro erhöht. Die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2023 aus, neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich. Für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern gibt es seit April 2026 das Nachfolgeprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' des Bundes.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen

Die KfW förderte mit dem Programm 441 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten mit einem Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt und bis zu 45.000 Euro je Standort. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Soloselbständige, freiberuflich Taetige, öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Verbände. Der Ladestrom musste zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, die Ladestation mindestens sechs Jahre betrieben und die Umsetzung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an; bereits zugesagte Vorhaben werden weiter abgewickelt.

bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen

Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen bis 22 kW inklusive Netzanschluss, an Mitarbeiterparkplätzen und für betriebliche oder kommunale Flotten. Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort, für Kommunen galt ein Mindestzuschuss von 9.000 Euro bei mindestens 10 Ladepunkten. Die Förderung erfolgte als De-minimis-Beihilfe. Die Antragsfrist endete am 01.12.2022, die Richtlinie lief am 27.12.2022 aus, der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Ein Nachfolgeprogramm für Mitarbeiterparkplätze auf Bundesebene gibt es derzeit nicht, Landesprogramme wie progres.nrw in Nordrhein-Westfalen oder WELMO in Berlin fördern diesen Fall weiterhin.

bis 45.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos

Das Programm 442 förderte für selbstnutzende Wohneigentümer die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, wenn bereits ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die KfW hat das Programm eingestellt: Anträge können nicht mehr gestellt werden. Begründet wurde das mit der Haushaltskonsolidierung und der Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024. Wer bereits eine Zusage erhalten hatte, behaelt seinen Zuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos

Zuschussprogramm für die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher an selbstgenutzten Wohngebäuden mit eigenem Elektroauto. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an. Die KfW begründet dies mit der Haushaltskonsolidierung, wegen der nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr fortgeführt werden konnten. Das Programm wurde 2024 eingestellt. Wer bereits eine Zusage hat, behaelt den reservierten Zuschuss und muss den Nachweis spätestens 24 Monate nach der Zusage einreichen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Das Programm förderte das Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation an selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Antragsberechtigt waren ausschließlich Eigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser, gewerbliche Antragsteller waren nie zugelassen. Das Budget war am ersten Antragstag im September 2023 innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft. Laut NOW GmbH stehen für das Programm in Zukunft keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, die Förderrichtlinie lief bis 30.06.2024. Bereits erteilte Förderzusagen werden weiterhin ausfinanziert.

bis 10.200 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.

bis 10.200 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos

Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Mehr zu Energie

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