Förderprogramme für Energie auf Ebene Land
Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029
Der Freistaat Bayern führt seine seit 2017 laufende Ladeinfrastrukturförderung mit einer neuen Förderrichtlinie fort, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und bis 2029 läuft. Gefördert werden Neubau und Modernisierung von Ladepunkten in saemtlichen Anwendungsbereichen, einschließlich Beschaffung, Installation, Netzanschluss und Inbetriebnahme. Die konkreten Förderziele, Fördersaetze und technischen Anforderungen werden über einzelne Förderaufrufe festgelegt und regelmäßig angepasst. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gilt eine Mindestbetriebsdauer von fuenf Jahren. Die Richtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2025 Nr. 496) vom 12. November 2025 bekanntgemacht.
progres.nrw Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Nordrhein-Westfalen fördert den Ausbau emissionsarmer Mobilität mit Zuschüssen für Ladeinfrastruktur samt Netzanschluss, für die Beschaffung batterieelektrischer und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie für Konzepte zur Umsetzung der Elektromobilität und kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind je nach Fördergegenstand natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Unternehmen. Der Antragszeitraum läuft vom 17. Februar 2026 bis zum 30. Juni 2027. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.
MODERN Modernisierung von Mietwohnungen Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt vergibt zinsguenstige Darlehen für die Modernisierung von Wohnraum aus dem Fonds Wohnraumförderung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und private Vermieter ebenso wie gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen. Gefördert werden altersgerechter Umbau, energetische Verbesserungen und allgemeine Modernisierung, beim Erwerb in Verbindung mit Modernisierung auch der Kaufpreis. Die Bank nennt zum Stand 21. Juli 2025 Nominalzinssaetze von 2,00 bis 2,80 Prozent für altersgerechten Umbau, 0,95 bis 1,75 Prozent für energetische Maßnahmen und 3,20 bis 3,95 Prozent für allgemeine Modernisierung, jeweils mit einem tilgungsfreien Jahr, bei Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren und einer Zinsbindung von 10 oder 20 Jahren (die höheren Saetze gelten für die 20-jährige Zinsbindung). Seit dem 1. Januar 2025 fördert das Land den Einbau eigenständiger fossiler Heizungen nicht mehr.
Neubau- und Modernisierungskredite für Mietwohnungen Bremen
Bremen fördert Mietwohnungen über zinsguenstige Kredite mit Zuschüssen. Die Neubaukredite gelten für energieeffiziente Mietwohngebäude ab drei Wohneinheiten und sind an Miet- und Belegungsbindungen geknuepft. Die Modernisierungskredite unterstützen energetische und barrierefreie Aufwertungen im Mehrfamilienhaus- und Reihenhausbestand, ebenfalls mit Bindungen zur Sicherung bezahlbarer Mieten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es ein eigenes Programm mit zinsguenstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Kostenlose Orientierung bietet der Bremer Förderlotse unter förderlotse@bab-bremen.de.
ISB Kredit 553 Modernisierung vermieteter Wohnungen Rheinland-Pfalz
Für die Modernisierung vermieteter Wohnungen bietet die ISB ein Darlehen zu 1 Prozent Zinsen jährlich bei 2 Prozent Mindesttilgung, ebenfalls mit Tilgungszuschüssen. Auch hier sind Miet- und Belegungsbindungen einzuhalten und 15 Prozent Eigenleistung oder ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen erforderlich. Sollen Effizienzstandards nach dem Gebäudeenergiegesetz erreicht werden, ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer, die vermieten.
Förderrichtlinie preisguenstiger Mietwohnraum Sachsen (RL pMW)
Die Richtlinie fördert die Modernisierung von Mietwohnraum für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen. Der Zuschuss beträgt bei einer Standardmodernisierung 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 640 Euro je Quadratmeter Wohnfläche; bei energetischer Modernisierung auf Effizienzhaus 85 oder besser steigt er je nach Maßnahme auf 45 bis 65 Prozent. Ergänzend gibt es ein Förderergänzungsdarlehen bis 100 Prozent der ungedeckten Kosten. Gefördert werden Mietgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die aelter als 15 Jahre sind; in Städten unter 300.000 Einwohnern muss das Gebäude bewohnt, ein Denkmal oder ein erhaltenswertes Gebäude sein. Die Miete darf nach der Modernisierung höchstens 6,80 Euro je Quadratmeter betragen, bei energetischer Modernisierung 7,50 Euro, die Bindung läuft 15 Jahre und die Mieter brauchen einen Wohnberechtigungsschein. Die Mindestinvestition liegt bei 320 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Mietwohnungen modernisieren Hamburg
Die IFB Hamburg buendelt mehrere Programme für die Modernisierung von Mietwohnungen. Dazu gehoeren die umfassende Modernisierung in den Varianten B und C, eigene Wege für Studierendenwohnungen und für Gebiete der integrierten Stadtteilentwicklung, die energetische Modernisierung mit Zuschüssen für Wärmedämmung und geringinvestive Maßnahmen sowie das Hamburger Heizungsförderprogramm. Für den barrierefreien Umbau gibt es Pauschalzuschüsse, die die KfW-Förderung ergänzen. Sondermaßnahmen umfassen Gründachförderung, Denkmalschutz, Regenwasserzisternen und Entsiegelung über die RISA-Förderung. Die konkreten Konditionen und Bindungen unterscheiden sich je Teilprogramm und sind auf den jeweiligen Programmseiten hinterlegt.
Modernisierungsförderung Berlin (VV-CO2)
Berlin fördert die sozialverträgliche und CO2-sparende Modernisierung von Mietwohngebäuden mit jährlich 119 Millionen Euro in Form zinsloser Darlehen und Zuschüsse. Im Grundmodul gibt es 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Kilogramm eingespartem CO2-Aequivalent, das Gebäude soll nach der Modernisierung höchstens 15 Kilogramm CO2e je Quadratmeter und Jahr ausstossen; das Darlehen ist zinslos, läuft 20 Jahre und wird mit mindestens 1,5 Prozent jährlich getilgt, die Modernisierungsumlage ist auf 6 Prozent begrenzt und die Miete darf nach der ersten Erhöhung nur um höchstens 2 Prozent im Jahr steigen. Das Bonusmodul gibt zusätzlich einen Zuschuss von 20 Prozent der Darlehenshöhe, wenn 50 Prozent der Wohnungen 20 Jahre lang gebunden werden, die Miete höchstens 9,50 Euro je Quadratmeter beträgt und an Haushalte mit WBS 180 vermietet wird. Förderfähig sind Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die vor mehr als 20 Jahren errichtet wurden. Die Beratung soll vor Baubeginn erfolgen, Antragstelle ist die Investitionsbank Berlin.
Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung mit Mietpreis- und Belegungsbindung
Wer bestehende Mietwohnungen modernisiert und dafuer neue Bindungen eingeht, erhält in Baden-Württemberg einen Zuschuss von mindestens 410 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Bindungsdauer kann 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahre betragen. Gefördert werden energetische Sanierungen nach den geltenden Gebäudestandards sowie Barriereabbau nach DIN 18040-2, als Einzelmaßnahme oder als Paket. Die Arbeiten dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben und die Wohnungen gehen an Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein. Auch hier gilt der Hinweis der L-Bank, dass die Fördermittel vorzeitig aufgebraucht sind und die Bearbeitung mindestens ein Jahr dauern kann.
Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen
Für die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude gibt es in Nordrhein-Westfalen Darlehen bis 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent. Die Zinsbindung beträgt 25 oder 30 Jahre, der Tilgungsnachlass laut NRW.BANK bis zu 55 Prozent. Gefördert werden energetische Sanierung und moderne Heizsysteme, barrierefreie Umbauten, Einbruchschutz, Grundrissänderungen und Maßnahmen im Wohnumfeld. Voraussetzung ist eine Miet- und Belegungsbindung von 20 oder 25 Jahren; vermietet wird an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen und gültigem Wohnberechtigungsschein. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwuerdigkeit.
BAB Rund ums Haus (Bremen)
Zinsguenstige Kredite der Bremer Aufbau-Bank für Privatpersonen rund um die eigene Immobilie. Das Angebot buendelt die KfW-Programme 159, 261 und 358/359 und deckt damit energetische Sanierung, Photovoltaik, Barrierefreiheit, Einbruchschutz und Wasserthemen ab. Die BAB nennt barrierefreie Wohnungen insbesondere für aeltere und behinderte Menschen ausdrücklich als Förderziel. Konkrete Zinssaetze, Höchstbeträge und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht ausgewiesen. Ergänzend bietet die BAB mit dem Bremer Förderlotsen eine kostenlose Förderberatung zu Bauen, Kaufen und Modernisieren an.
Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern)
Darlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Modernisierung vorhandener Wohnungen, sowohl im Miet- und Genossenschaftsbestand als auch bei selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden allgemeine Modernisierungsmaßnahmen, energetische Sanierungen bis zum Effizienzhaus-Standard 85 und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Wichtige Einschränkung: Für die energetische Modernisierung auf Effizienzhaus 85 werden seit dem 18.12.2023 per Ministerialerlass keine Anträge mehr angenommen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Der Antrag läuft über das Formular des Landesförderinstituts mit Standortbestätigung der Gemeinde und Einkommensnachweisen, soweit erforderlich.
SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen
Zinsverbilligtes Darlehen der SAB ab 20.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums mit bis zu vier Wohneinheiten in Sachsen. Die Zinsverbilligung beträgt laut SAB derzeit 0,8 Prozentpunkte, die Laufzeit 10 bis 35 Jahre bei einer Mindesttilgung von 2 Prozent jährlich. Gefördert werden effiziente Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehuelle und erneuerbare Energien bis 30 kWp. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den jährlichen Primaerenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust um jeweils mindestens 10 Prozent senken. Der Antragsteller muss die Immobilie seit mindestens zwei Jahren besitzen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, reine Vermieter sind ausgeschlossen.
ISB Kredit 553 - Modernisierung von Mietwohnraum (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für die Modernisierung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent jährlich, die Mindesttilgung bei 2,00 Prozent, zusätzlich sind Tilgungszuschüsse möglich. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mietwohnungen. Wird der Effizienzhausstandard 85 oder besser angestrebt, muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Die konkreten Höchstbeträge und Zuschusssaetze stehen in der Förderrichtlinie auf der Produktseite.
ISB Kredit 505 - Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Rheinland-Pfalz)
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Für einen Vier-Personen-Haushalt beträgt das Darlehen höchstens 100.000 Euro, je weiterem Haushaltsmitglied kommen 5.000 Euro dazu, begrenzt auf die voraussichtlichen Investitionskosten. Der Zinssatz liegt bei 3,45 Prozent jährlich mit 20 Jahren Zinsbindung, die Tilgung bei 1,8 Prozent. Gefördert werden ausdrücklich barrierefreie Umbauten und Hausautomation, energiesparende Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 25 Prozent, wenn das Einkommen höchstens 10 Prozent über der Einkommensgrenze liegt und der Standard Effizienzhaus 55 erreicht wird, und bis zu 15 Prozent bei einem Einkommen bis 60 Prozent über der Grenze.
Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)
Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und in Pflegeeinrichtungen. Der Grundzuschuss beträgt bis zu 400 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, für barrierefreie Grundrisse kommen bis zu 100 Euro je Quadratmeter dazu, für den Einbau eines Aufzugs 20.000 Euro je Geschoss ausser dem Erdgeschoss. Zusätzlich kann ein zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100 Prozent der übrigen förderfähigen Kosten gewährt werden. Im Gegenzug dürfen die Wohnungen bei Neuvermietung nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden, die Bindung entspricht der Zinsbindung. Anträge für das Jahresbauprogramm 2027 müssen bis zum 15.10.2026 vorliegen.
NRW Eigentumsförderung - Modernisierung
Zinsguenstiges Landesdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der Kosten. Der Zinssatz liegt laut NRW.BANK bei 0,0 Prozent für fuenf Jahre und danach bei 0,5 Prozent für weitere 25 Jahre, ab dem dritten Jahr fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent jährlich an. Gefördert werden Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie sparen, das Klima schützen oder die Klimaanpassung verbessern, dazu zählen ausdrücklich auch Barriereabbau und Nutzbarkeit. Der Tilgungsnachlass kann je nach Einkommensgruppe und erreichtem Effizienzstandard bis zu 50 Prozent des Darlehens betragen, ausgehend von 25 Prozent Grundnachlass. Der Antrag geht an die Stadt oder den Kreis.
progres.nrw – Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 70.000 Euro für die Erstellung von Standortkonzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Gefördert wird die Planungsleistung, nicht die Hardware, dafuer aber mit einem der höchsten Fördersaetze im gesamten Bereich Ladeinfrastruktur.
progres.nrw – Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro für die Grundinstallation, also die Vorbereitung von Garagen- und Stellplatzkomplexen auf spaetere Ladepunkte. Zuwendungsfähig sind Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Netzanschluss und dessen Ertuechtigung, Tiefbau, Fundament, Montage und Kommunikationssysteme. Der Komplex muss oertlich zusammenhaengen, mindestens zehn Stellplätze und mindestens zwei Jahre Alter haben, und die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig. Wichtige Einschränkung: eine Antragstellung ist derzeit nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur nach dieser Richtlinie gestellt wurde, weil der zugehoerige Baustein für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt ist.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ambulanter sozialer Dienste in Nordrhein-Westfalen. Der Baustein richtet sich an Träger, die Pflege- und Betreuungsfahrten mit eigenen Fahrzeugen durchführen und ihre Flotte elektrifizieren. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt oder ausgezahlt. Das Antragsverfahren läuft digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen
Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur von Kommunen und kommunalen Betrieben, höchstens jedoch bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Zuwendungen unter der Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt.
progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten samt Netzanschluss in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Ladepunkt, unterhalb von 500 Euro Zuwendung wird nicht bewilligt. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte sind die Ladesäulenverordnung und die EU-Verordnung 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einzuhalten. Das Verfahren läuft komplett digital über die Bezirksregierung Arnsberg.
progres.nrw – Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher, steuerbarer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro wird nichts bewilligt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Ertuechtigung eines bestehenden Netzanschlusses. Wichtigste Bedingung: der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Ladeinfrastruktur am Wohngebäude von Beschäftigten ist ausdrücklich nicht förderfähig.
WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Eigener Baustein von WELMO für Berliner Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die geteilt genutzte Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin errichten. Voraussetzung ist die gemeinsame Nutzung der Ladestation durch mindestens zwei Parteien. Die Förderung ist nach Kostenbestandteilen gestaffelt: Ladestation 50 Prozent, höchstens 2.500 Euro je Normalladepunkt und 30.000 Euro je Schnellladepunkt; Grundinstallation 40 Prozent, höchstens 50.000 Euro; Netzanschluss 50 Prozent, höchstens 5.500 Euro im Niederspannungs- und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. In beihilferechtlich relevanten Faellen gelten 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Damit deckt Berlin den Fall ab, den das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser erst seit April 2026 bundesweit fördert. Eine Doppelförderung derselben Kosten aus beiden Toepfen ist nicht möglich.
Was Landesförderung bei Energie bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.