Antragio

Förderprogramme für Energie auf Ebene Land

Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

385 Programme gefunden

Seite 2 von 17

LandKredit

L-Bank Energiefinanzierung

Förderdarlehen im Hausbankverfahren für Anlagen zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Ausdrücklich förderfähig sind Netze und Speicher für erneuerbare Wärme oder Kälte sowie Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, darunter Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromspeicherung, Flexibilisierung von Erzeugungsanlagen, überbetriebliches Lastmanagement und Messsysteme. Es gibt zwei Konditionenvarianten; PV-Aufdachanlagen und Batteriespeicher für PV-Aufdachanlagen erhalten einen Zinsbonus. Bereitstellungszinsen fallen erst nach zwölf Monaten an, danach 0,15 Prozent.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg
LandZuschuss

Bayerisches Energieforschungsprogramm

Landesprogramm für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie für Studien, mit ausdrücklichem Bezug zu Speichern und Wasserstoff im Rahmen des Energieplans Bayern 2040. Ziele sind die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, die Verringerung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern, die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Senkung energiebedingter CO2-Emissionen. Die Abwicklung erfolgt über den Projektträger Jülich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Projektträger Jülich
LandKredit

LfA Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus

Zwei Förderdarlehen der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in die Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energien sowie ausdrücklich für die Speicherung dieser Energien. Finanziert werden zudem Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie zur Digitalisierung der Energiewende, also genau die Sektorkopplungsmaßnahmen rund um Batteriespeicher und Lastmanagement. Der Energiekredit Regenerativ wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt und aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard refinanziert.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik – Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

Abwärmenutzung im Landesprogramm: Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt. Die Anteilfinanzierung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlage. Antragsberechtigt ist ein sehr breiter Kreis von Wohnungseigentümergemeinschaften über Freiberufler, Unternehmen und Kommunen bis zu Kirchen, Vereinen und Genossenschaften. Das Verfahren läuft vollständig digital ab.

bis 25 Prozent, maximal 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)

Anteilfinanzierung für Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis maximal 95 Grad Celsius. Ausdrücklich förderfähig sind thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen oder zum Wärmetransport, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme, Aquathermie, Grubenwasser, Tiefengeothermie, Abwasser sowie Großwärmepumpen zur Versorgung der Netze. Fördersätze: 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen; bei ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent. Für Studien und Beratungsleistungen bis zu 80, 70 beziehungsweise 60 Prozent.

bis 65 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin

Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.

bis 30.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin

Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.

bis 5.700 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin, umgesetzt durch die IBB Business Team GmbH
LandZuschuss

BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027

Nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EFRE-Mitteln für Berliner Projekte in den Schwerpunkten Energieeffizienz, Umwelt- und Energiemanagement, Netze und Speicher, Anpassung an den Klimawandel, Stadtnatur sowie nachhaltige Mobilität. Förderfähig sind ausdrücklich alle Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, kofinanziert aus dem EFRE
LandZuschuss

progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1

Nordrhein-Westfalen fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 mit einem Festbetrag von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, ambulante soziale Dienste für ältere, kranke oder behinderte Menschen sowie juristische Personen, die die Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen. Gefördert werden nur Fahrzeuge der KBA-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.

bis 3.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)

Hamburger Programm für betrieblichen Ressourcenschutz mit drei Bausteinen. EffizienzChecks, also Machbarkeitsuntersuchungen durch externe Ingenieurbüros, werden mit 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Die Investitionsförderung erfolgt als Festbetrag je vermiedener Tonne CO2 oder CO2-Äquivalent und beträgt je nach Art der Effizienzmaßnahme und Unternehmensgröße bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Dazu kommt eine Betriebskostenförderung über fünf Jahre für klimaneutrale Energieträger. Gefördert werden Energie- und Materialeinsparungen, Trinkwassereinsparungen je Kubikmeter, die Nutzung unvermeidbarer Abwärme sowie neu die Umstellung auf Wasserstoff.

bis 50 Prozent der Kosten
Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt, einschließlich Abwärme, Geothermie und Biomasse. Der Zuschuss beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf 100.000 Euro je Anlage begrenzt. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das elektronische Antragsformular.

bis 25 Prozent, maximal 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von Wärme- und Kältenetzsystemen (Zuwendungen ab 100.000 Euro)

Gefördert werden Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis 95 Grad Celsius, einschließlich Anlagen zur Wärmenutzung aus Industrie, Gewässern, Geothermie und Abwasser, thermischer Speicher, intelligenter Mess- und Steuertechnik sowie Großwärmepumpen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Speisen sich Netz und Erzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme, steigen die Sätze auf bis zu 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent.

bis 65 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandKredit

LfA Energiekredit Regenerativ

Zinsverbilligter Kredit der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in die regenerative Stromerzeugung, Wasserstoff und Speichersysteme mit bis zu 40 Millionen Euro je Vorhaben und Laufzeiten bis zu 30 Jahren. Für Biogas- und Wasserkraftprojekte in Bayern ist dies der landeseigene Finanzierungsweg neben dem KfW-Programm 270. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Die Variante Energiekredit Regenerativ Plus deckt zusätzlich die Speicherung regenerativer Energien und Digitalisierungsmaßnahmen ab.

bis 40 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandKredit

LfA Energiekredit Wärme

Zinsverbilligter Kredit der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in Wärmenetze sowie regenerative Wärme- und Kälteanwendungen. Als förderfähige Technologien nennt die LfA ausdrücklich Wärmenetze, Biomasse, Geothermie und Biogas. Das Kreditvolumen liegt je nach Vorhabenstyp bei bis zu 25 bis 50 Millionen Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Die LfA übernimmt Kreditrisiken, um den Kreditzugang zu erleichtern; die Konditionen liegen deutlich unter Marktzins.

bis 50 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandZuschuss

BioMeth Bayern – Förderung der Biomethaneinspeisung

Bayern fördert die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung. Förderbereich 1 umfasst Biogasaufbereitungsanlagen mit 30 bis 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße, gedeckelt auf 500.000 Euro ab 350 Normkubikmeter pro Stunde, 800.000 Euro ab 700 Normkubikmeter pro Stunde und 700.000 Euro bei Umrüstungen. Förderbereich 2 umfasst Biogas- und Biomethanleitungen mit höchstens 100 Euro je Meter und 50.000 Euro je Übergabestation, insgesamt höchstens 200.000 Euro.

bis 40 Prozent, maximal 800.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bewilligungsstelle Technologie- und Förderzentrum (TFZ) Straubing
LandZuschuss

Förderung des Sportstättenbaus Niedersachsen

Die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus unterstützt Vereine in Niedersachsen bei Investitionen in ihre Sportanlagen. Erfasst sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Solaranlagen. Der Landessportbund stellt dazu Fachinformationen zu Themen wie LED-Beleuchtung, Kunstrasen, Laermschutz und barrierefreiem Bauen bereit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Ergänzend gibt es den NBank-Investkredit Sport in Niedersachsen für Vereinssportstätten.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Landessportbund Niedersachsen
LandZuschuss

Sportstättenbau in Vereinsträgerschaft Thüringen

Seit 2014 fördert der Landessportbund Thüringen mit Projektmitteln der Thüringer Staatskanzlei den vereinseigenen Sportstättenbau. Jährlich stehen derzeit 2,7 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden die Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten, insbesondere durch energiesparende Maßnahmen und umweltschonende Technologien, der Umbau von Gebäuden zur sportlichen Nutzung sowie die Erweiterung vorhandener Anlagen für Rehabilitations- und Behindertensport, Gesundheitssport, Seniorensport, Trendsportarten und eine geschlechtergerechte Nutzung. Die LSB-Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

bis 60 Prozent der Kosten
Thüringen
Landessportbund Thüringen mit Mitteln der Thüringer Staatskanzlei
LandZuschuss

Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen

Mit dem Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW unterstützt das Land Sportvereine dabei, ihre Sportanlagen zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die eine Sportstätte besitzen oder als Mieter oder Pächter für deren Instandhaltung verantwortlich sind. Dem Antrag geht ein Interessenbekundungsverfahren im Förderportal des Landessportbundes NRW voraus, zuvor stimmen sich Vereine mit ihren Stadt-, Gemeinde- und Kreissportbünden ab. Eine Roadmap des LSB beschreibt alle Schritte von der Interessenbekundung bis zur Bewilligung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über den Landessportbund NRW
LandZuschuss

Sportstättenbauförderung LandesSportBund Niedersachsen

Der LandesSportBund Niedersachsen fördert auf Grundlage einer eigenen Richtlinie den Sportstättenbau seiner Mitgliedsvereine. Gefördert werden Neubau, Sanierung und Modernisierung vereinseigener Sportanlagen. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen. Ergänzend bietet der LSB eine Energieberatung sowie das Zertifizierungsangebot Verein(t)klimaneutral an und stellt eine Übersicht weiterer Förderprogramme vom Land bis zur KfW bereit.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
LandesSportBund Niedersachsen
LandZuschuss

Goldener Plan Brandenburg

Mit dem Goldenen Plan Brandenburg fördert das Land Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Bis 2029 stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg bereit. In der vorangegangenen Förderperiode 2021 bis 2024 wurden 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Land Brandenburg, Abwicklung über den Landessportbund Brandenburg
LandZuschuss

Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen

Der Freistaat Sachsen fördert Stecker-PV-Anlagen, also Balkonkraftwerke, mit einem Festbetrag von 300 Euro je Anlage. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung der Anlage einschließlich Montageset für Befestigung oder Aufstellung. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank in Leipzig, das Verfahren läuft elektronisch über deren Förderportal. Die Stadt Leipzig ergänzt das Programm mit einem höheren Satz für Inhaber eines Leipzig-Passes.

300 Euro bis 300 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) im Auftrag des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
LandKredit

Sachsenkredit Energie und Speicher

Investitionsdarlehen der Sächsischen Aufbaubank für Photovoltaik, Stromspeicher und weitere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Das Darlehen beträgt mindestens 35.000 Euro und höchstens 5.000.000 Euro je Endkreditnehmer und Kalenderjahr. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Stromspeichern und bis zu 10 Prozent bei allen übrigen Fördergegenständen, mindestens 2.500 Euro je Antrag und höchstens 50.000 Euro je Kalenderjahr. Die Vergabe läuft über die Hausbank, Kommunen beantragen direkt bei der SAB.

35.000 Euro bis 5 Mio. Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
LandKredit

Photovoltaik nach Plan

Förderkreditprogramm der Bremer Aufbau-Bank für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen im Land Bremen. Das Programm wurde im Juni 2024 aufgelegt, nachdem das Zuschussprogramm für private Haushalte in Bremerhaven eingestellt worden war. Es richtet sich an Vorhaben im Land Bremen und stellt zinsguenstige Darlehen bereit. Die konkreten Konditionen und Antragsvoraussetzungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Programmunterlagen der Bremer Aufbau-Bank.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Bremer Aufbau-Bank (BAB)
LandZuschuss

Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER

Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für die Errichtung von Stromspeichern im Bereich Energie und Umwelt. Stromspeicher erhöhen den Eigenverbrauchsanteil von Photovoltaikanlagen und entlasten das Netz. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Die konkreten Förderhöhen und Antragsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie der Investitionsbank. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Was Landesförderung bei Energie bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Energie

Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.