Förderung als Zuschuss für Energie auf Ebene Land
Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in Bayern
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Mehrausgaben für neue Nutzfahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrennungsmotor. Die Höchstbeträge richten sich nach der Fahrzeugklasse. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028, die Förderung läuft über Förderaufrufe.
Mobilität II
Zuschuss für die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge im kommunalen OEPNV-Linienverkehr sowie für die Stärkung des OEPNV im Lausitzer Revier. Gefördert werden Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur, der Erwerb und die Nachruestung emissionsfreier Straßenfahrzeuge sowie Einführungskonzepte mit bis zu 80 Prozent. Kooperationsvorhaben zum Erfahrungsaustausch werden mit 75 Prozent gefördert.
progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente Modulschulen
Zuschuss für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger.
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU im Landkreis Uckermark beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft. Nach AGVO bis zu 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen, nach De-minimis-Verordnung bis zu 70 Prozent. Zusätzlich wird Transformationsberatung mit 1.200 Euro je Beratungstag und maximal 50 Prozent gefördert, in den Modulen Analyse und Implementierung mit je 3.000 bis 6.000 Euro.
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung für Klimaschutzvorhaben von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die Treibhausgase um mindestens 30 Prozent senken. Der Basisfördersatz beträgt 25, 50 oder 60 Prozent, mit Boni bis maximal 70 Prozent. Bei Gesamtausgaben unter 200.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben, die Treibhausgase nachhaltig um mindestens 30 Prozent senken, etwa durch Steigerung der Energieeffizienz, intelligente Energiesysteme und Energiespeicherung. Der Basisfördersatz beträgt 30, 35 oder 40 Prozent, mit Bonuszuschlägen sind bis zu 70 Prozent möglich. Förderfähig sind auch Machbarkeitsstudien und Planungen ab 2.000 Euro.
Startchancen-Programm Säule I M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für klimagerechte, barrierefreie und zeitgemäße Lernumgebungen an Startchancen-Schulen. Gefördert werden Bau und Sanierung von Schulgebäuden, nachhaltige Ausstattungsinvestitionen sowie vorbereitende und begleitende Ausgaben, die unmittelbar mit der Investition zusammenhängen.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)
Investitionszuschüsse für langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, für besonders tiergerechte Stallbauten, wassersparende Bewässerungssysteme sowie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Die Fördersätze reichen von 20 Prozent für Maschinen und allgemeine Investitionen über 40 Prozent für besonders tiergerechte Stallbauten bis 65 Prozent für Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten bis maximal 20.000 Euro.
Erneuerbare Energien Brandenburg 2025
Zuschuss für den Ausbau erneuerbarer Energien: Photovoltaik auf Parkplatzflächen inklusive Speicher und Ladestationen, Floating-Photovoltaik auf kuenstlichen Gewässern, Agri-Photovoltaik, Tiefengeothermie sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 65 Prozent, mittlere bis zu 55 Prozent, Stadtwerke ohne KMU-Status bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
HEG - Innovative Energietechnologien
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zu innovativen Energietechnologien in Hessen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kommunen. Der Fördersatz reicht von 65 Prozent für Unternehmen bis 100 Prozent für Hochschulen.
HEG - Steigerung der Energieeffizienz
Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach dem Hessischen Energiegesetz für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben und bis zu 40 beziehungsweise 30 Prozent bei Beihilfen nach AGVO. Kommunen im Bündnis Hessen aktiv erhalten 10 Prozentpunkte mehr.
Niedersachsen Invest GRW
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 65 Prozent für gewerbliche Investitionsvorhaben in den GRW-Fördergebieten Niedersachsens, die 23 Landkreise und 5 kreisfreie Städte umfassen. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten sowie CO2-mindernde Investitionen unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Mindestprojektgröße beträgt 20.000 Euro.
progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme
Zuschuss für Neubau, Erweiterung und Modernisierung klimafreundlicher und energieeffizienter Wärme- und Kältenetze der öffentlichen Versorgung. Investitionen werden mit bis zu 65 Prozent gefördert, Studien mit bis zu 80 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei 100.000 Euro.
Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
Zuschuss für Maßnahmen zur Einführung CO2-armer und emissionsfreier Mobilität im OePNV. Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte, emissionsfreie Fahrzeuge, Umruestungen, Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie Depotmodernisierungen. Batterieelektrische Busse erhalten bis zu 60 Prozent, Wasserstoffbusse bis zu 50 Prozent, Schienenfahrzeuge bis zu 30 Prozent, Infrastruktur 30 bis 60 Prozent.
Hafeninfrastruktur M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.
Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023
Zuschuss für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in den Programmlinien Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden in der Regel 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit Zu- und Abschlaegen von jeweils 10 Prozent je nach Arbeitslosenzahlen und Finanzkraft der Gemeinde.
Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE- und Landesmitteln für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, bis zu 35 Prozent für mittlere und bis zu 20 Prozent für große Unternehmen. Wichtig: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen oder Speichern ist nicht möglich.
Sportstättenförderung Sachsen
Zuschuss für Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten in Sachsen. Vorrang haben Sportstätten der Grundversorgung wie Sporthallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent, der Mindestzuschuss liegt bei 10.000 EUR für Kommunen und 2.500 EUR für sonstige Antragsteller.
UfR - Unternehmen für Ressourcenschutz
Zuschuss für freiwillige Investitionsvorhaben, die die Ressourceneffizienz verbessern oder CO2-Emissionen senken. Sechs Schwerpunkte sind Machbarkeitsstudien, Energieeffizienz in Produktion und Gebäudetechnik, Material- und Wassereffizienz, Dekarbonisierung von Prozesswärme, Abwärmenutzung über Wärmenetze und wasserstoffbasierte Produktionsverfahren. Die Förderung erfolgt als Festbetrag je vermiedener CO2-Tonne, Materialtonne oder eingespartem Kubikmeter Wasser bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
GRW-G Große Richtlinie
Anteiliger Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für mittlere und große Unternehmen sowie kleine Unternehmen mit Vorhaben über 3 Mio. Euro. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Verfahrensumstellung und Übernahme von Betriebsstätten. Die Höchstfördersaetze liegen bei 10 bis 20 Prozent in D-Fördergebieten, bis 15 Prozent in C-Gebieten und bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA)
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen in Sachsen, die dauerhafte Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Gefördert werden Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens, Lohnkosten neu eingestellter Mitarbeitender über 24 Monate sowie Umwelt- und Energieeffizienzinvestitionen. Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent.
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023 (Lausitzer Revier)
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU und großen Unternehmen im brandenburgischen Lausitzer Revier zur Bewaeltigung des Kohleausstiegs. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Diversifizierung von Betriebsstätten sowie Transformationsberatung durch akkreditierte Beratungsunternehmen. In C-Fördergebieten bis 35 Prozent, in an Polen angrenzenden C-Gebieten mit Zuschlag von 10 Prozent, in D-Gebieten 10 bis 20 Prozent.
Bioökonomie-Scale-Up Bayern
Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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