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Förderung als Prämie für Energie auf Ebene Land

Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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LandPrämie

Hessische WindEnergieDividende für Kommunen im Staatswald

Hessen gibt seit 2016 einen Teil der Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen auf Staatswaldflächen an die Kommunen weiter. Die Standortkommunen erhalten 20 Prozent der Nettopachteinnahmen des Landes. Damit profitieren Gemeinden auch dann, wenn die Windenergieanlage nicht auf kommunalem oder privatem, sondern auf landeseigenem Waldgrund steht und die Pacht sonst vollständig beim Land bliebe. Ein eigenes hessisches Beteiligungsgesetz mit einer Pflicht zur Bürger- oder Kommunalbeteiligung gibt es daneben nicht; Hessen setzt auf freiwillige Instrumente und Beteiligungsmodelle mit Kommunen und Genossenschaften.

bis 20 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / HessenForst
LandPrämie

Verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern (BayWiVG)

Bayern hat durch eine Neufassung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) zum 1. Januar 2026 eine verbindliche Beteiligungspflicht geschaffen. Gemeinden, deren Gebiet zumindest teilweise im Umkreis von 2.500 Metern um die Windenergieanlage liegt, müssen im Wert von mindestens 0,2 bis etwa 0,3 Cent je Kilowattstunde beteiligt werden. Wird die Pflicht nicht erfüllt, droht eine Ausgleichsabgabe von insgesamt 0,3 Cent je Kilowattstunde. Vorhabenträger können direkte Zahlungen oder andere Beteiligungsmodelle vereinbaren, solange die Wertspanne eingehalten wird; die Beteiligung muss für mindestens 20 Jahre erfolgen. Das Wirtschaftsministerium rechnet bei einer 7-Megawatt-Anlage mit 2.000 Volllaststunden mit 28.000 bis 42.000 Euro jährlich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Zahlung durch die Vorhabenträger
LandPrämie

Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG)

Das Saarländische Gemeindebeteiligungsgesetz trat im Juni 2024 in Kraft. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern um Windenergieanlagen sowie die Standortgemeinden von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ziel ist eine Beteiligungsvereinbarung zwischen Vorhabenträger und Gemeinden. Kommt keine Vereinbarung zustande, greift die gesetzliche Auffangregelung: Der Vorhabenträger zahlt verpflichtend 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Damit macht das Saarland die bundesrechtlich freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG verbindlich.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Saarland, Zahlung durch die Vorhabenträger
LandPrämie

Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat zum 1. Oktober 2025 eine verpflichtende Beteiligung der Kommunen eingeführt, die deutlich über die bundesrechtliche Regelung des Paragrafen 6 EEG hinausgeht. Für Windenergieanlagen sind mindestens 0,3 Cent je Kilowattstunde oder alternativ 5,5 Cent je Kilowatt installierter Leistung zu zahlen; für Freiflächenanlagen mindestens 2,5 Cent je Kilowatt. Die Kommunen können frei über die Verwendung entscheiden, etwa für Straßen, Radwege, Kindergärten, Sportanlagen oder Spielplätze. Individuelle Vereinbarungen zwischen Kommunen und Betreibern bleiben möglich. Beratung bietet das Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt bei der Landesenergieagentur LENA.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Land Sachsen-Anhalt, Zahlung durch die Anlagenbetreiber
LandPrämie

Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)

Sachsen hat im Juni 2024 das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz beschlossen und im September 2025 geändert. Es verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, die ab 2025 genehmigt werden, zur finanziellen Beteiligung der Kommunen: 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde bei Genehmigung im Jahr 2025, ab 2026 dann 0,3 Cent je tatsächlich erzeugter Kilowattstunde. Die Hälfte der eingenommenen Mittel muss den unmittelbar betroffenen Gemeinden über die bestehenden Verpflichtungen hinaus zugutekommen. Alternativ können Kommunen und Betreiber individuelle Vereinbarungen treffen, in denen bis zu 0,5 Cent je Kilowattstunde angeboten werden können.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Freistaat Sachsen, Zahlung durch die Anlagenbetreiber
LandPrämie

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks vom 2. Juli 2024 verpflichtet Vorhabenträger zur finanziellen Beteiligung der Gemeinden, deren Gebiet im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Windenergieanlagen liegt. Als angemessen gilt eine Beteiligung in Höhe der Regelung des Paragrafen 6 EEG 2023, also 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Anders als in mehreren anderen Ländern gilt das Gesetz ausdrücklich nicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Beratung zur Umsetzung bietet die Servicestelle Windenergie bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur ThEGA.

Höhe je nach Vorhaben
Thüringen
Freistaat Thüringen, Zahlung durch die Vorhabenträger
LandPrämie

Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)

Niedersachsen verpflichtet Betreiber seit April 2024 zu einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turmmitte. Zusätzlich muss eine weitere Beteiligung angeboten werden, die mindestens 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde oder einer 20-prozentigen Beteiligung entspricht; möglich sind Gesellschaftsanteile, Nachrangdarlehen oder Direktzahlungen an Anwohnende. Erfasst sind Windenergieanlagen ab 50 Metern Höhe und ab 1 Megawatt sowie Freiflächen-Photovoltaik ab 1 Megawatt. Ausgenommen sind Anlagen unter 1 Megawatt, Agri-Photovoltaik, Moor-Photovoltaik und Nebenanlagen. Die Mittel müssen für Akzeptanzmaßnahmen verwendet werden, nicht für kommunale Pflichtaufgaben.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Zahlung durch die Vorhabenträger
LandPrämie

Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG)

Brandenburg verpflichtet Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu einer jährlichen Sonderabgabe an die Standortgemeinden. Für Windenergieanlagen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen wurden, sind es 10.000 Euro je Anlage und Jahr; für Anlagen ab dem 1. Januar 2026 sind es 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr. Photovoltaikanlagen zahlen 2.000 Euro je Megawatt und Jahr. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Radius von 3 Kilometern (Altanlagen) beziehungsweise 2,5 Kilometern (ab 2026) um den Anlagenstandort; die Aufteilung erfolgt nach Flächenanteil, Beträge unter 50 Euro pro Jahr werden auf die übrigen Gemeinden umgelegt. Zahlung jeweils bis zum 30. April des Folgejahres, Vorausleistungen für bis zu zehn Jahre sind vereinbar. Das Gesetz trat am 28. November 2025 an die Stelle des BbgWindAbgG.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Land Brandenburg, Zahlung durch die Anlagenbetreiber an die Gemeinden
LandPrämiegeplant

Verpflichtende Umsetzung des Paragrafen 6 EEG in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat bislang kein eigenes Beteiligungsgesetz für Windenergie. Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 kündigt an, Kommunen verbindlich an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu beteiligen und dazu Paragraf 6 EEG im Land verpflichtend umzusetzen. Bis zur Verabschiedung eines Landesgesetzes gilt in Baden-Württemberg weiterhin nur die freiwillige Bundesregelung mit 0,2 Cent je Kilowattstunde. Wer heute plant, sollte die Beteiligung vertraglich regeln und die kommende Landesregelung im Blick behalten.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg
LandPrämieausgelaufen

Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG)

Das brandenburgische Windenergieanlagenabgabengesetz vom 19. Juni 2019 verpflichtete Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen wurden, zu einer Sonderabgabe von 10.000 Euro je Anlage und Jahr an die Gemeinden im Radius von 3 Kilometern. Es war die erste Regelung dieser Art in Deutschland. Das Gesetz ist am 28. November 2025 durch das Gesetz vom 27. November 2025 außer Kraft getreten. Nachfolger ist das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG), das die Abgabe auf Photovoltaik ausweitet und für Windenergieanlagen ab 2026 auf 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr umstellt.

bis 10.000 Euro
Brandenburg
Land Brandenburg, Zahlung durch die Anlagenbetreiber an die Gemeinden

Was Landesförderung bei Energie bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Energie

Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.