Förderprogramme für Energie auf Ebene Kommune
Alle Programme für Energie auf Ebene Kommune. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
122 Programme gefunden
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LEADER-Projektförderung AktivRegion Schlei-Ostsee
Die AktivRegion Schlei-Ostsee fördert im LEADER-Programm Projekte mit bis zu 120.000 Euro je Vorhaben. Die Mindestförderung beträgt 10.000 Euro für öffentliche und 5.000 Euro für private Träger. Der Fördersatz hängt vom Kernthema ab: bis zu 70 Prozent bei Klimaschutz und Klimaanpassung, bis zu 55 Prozent bei Daseinsvorsorge, Lebensqualität und regionaler Wertschöpfung. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen rund 2,5 Millionen Euro bereit.
Stuttgart - Heizungsprogramm, Förderung elektrischer Wärmepumpen
Die Stadt Stuttgart fördert den Einbau elektrischer Wärmepumpen in Bestandsgebäuden mit 300 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 100.000 Euro pro Antrag. Die Wärmepumpe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen stehen. Verlangt werden Jahresarbeitszahlen von mindestens 3,0 in denkmalgeschützten Gebäuden, 3,5 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und 3,8 bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Luft-Luft-Wärmepumpen müssen einen SCOP von mindestens 4,0 erreichen. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft.
Stuttgarter Heizungsprogramm
Stuttgart fördert den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden: elektrische Wärmepumpen mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro je Antrag, Übergabestationen beim Wärmenetzanschluss mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützungsmaßnahmen wie größere Heizkörper oder Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je Raum bis 20.000 Euro, die Umstellung auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Heizlast bis 20.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Heizungsprogramm
Zuschuss der Stadt Stuttgart für den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden. Elektrische Wärmepumpen werden mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro gefördert, Übergabestationen beim Anschluss an ein Wärmenetz mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützende Maßnahmen wie größere Heizkörper oder eine neue Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je abgeschlossenem Raum und maximal 20.000 Euro gefördert, die Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast und maximal 20.000 Euro. Für die Umsetzung bleibt nach Bewilligung ein Jahr Zeit, beim Wärmenetzanschluss zwei Jahre.
Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur
Die Stadt Aachen fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit festen Beträgen je Ladepunkt: 1.250 Euro für AC-Wallboxen bis 22 kW, 2.500 Euro für AC-Ladesäulen bis 22 kW, 20.000 Euro für DC-Ladesäulen ab 50 bis unter 150 kW und 50.000 Euro für HPC-Ladesäulen ab 150 kW. Die Gesamtförderung aller Fördergeber darf 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen, die öffentlich zugängliche Flächen bereitstellen, sowie solche, die Ladeinfrastruktur für die eigene Flotte ab vier Fahrzeugen aufbauen. Betreiber von Ladeinfrastruktur sind grundsaetzlich ausgeschlossen. Bis 2030 stehen jährlich 990.000 Euro bereit; seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
proKlima Hannover - Fernwärme-Bonus im sozialen Wohnungsbau
Der Fernwärme-Bonus fördert die Zentralisierung von Gas-Etagenheizungen, Gas-Kombithermen oder Stromdirekt- und Speicherheizungen auf eine zentrale Fernwärmebereitstellung mit bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 Euro je Gebäude. Auch die Umstellung auf Wohnungsstationen gilt als zentrale Versorgung. Der Bonus gilt ausschließlich für vermietete, nicht selbstgenutzte Wohneinheiten im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover und setzt voraus, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen gefördert oder mit Belegrechten ausgestattet sind.
Stuttgarter Solaroffensive
Zuschuss der Stadt Stuttgart für begleitende Maßnahmen beim Bau einer Photovoltaikanlage: maximal 300 Euro je Kilowatt peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Elektroertüchtigung, Zählerplatz, Gerüst, Statikprüfung, Versetzen von Bauteilen, Dachhautarbeiten, Blitzschutz und Funkrundsteuerempfänger. Batteriespeicher zu neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde und maximal 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive
Die Solaroffensive fördert begleitende Maßnahmen bei der Installation einer Photovoltaikanlage mit maximal 300 Euro je Kilowatt Peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt Peak bei Photovoltaik über Dachbegrünung oder an der Fassade, insgesamt bis 30.000 Euro je Antrag. Stromspeicher in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde bis 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive: begleitende Maßnahmen bei Photovoltaikanlagen
Die Stuttgarter Solaroffensive bezuschusst nicht die Module selbst, sondern die begleitenden Arbeiten bei der Installation einer Photovoltaikanlage. Gefördert werden bis zu 300 Euro je Kilowatt peak bei Dachanlagen und bis zu 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Ertuechtigung der Elektrik und des Zählerplatzes, Geruest, Statikprüfung, Blitzschutz und aehnliche Positionen. Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge können aber weiter eingereicht werden.
proKlima Hannover - Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse
Für bereits nah- oder fernwärmeversorgte Wohngebäude fördert proKlima die Optimierung der Heizungsanlage mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten je Wärmenetzanschluss und Gebäude, maximal 30.000 Euro. Ziel ist ein hydraulischer Abgleich zwischen Haus- und Wohnungsstationen und Heizkörpern, damit der Komfort erhalten bleibt und der Energieverbrauch sinkt. Die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen darf 60 Grad nicht überschreiten. Alternativ ist eine lastgang- und temperaturoptimierte Regelung über intelligente Fernwärme-Hauszentralen möglich.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Heizungstausch
Gefördert wird der Einbau effizienter Wärmeerzeuger in bestehende Wohngebäude: elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen sowie Gebäudenetze und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für Grundwasser- und Erdwärmepumpen gibt es eine Zusatzförderung von 30 Prozent der Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze, gedeckelt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der auf der Seite genannte Fördersatz von 15 Prozent gilt ausdrücklich nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2023; den aktuell gültigen Grundfördersatz bitte der jeweils gültigen FKG-Richtlinie entnehmen.
SolarPLUS
SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.
Stuttgart - Heizungsprogramm, Übergabestationen für den Wärmenetzanschluss
Für Übergabestationen vom Wärmenetz ins Gebäude zahlt die Stadt Stuttgart 100 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 30.000 Euro pro Antrag. Voraussetzung ist, dass der Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung des Netzes mindestens 50 Prozent beträgt. Speist auch fossil erzeugte Wärme in das Netz ein, ist eine Bescheinigung des Energieversorgers nötig, dass das Netz spätestens 2035 klimaneutral betrieben wird. Für das Fernwärmenetz der EnBW gilt diese Anforderung als erfüllt.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze
Gefördert werden rechtliche und technische Beratungs- und Vorplanungsleistungen für gemeinschaftliche erneuerbare Wärmeversorgung in bestehenden Quartieren. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 25.000 Euro je Antrag bei gemeinsamer rechtlicher und technischer Beratung, beziehungsweise jeweils 12.500 Euro bei getrennter Beantragung.
Solares Bonn: Photovoltaik auf Daechern, Fassaden und Freiflächen
Das Bonner Programm Solares Bonn bezuschusst Photovoltaik nach Fördermodulen: 100 Euro je Kilowatt peak für die Dachvollbelegung bei Wohngebäuden bis drei Wohneinheiten, 300 Euro je Kilowatt peak ab vier Wohneinheiten, im geförderten Wohnungsbau und an Fassaden, 200 Euro je Kilowatt peak bei denkmalgerechter Photovoltaik, auf Nichtwohngebäuden sowie auf Parkplätzen und Freiflächen. Ein Dach-Gutachten PV-ready wird mit 80 Prozent bis 1.000 Euro gefördert. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.
Solares Bonn: Solarthermie und PVT-Anlagen
Die Stadt Bonn bezuschusst Solarthermieanlagen mit Heizungsunterstützung im Bestand auf Daechern und an Fassaden mit 150 Euro je Quadratmeter Absorberfläche. Für die kombinierte Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik in PVT-Anlagen werden 300 Euro je Kilowatt peak gezahlt, bei Kombination mit einer Wärmepumpe kommen 1.000 Euro Bonus hinzu. Die Obergrenze für die Summe aller Zuschüsse liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.
proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmenetzanschluss
proKlima bezuschusst den erstmaligen Anschluss von Wohnungen und Gebäuden an Nah- und Fernwärmenetze mit bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und Elektroinstallationsarbeiten für die Umstellung von gasbetriebenen auf elektrische Kochstellen. Zusätzlich ist ein Bonus Heizungsoptimierung von bis zu 5 Prozent und maximal 25.000 Euro möglich, wenn die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen 60 Grad nicht überschreitet.
proKlima Hannover - Förderbaustein Solarwärmeanlage
Für die erstmalige Installation einer Solarwärmeanlage mit Sonnenkollektoren oder abgedeckten PVT-Kollektoren mit SolarKeymark-Zertifikat gewährt proKlima bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 3.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern auf 20.000 Euro je Heizungsanlage beziehungsweise Gebäude begrenzt. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B sowie Messtechnik im Solarkreis zur Ertragskontrolle.
Stuttgart - Heizungsprogramm, Unterstützungsmaßnahmen Heizflächen und Zentralisierung
Stuttgart fördert die Maßnahmen, die eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss erst effizient machen. Für die Vergrößerung von Heizkörpern oder die Montage einer neuen Fußbodenheizung gibt es 500 Euro je abgeschlossenem Raum, maximal 20.000 Euro pro Antrag. Für die Umstellung von dezentralen Heizungen auf eine Zentralheizung werden 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast gezahlt, ebenfalls maximal 20.000 Euro. Damit adressiert die Stadt genau die Kostenpositionen, die beim Ausstieg aus Gas-Etagenheizungen anfallen.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikberatung
Die Stadt München übernimmt 60 Prozent des Beratungshonorars für qualifizierte Photovoltaikberatung. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro bei kleinen Wohngebäuden mit einer bis zwei Wohneinheiten und maximal 15.000 Euro bei größeren Wohn- und Gewerbegebäuden. Die Beratung muss über die reine Anlagenplanung hinausgehen und Machbarkeit, Speicheroptionen und Wirtschaftlichkeit umfassen.
Kleinprojekte-Förderung LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben
Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent der Nettokosten und höchstens 12.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten dürfen 20.000 Euro netto nicht überschreiten, förderfähig sind davon maximal 15.000 Euro. Insgesamt stehen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, die Hälfte davon ist für ökologische und soziale Nachhaltigkeitsprojekte reserviert. Wer im Vorjahr bereits Kleinprojektförderung erhalten hat, ist ausgeschlossen.
Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten in Köln
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und gemeinnützige Vereine erhalten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen an bestehenden Gewerbeimmobilien in Köln. Die Pauschalen reichen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), für gemeinnützige Vereine 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro gefördert, Steckersolargeräte mit 150 Euro je Einheit.
Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln fördert die Erstinstallation netzgekoppelter Photovoltaikanlagen an bestehenden Wohngebäuden mit Pauschalen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), gemeinnützige Vereine erhalten 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro bezuschusst (Vereine 3.500 bis 10.000 Euro), Steckersolargeräte mit 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Köln-Pass-Inhaber 300 Euro. Insellagen im Geltungsbereich der Kleingartenordnung werden ebenfalls gefördert.
proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmepumpe
proKlima fördert den Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden im Fördergebiet Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Der Zuschuss beträgt bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 1.500 Euro bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und 2.500 Euro bei Erdreich-Wärmepumpen im Ein- und Zweifamilienhaus sowie auf 10.000 Euro im Mehrfamilienhaus begrenzt. Gefördert werden nur Anlagen mit natürlichem Kältemittel bei Luft-Wasser-Geräten, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und ein hydraulischer Abgleich nach proKlima-Anforderungen.
Was kommunale Förderung bei Energie bedeutet
Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene Töpfe auf, meist klein, oft schnell ausgeschöpft und fast nie zentral gemeldet. Dafür fördern sie regelmäßig Dinge, die in keinem Landes- und keinem Bundesprogramm vorkommen, und die Wege sind kurz.
- Wo der Antrag landet
- Über die Stadt oder den Landkreis, häufig über ein Fachamt, oder direkt über den örtlichen Energieversorger. Ein zentrales Portal gibt es nicht, oft reicht ein Formular oder ein Anruf.
- Woran du sie erkennst
- An der Region: steht dort ein Ortsname statt eines Landes, ist es kommunal. Im Träger stehen dann eine Stadt, ein Landkreis oder Stadtwerke.
- Der häufigste Irrtum
- Diese Ebene ganz zu überspringen, weil die Beträge klein wirken. Kommunale Zuschüsse lassen sich oft mit Bund und Land kombinieren und sind der Teil, den fast alle liegen lassen.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Kommune
- Warum finde ich kommunale Programme so schlecht?
- Weil sie selten in eine zentrale Datenbank gemeldet werden und sich häufig ändern. Auch unser Verzeichnis kennt nur, was öffentlich dokumentiert ist. Der zuverlässigste Weg bleibt der direkte Anruf bei Stadt und Stadtwerken.
- Kann ich kommunale Förderung mit Bundesförderung kombinieren?
- Oft ja, das ist sogar der Regelfall. Aber dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und manche Bundesprogramme rechnen kommunale Zuschüsse gegen. Prüfe in beiden Richtlinien den Abschnitt zur Kumulierung.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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