Förderung als Zuschuss für Energie auf Ebene Bund
Alle Programme für Energie auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie
Beschäftigte ab 58 Jahren aus dem Braunkohletagebau oder aus Kohlekraftwerken, die infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes entlassen werden, erhalten ein Anpassungsgeld als Überbrückung bis zur Rente. Die Höhe orientiert sich an den individuellen Rentenanwartschaften und wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See berechnet. Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln zur Anrechnung von Nebeneinkuenften mit einem jährlichen Freibetrag.
BEG Einzelmaßnahmen: Anlagentechnik ausser Heizung (Wohngebäude)
Gefördert wird der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen einschließlich Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, das sogenannte Efficiency Smart Home. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigen diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro und es kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.
BEG Einzelmaßnahmen: Sanierung Nichtwohngebäude
Die BEG Einzelmaßnahmen fördert auch Bestands-Nichtwohngebäude in denselben fuenf Bausteinen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Bauantrag muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen. Bei der Heizungsoptimierung ist die Förderung auf Gebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche begrenzt. Die förderfähigen Ausgaben werden bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
Bundesförderung EEW - Modul 5 Transformationspläne
Förderung der Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen. Wesentlicher Bestandteil ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 5 Transformationspläne
Zuschuss für die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Wesentlicher Bestandteil eines Transformationsplans ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich gesenkt werden. Anders als bei den übrigen Modulen läuft die Antragstellung nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs Energieeffizienz. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge sind auf der BAFA-Übersichtsseite nicht ausgewiesen.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 1 Dekarbonisierung der Industrie
Förderung von Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor weitgehend und dauerhaft senken. Adressiert werden vor allem energieintensive Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Papier, Nichteisenmetalle und Grundstoffchemie. Bei Investitionsvorhaben steht die Treibhausgasminderung in der Produktion im Vordergrund, bei Forschungs- und Innovationsvorhaben der Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Die Förderrichtlinie verfolgt das Ziel, bis 2045 rund 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Die Vorgaengerrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und in der BIK aufgegangen.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 2 CCU und CCS
Zweites Modul der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz. Gefördert werden Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Modul besteht aus zwei Teilmodulen und richtet sich an Unternehmen, die CO2 abscheiden, nutzen oder speichern wollen. Projektträger ist der Projektträger Juelich. Die Themen Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2 sind in einer gemeinsamen Förderrichtlinie mit Modul 1 zusammengefasst.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Modul 1 fördert in drei Teilmodulen Dekarbonisierungsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft senken. Projektträger ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien. Ziel der Richtlinie ist es, bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Modul 2 zu CCU und CCS wird vom Projektträger Juelich betreut.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Modul 4 - Betriebskostenförderung
Modul 4 gewährt eine Betriebskostenförderung für die Erzeugung erneuerbarer Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Die Förderung gilt sowohl für neu errichtete als auch für zu transformierende Wärmenetze. Voraussetzung ist, dass die betreffende Anlage bereits über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der BEW gefördert wurde. Damit wird der laufende Betrieb erneuerbarer Wärmeerzeuger im Netz über die Investitionsförderung hinaus abgesichert.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 4: Betriebskostenförderung
Betriebskostenförderung für die Erzeugung erneuerbarer Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Die Förderung wird sowohl in neuen als auch in zu transformierenden Wärmenetzen gewährt und in Cent je Kilowattstunde bemessen; bei Wärmepumpen fällt der Betrag je Kilowattstunde bei niedrigerem SCOP höher aus. Voraussetzung ist, dass die Anlage zuvor über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der Bundesförderung effiziente Wärmenetze gefördert wurde.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 5: Transformationspläne
Zuschuss für die Erstellung betrieblicher Transformationspläne, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen. Wesentlicher Bestandteil ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich gesenkt werden können. Der Transformationsplan ist häufig die Voraussetzung, um anschließend Investitionen in Elektrifizierung, Abwärmenutzung, Power-to-Heat oder Wasserstoff über Modul 4 Premium oder die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz zu beantragen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der Richtlinie und dem Merkblatt zu entnehmen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 5: Transformationspläne
Modul 5 der EEW-Richtlinie fördert die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen den eigenen Weg zur Treibhausgasneutralität planen und die dafür nötigen Energie-, Material- und Ressourcenmaßnahmen ableiten. Anders als die übrigen EEW-Module wird dieses Modul nicht vom BAFA, sondern vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH über die Plattform wettbewerb-energieeffizienz.de abgewickelt. Fördersatz und Höchstbetrag stehen dort und nicht auf der BAFA-Seite.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 4 Betriebskostenförderung
Modul 4 gewährt laufende Zuschüsse für die erneuerbare Wärmeerzeugung aus förderfähigen Solarthermieanlagen und Wärmepumpen, die in ein Wärmenetz einspeisen. Die Förderung wird je erzeugter Wärmemenge über mehrere Betriebsjahre gezahlt.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 4: Betriebskostenförderung
Laufende Betriebskostenförderung in Cent je Kilowattstunde für erneuerbare Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in neue oder zu transformierende Wärmenetze einspeisen. Der Förderbetrag je Kilowattstunde steigt bei niedrigerem SCOP, die absolute Fördersumme steigt jedoch mit höherer Jahresarbeitszahl, da nur die nutzbar gemachte Umweltwärme gefördert wird. Voraussetzung ist, dass die Solarthermie-, PVT- oder Wärmepumpenanlage zuvor über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der BEW gefördert wurde.
Bundesprogramm SKS Schwimmbäder
Eigener Programmzweig des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Sportstätten für kommunale Schwimmbäder, ausgestattet mit 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Die Antragsfrist endete am 19. Juni 2026. Eingegangen sind rund 950 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro; die Auswahlentscheidung wird für September 2026 erwartet. Im Vordergrund stehen energetische Sanierung und klimaneutrale Wärmeversorgung von Bädern in kommunalem Eigentum.
Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
Das Bundesprogramm Energieeffizienz fördert Investitionen in Energieeffizienz und CO2-Einsparung in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben, unter anderem in Wärmeerzeugung aus Biomasse und Abwärmenutzung. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und von der FNR als Projektträger betreut. Die FNR nimmt Förderanträge nur noch bis zum 31. Mai 2026 entgegen, eine Wiederöffnung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Seit dem 4. März 2026 gilt zudem ein vorläufiger Antragsstopp für Landmaschinen, Photovoltaikanlagen und Energiespeicher.
EEW Modul 5 - Transformationspläne
Gefördert wird die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Die Abwicklung erfolgt nicht direkt beim BAFA, sondern über den Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH. Achtung: Die BAFA-Seite verweist nur auf den Projektträger und nennt weder Fördersatz noch Höchstbetrag noch einen ausdrücklichen Programmstatus. Förderhöhe und aktuelle Verfügbarkeit bitte direkt beim Projektträger prüfen.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 5: Transformationspläne
Gefördert wird die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Wesentlicher Bestandteil ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich sinken. Anders als bei den Modulen 1 bis 4 und 6 läuft die Antragstellung nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft vom 25. Januar 2024.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Der Bund fördert Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme in drei Modulen. Modul 1 umfasst das Energieaudit nach DIN EN 16247 einschließlich der Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes. Modul 2 ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für bestehende und neue Nichtwohngebäude. Modul 3 ist die Contracting-Orientierungsberatung für Einsparmodelle mit vertraglicher Einspargarantie. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Übersichtsseite nicht ausgewiesen und stehen in den jeweiligen Modulunterseiten.
Exportinitiative Energie
Die Exportinitiative Energie unterstützt deutsche KMU der Energiebranche bei der Erschließung internationaler Maerkte. Angeboten werden stark vergünstigte Teilnahmen an Gemeinschaftsständen auf internationalen Messen, Geschäftsreisen der Auslandshandelskammern, Informationsreisen auslaendischer Entscheider nach Deutschland, Informationsveranstaltungen und Referenzprojekte deutscher Energietechnik.
Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Nachfolger des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe. Gefördert werden angewandte Forschung und Entwicklung einschließlich anwendungsorientierter Grundlagenforschung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen aus Land-, Forstwirtschaft und Abfallsektor. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Holz und Forstwirtschaft, Bioenergie sowie Bodenschutz und Humusmanagement. Das Programm ist zugleich Grundlage für Maßnahmen zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz. Anträge laufen über Projektskizzen und das elektronische System easy-Online.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw (LIS e-Lkw)
Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Förderfähig sind sowohl Ladepunkte für den eigenen Betrieb auf Betriebshoefen und in Depots als auch öffentlich zugängliche Standorte an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen. Die Richtlinie datiert vom 27. April 2026 und wurde vom Projektträger Juelich am 15. Mai 2026 veröffentlicht. Sie setzt einen zentralen Baustein des im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der wichtigste Nachfolger der ausgelaufenen KsNI-Richtlinie im Infrastrukturbereich. Über vier Jahre steht laut NOW GmbH insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Förderung läuft über zeitlich befristete Förderaufrufe, nicht laufend.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Gefördert werden Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern, zum Beispiel Wallboxen samt technischer Ausruestung, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um. Es besteht aus drei zeitgleich laufenden Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Vermieter sowie für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand. Für Betriebe ist vor allem der zweite Aufruf relevant, wenn sie vermietetes Wohneigentum halten.
Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr
Gefördert werden die Anschaffung oder Umruestung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie die dafuer erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur. Förderfähig sind Batteriebusse einschließlich Batterie-Oberleitungsbussen, Brennstoffzellenbusse sowie die Umruestung konventioneller Busse. Die neue Richtlinie wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht, der zugehoerige Förderaufruf startete am 21. Mai 2026, Förderskizzen waren ab dem 26. Mai 2026 einzureichen. Neben dem bisherigen Aktivierungsprogramm gibt es erstmals ein Skalierungsprogramm für Unternehmen, die bereits einen nennenswerten Teil ihrer Busflotte elektrifiziert haben. Die Frist dieses Aufrufs ist am 21.07.2026 abgelaufen, die Richtlinie läuft aber bis 30.06.2027 weiter, sodass mit weiteren Aufrufen zu rechnen ist.
Was Bundesförderung bei Energie bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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