Förderprogramme für Ehrenamt in Hessen auf Ebene Bund
Alle Programme für Ehrenamt auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Spendenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine nach Paragraf 10b EStG
Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften können als Sonderausgaben abgezogen werden, begrenzt auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkuenfte oder alternativ 4 Promille der Summe aus Umsaetzen sowie Loehnen und Gehaeltern. Mitgliedsbeiträge für Sport, Freizeit und Heimatpflege sind nicht abziehbar, Spenden dagegen schon. Für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung gilt zusätzlich ein Sonderbetrag von bis zu 1 Million Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis 2 Millionen Euro, verteilbar auf zehn Jahre. Für Vereine ist das der zentrale Hebel, um Spenden einzuwerben.
Strukturförderung von Migrantenorganisationen des BAMF
Das Strukturförderprogramm unterstützt seit 2013 bundesweit agierende Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung. Die Verbände können eigene Geschäftsstellen einrichten und ihre Rolle als Ansprechpartner auf Bundesebene stärken. Die Förderung gliedert sich in eine dreijährige Phase des Strukturaufbaus und eine anschließende dreijährige Stabilisierungsphase, jeweils mit Zielvereinbarungen. Besonderheit ist die fachlich-wissenschaftliche Begleitung mit Coachings, Schulungen und Beratung. Seit 2013 haben insgesamt 21 Migrantenorganisationen eine Strukturförderung erhalten. Das Bundesamt plant, in jeder Legislaturperiode ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Uebungsleiterpauschale nach Paragraf 3 Nummer 26 EStG
Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Uebungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbarer Tätigkeit bleiben bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei. Das gilt auch für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Voraussetzung ist ein Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtaetigen oder kirchlichen Einrichtung in der EU, dem EWR oder der Schweiz. Übersteigen die Einnahmen den Freibetrag, dürfen Betriebsausgaben nur abgezogen werden, soweit sie den steuerfreien Betrag übersteigen.
Umsatzsteuerbefreiung für Jugendhilfeleistungen nach Paragraf 4 Nummer 25 UStG
Leistungen der Jugendhilfe sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe erbracht werden. Für Vereine ist das relevant bei Jugendfreizeiten, Betreuungsangeboten und Ferienmaßnahmen. Erfasst sind auch eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen wie Verpflegung und Unterkunft der betreuten Jugendlichen. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfolgt durch die zuständige Landesbehörde.
Umsatzsteuerbefreiung für Vorträge, Kurse und sportliche Veranstaltungen nach Paragraf 4 Nummer 22 UStG
Nach Paragraf 4 Nummer 22 UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden und die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Ebenfalls befreit sind kulturelle und sportliche Veranstaltungen dieser Träger, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Für Sportvereine sind damit etwa Startgelder bei eigenen Wettkaempfen umsatzsteuerfrei.
Verbändeförderung des Bundesumweltministeriums
Teilfinanzierung von Projekten von Umwelt- und Naturschutzverbänden, Initiativen und Organisationen mit bis zu 75.000 Euro pro Jahr bei einer Projektdauer von in der Regel höchstens 24 Monaten. Das jährliche Gesamtvolumen liegt bei 4,45 Millionen Euro. Förderfähig sind unter anderem Projekte zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, zu umweltgerechtem Verhalten, Umweltberatung und Umweltbildung sowie Jugendprojekte mit Breitenwirkung. Reine Erneuerbare-Energien-Projekte sind ausgenommen, weil dafür ein anderes Ressort zuständig ist. Das ist einer der wenigen Bundeswege, über den auch Reparaturinitiativen Projektmittel bekommen können.
Verbändeförderung im Naturschutz
Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
Verbändeförderung im Naturschutz
Mit der Verbändeförderung unterstützt das Bundesamt für Naturschutz Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder Naturschutz taetig sind. Gefördert werden Projekte zu politisch aktuellen Themen, Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung und Fortbildungen sowie Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen. Die maximale Förderung liegt bei 75.000 Euro pro Jahr, die übliche Projektdauer bei bis zu 24 Monaten. Einzelpersonen können keine Anträge stellen, und die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Der ZukunftsWIRkungs-Fonds unterstützt bis zu zehn gemeinnützige Organisationen mit jeweils bis zu 150.000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Personalkosten, Honorare und Sachausgaben für die Skalierung bewaehrter Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote. Eine aktive Bewerbung ist nicht möglich, die DSEE laedt bereits geförderte Organisationen zur Interessenbekundung ein. Die aktuelle Runde läuft vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2028.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
action! Aktiv für eine globale Welt
Die DSEE fördert in diesem Programm gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bildungsaktionen zu globalen Nachhaltigkeitsthemen. Pro Initiative gibt es 500 Euro. Die Aktion muss sich auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung beziehen. Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele mit bis zu 500 Euro je Projekt. Die Förderung deckt 100 Prozent der Projektkosten, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren sowie Gruppen und Initiativen ohne eigene Rechtsform, eingetragene Vereine und etablierte Organisationen dagegen nicht. Gefördert werden zum Beispiel Workshops, Ausstellungen, Filmvorführungen, Podcasts und Aktionstage. Das Programm läuft von 2025 bis 2027, Anträge werden nach Eingang bearbeitet und innerhalb von zwei Wochen beantwortet.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.
startsocial Beratungsstipendien
startsocial vergibt Beratungsstipendien an soziale Initiativen und Vereine. Statt Geld gibt es vier Monate individuelle Beratung durch erfahrene Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts und läuft seit über 25 Jahren. Die Bewerbungsfrist der Runde 2026 war der 15. Juli 2026.
transform_D
transform_D fördert gemeinnützige Organisationen, die ihr Engagement in den Feldern Zusammenhalt, Digitalisierung und Klimaschutz weiterentwickeln wollen. Die Fördersumme liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro pro Projekt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse. Ausgeschlossen sind öffentliche Institutionen, Parteien, Gebietskörperschaften und nicht rechtsfähige Organisationen. Die Umsetzung der aktuellen Runde läuft vom 1. Maerz 2026 bis 31. Dezember 2027.
100xDigital
100xDigital begleitet gemeinnützige Organisationen bei der Digitalisierung ihrer Arbeit. Die Teilnehmenden erhalten Beratung, Qualifizierung und Austausch statt einer reinen Geldförderung. Das Programm richtet sich an Vereine, die digitale Prozesse und Angebote aufbauen wollen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise über die DSEE.
Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
Zentrale Bundesförderung für soziokulturelle Projekte. Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben, die Menschen vor Ort als Aktive in Konzeption und Durchführung einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Gesucht werden mutige Ansaetze und innovative Formate mit Modellcharakter. Gekoppelt an die Förderrunde im Herbst 2026 ist der 13. Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit ausgeschrieben, eine gesonderte Bewerbung dafuer ist nicht möglich. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.
Engagiertes Land
Engagiertes Land stärkt lokale Netzwerke in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern in strukturschwachen ländlichen Regionen. Ein Netzwerk muss aus mindestens drei Organisationen aus verschiedenen Bereichen bestehen, etwa Verein, Kommune und Unternehmen. Neben finanzieller Unterstützung erhalten die Netzwerke Coaching, Qualifizierung und bundesweite Vernetzung. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und Antragstellung, aufgenommen werden bis zu 30 Netzwerke.
Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie)
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk finanziert aus den Erträgen der Deutschen Fernsehlotterie soziale Projekte gemeinnütziger Träger in Deutschland. Schwerpunkte sind Quartier und Nachbarschaft, Kinder, Jugend und Familie sowie Seniorinnen und Senioren. Bau- und Erstausstattungsvorhaben werden mit bis zu 300.000 Euro gefördert, für soziale Projekte gibt es keine feste Obergrenze. Anträge sind jederzeit möglich, der Vorstand entscheidet zweimal jährlich.
Vereinspreis Sport mit Haltung
Der Vereinspreis Sport mit Haltung zeichnet Sportvereine aus, die sich gegen Extremismus und für demokratische Werte, Vielfalt und Menschenwuerde einsetzen. Ausgelobt wird der Preis vom Bundeskanzleramt gemeinsam mit der Deutschen Sportjugend. Das Preisgeld der Ausschreibung 2026 beträgt insgesamt 18.000 Euro. Es handelt sich um einen Wettbewerb, nicht um eine Antragsförderung.
EHRENAMT HILFT GEMEINSAM
Das Programm unterstützte gemeinnützige Organisationen, die Gefluechtete aus der Ukraine mit ehrenamtlichem Engagement begleiteten. Einzelinitiativen konnten bis zu 50.000 Euro erhalten, Organisationen mit Weiterleitungsfunktion bis zu 250.000 Euro. Das Gesamtvolumen lag bei 15 Millionen Euro. Gefördert wurden der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen, soziale Innovationen sowie multilaterale Hilfsnetzwerke. Anträge waren bis zum 1. September 2022 möglich, seitdem ist das Programm abgeschlossen.
IMPULS Programm für Amateurmusik im ländlichen Raum
Bundesprogramm für Amateurmusikensembles in ländlichen Räumen. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Als Nachfolgeangebot dient der Amateurmusikfonds.
NEUSTART AMATEURMUSIK
Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Amateurmusikvereine, Chöre und Orchester. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Die Verwaltung laufender Projekte erfolgt weiterhin über das Antragsportal des BMCO.
Was Bundesförderung bei Ehrenamt bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Ehrenamt auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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Eine Liste zeigt alles zu Ehrenamt. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.