Förderung als Zuschuss für Ehrenamt in Berlin auf Ebene Bund
Alle Programme für Ehrenamt auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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100xDigital
100xDigital fördert die Digitalisierung gemeinnütziger Organisationen mit Zuschüssen bis 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind rein ehrenamtlich geführte Organisationen sowie Organisationen mit bis zu 20 hauptamtlich Beschäftigten, darunter eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und gemeinnützige Genossenschaften. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließende Antragstellung. Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, die DSEE entwickelt für 2026/27 neue Digitalangebote.
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Bundesprogramm Demokratie leben!
Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.
Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.
Das Bundesprogramm fördert rund 300 Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Die Projekte schaffen Begegnungsräume im Stadtteil, Wohnbezirk oder ländlichen Raum, bauen Vorurteile ab und erleichtern Zugewanderten die Teilhabe am örtlichen Leben. Das Spektrum reicht vom interkulturellen Begegnungscafe über Stadtteilradio und Videoprojekte bis zu Paten- und Lotsenprojekten. Träger sind Verbände, Stiftungen, Vereine, Migrantenorganisationen, Initiativen und Behörden. Informationen zur Förderung stehen auf der Programmseite bgz-vorort.de.
Bundesprogramm Integration durch Sport
Das seit rund 30 Jahren bestehende Bundesprogramm bringt Zugewanderte und Menschen mit Migrationshintergrund über den vereinsorganisierten Breitensport in gesellschaftliche Strukturen. Gefördert werden Personalstellen bei DOSB, Landessportbünden und Spitzenverbänden sowie integrative Maßnahmen von Stützpunktvereinen, etwa Sportangebote, Qualifizierungen und interkulturelle Veranstaltungen. Rechtsgrundlage ist die BMI-Richtlinie zur Durchführung des Bundesprogramms vom 7. Dezember 2023. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe
Bundesprogramm zur Stärkung demokratischer Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Die Förderperiode 2025 bis 2029 ist in drei Säulen gegliedert: demokratische Vereins- und Verbandsarbeit, Lernen aus Transformationsgeschichten sowie eine dritte Säule, deren Ausschreibung noch aussteht. Geförderte Projekte erhalten zusätzlich Qualifizierung, Methodensammlungen und Vernetzungstreffen.
Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Die Deutsche Sportjugend fördert demokratiebildende Aktivitäten im Sport, die sich mit Rechtsextremismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung befassen. Antragsberechtigt sind Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB, Sportvereine und Sportverbände, Kreis- und Stadtsportbuende sowie Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit. Gefördert werden Fortbildungen, Bildungsformate, Fachtagungen, Kommunikationsmaßnahmen und Coaching. Für 2026 lief die Antragsfrist bis zum 21. April, der Umsetzungszeitraum reicht vom 15. Mai bis 31. Oktober 2026.
Engagiertes Land
Engagiertes Land fördert lokale Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Orten, die Vereine, Kommune, Betriebe und weitere Akteure zusammenbringen. Neben Geld gibt es Prozessbegleitung, Qualifizierung und bundesweiten Austausch. Das Netzwerk muss aus mindestens drei Organisationen bestehen und der Ort weniger als 10.000 Einwohner haben. Das Verfahren ist zweistufig, aus den Interessenbekundungen werden bis zu 30 Netzwerke für den Förderantrag ausgewählt.
Houses of Resources
Das Bundesamt fördert deutschlandweit 20 Houses of Resources. Diese Ressourcenhäuser unterstützen Migrantenorganisationen, andere integrativ wirkende Organisationen und Ehrenamtliche vor Ort. Sie bieten Beratung und Qualifizierung zu Gründung, Organisationsentwicklung, Projektmanagement, Vereins- und Haftungsrecht, Buchhaltung und Öffentlichkeitsarbeit, unterstützen bei der Akquise oder Gewährung von Finanzmitteln für konkrete Maßnahmen, stellen Räume und Technik zur Verfügung und begleiten Projekte praktisch. Außerdem initiieren sie Netzwerke und Kooperationen zwischen lokalen und regionalen Integrationsakteuren.
Mikroförderprogramm der DSEE
Die DSEE unterstützt rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen mit bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Gefördert werden Dankeschoenveranstaltungen für Ehrenamtliche, Material zur Gewinnung neuer Freiwilliger, Workshops zur Organisationsentwicklung sowie Anschaffungen, Honorare und Veranstaltungskosten. Maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden übernommen. Anträge sind fortlaufend über das digitale Förderportal möglich, das Projekt muss im selben Kalenderjahr abgeschlossen sein.
Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Das Mikroförderprogramm der DSEE gibt bis zu 1.500 Euro pro Organisation und Jahr und deckt maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es richtet sich an rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden zum Beispiel Anerkennungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, Material für Öffentlichkeitsarbeit und Workshops zur Organisationsentwicklung. Anträge sind fortlaufend über das Förderportal möglich, das Projekt startet in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung.
Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.
Multiplikatorenschulungen in der Integrationsarbeit
Im Rahmen des Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt fördert das Bundesamt ein- oder mehrtägige Schulungen für ehrenamtliche Integrationsakteure. Ziel ist es, Ehrenamtlichen fachliches Wissen für ihre Arbeit zu vermitteln und ihr Engagement zu stärken. Die thematische Ausrichtung legt das Bundesamt jedes Jahr neu fest. Neben dem Fachwissen steht der persönliche Austausch zwischen Engagierten aus unterschiedlichen Organisationen und Initiativen im Vordergrund, aus dem neue Kontakte und Kooperationen entstehen sollen.
Strukturförderung von Migrantenorganisationen des BAMF
Das Strukturförderprogramm unterstützt seit 2013 bundesweit agierende Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung. Die Verbände können eigene Geschäftsstellen einrichten und ihre Rolle als Ansprechpartner auf Bundesebene stärken. Die Förderung gliedert sich in eine dreijährige Phase des Strukturaufbaus und eine anschließende dreijährige Stabilisierungsphase, jeweils mit Zielvereinbarungen. Besonderheit ist die fachlich-wissenschaftliche Begleitung mit Coachings, Schulungen und Beratung. Seit 2013 haben insgesamt 21 Migrantenorganisationen eine Strukturförderung erhalten. Das Bundesamt plant, in jeder Legislaturperiode ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Verbändeförderung des Bundesumweltministeriums
Teilfinanzierung von Projekten von Umwelt- und Naturschutzverbänden, Initiativen und Organisationen mit bis zu 75.000 Euro pro Jahr bei einer Projektdauer von in der Regel höchstens 24 Monaten. Das jährliche Gesamtvolumen liegt bei 4,45 Millionen Euro. Förderfähig sind unter anderem Projekte zu Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, zu umweltgerechtem Verhalten, Umweltberatung und Umweltbildung sowie Jugendprojekte mit Breitenwirkung. Reine Erneuerbare-Energien-Projekte sind ausgenommen, weil dafür ein anderes Ressort zuständig ist. Das ist einer der wenigen Bundeswege, über den auch Reparaturinitiativen Projektmittel bekommen können.
Verbändeförderung im Naturschutz
Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
Verbändeförderung im Naturschutz
Mit der Verbändeförderung unterstützt das Bundesamt für Naturschutz Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder Naturschutz taetig sind. Gefördert werden Projekte zu politisch aktuellen Themen, Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung und Fortbildungen sowie Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen. Die maximale Förderung liegt bei 75.000 Euro pro Jahr, die übliche Projektdauer bei bis zu 24 Monaten. Einzelpersonen können keine Anträge stellen, und die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Der ZukunftsWIRkungs-Fonds unterstützt bis zu zehn gemeinnützige Organisationen mit jeweils bis zu 150.000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Personalkosten, Honorare und Sachausgaben für die Skalierung bewaehrter Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote. Eine aktive Bewerbung ist nicht möglich, die DSEE laedt bereits geförderte Organisationen zur Interessenbekundung ein. Die aktuelle Runde läuft vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2028.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
action! Aktiv für eine globale Welt
Die DSEE fördert in diesem Programm gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bildungsaktionen zu globalen Nachhaltigkeitsthemen. Pro Initiative gibt es 500 Euro. Die Aktion muss sich auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung beziehen. Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele mit bis zu 500 Euro je Projekt. Die Förderung deckt 100 Prozent der Projektkosten, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren sowie Gruppen und Initiativen ohne eigene Rechtsform, eingetragene Vereine und etablierte Organisationen dagegen nicht. Gefördert werden zum Beispiel Workshops, Ausstellungen, Filmvorführungen, Podcasts und Aktionstage. Das Programm läuft von 2025 bis 2027, Anträge werden nach Eingang bearbeitet und innerhalb von zwei Wochen beantwortet.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.
Was Bundesförderung bei Ehrenamt bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Ehrenamt auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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- LexikonVerwendungsnachweisDer Verwendungsnachweis ist der Beleg dafür, dass du die Fördermittel wie bewilligt eingesetzt hast.
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Eine Liste zeigt alles zu Ehrenamt. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.