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Förderprogramme für Bildung in Bremen

Diese Programme fördern Bildung und sind in Bremen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

396 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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BundZuschuss

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

KOMPASS fördert Qualifizierungen für Solo-Selbstständige, etwa betriebswirtschaftliches Wissen oder digitale und technische Fachkenntnisse. Erstattet werden bis zu 4.500 Euro je Teilnehmerin oder Teilnehmer innerhalb von zwölf Monaten. Zwingend ist ein Erstberatungsgespraech bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die anschließend einen Qualifizierungsscheck ausstellt. Die Maßnahme muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Abrechnung läuft über das Z-EU-S-Portal der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Wegen hoher Nachfrage ist die Ausgabe von Qualifizierungsschecks von Mai bis etwa Oktober 2026 bundesweit begrenzt.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ESF Plus
EUZuschuss

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF Plus)

KOMPASS fördert Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Förderfähig sind Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichem Wissen, digitalen Fähigkeiten oder fachlichen Kompetenzen. Der Ablauf umfasst eine verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die Ausgabe eines Qualifizierungsschecks, die Durchführung der Weiterbildung und die Erstattung über das Portal Z-EU-S.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfonds Plus, Abwicklung über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
BundSonstiges

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 45 SGB III suchen sich Arbeitsuchende selbst einen zugelassenen Träger für Coaching oder Qualifizierung oder eine private Arbeitsvermittlung aus. Der Gutschein nennt Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Für die erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung erhält eine private Arbeitsvermittlung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro, ausgezahlt in zwei Raten von 1.250 Euro nach sechs Wochen und dem Rest nach sechs Monaten Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, hat einen Anspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung.

2.500 Euro bis 3.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Anerkennungszuschuss des Bundes

Der Anerkennungszuschuss erstattet Erwerbstaetigen mit niedrigem Einkommen und Erwerbslosen die Kosten für Anerkennungsverfahren und Zeugnisbewertungen. Für ein Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung werden 100 bis 600 Euro gefördert, für Qualifikationsanalysen bis zu 1200 Euro und für Qualifizierungsmaßnahmen maximal 3000 Euro pro Person. Die Einkommensgrenze liegt bei 32000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen und 50000 Euro für Ehe- und Lebenspartnerschaften. Antragsberechtigt sind Personen mit gewoehnlichem Aufenthalt in Deutschland, nachgewiesen durch eine Meldebestätigung, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus.

100 Euro bis 3.000 Euro
bundesweit
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) in Chemnitz als zentrale Förderstelle, im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Anerkennungszuschuss des Bundes

Der Anerkennungszuschuss übernimmt Kosten für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, wenn keine andere Stelle die Kosten trägt. Erstattet werden Kosten des Anerkennungsverfahrens bis zu 600 Euro, etwa Gebühren, Übersetzungen, beglaubigte Kopien und Fahrtkosten. Zusätzlich können Kosten für Qualifizierungen im Rahmen der Anerkennung mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst muss der Antrag auf finanzielle Förderung gestellt werden, danach der Antrag auf Anerkennung. Beratung und Antragstellung laufen über das f-bb.

bis 3.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, umgesetzt durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
LandZuschuss

Existenzgründungsberatung Bremen

Zuschuss zu den Kosten einer Beratung durch hauptberufliche Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater für Gründungswillige im Land Bremen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bei einem maximalen Tagewerksatz von 700 Euro für 8 Stunden, maximal 2.800 Euro je Antragsteller.

bis 80 Prozent, maximal 2.800 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
BundBeratung

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)

Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.

bis 2.800 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen

Nach Paragraf 110 SGB III bezuschusst die Agentur für Arbeit Transfermaßnahmen für Beschäftigte, die wegen einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht sind, etwa Profiling, Bewerbungscoaching oder Qualifizierungsbausteine. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens 2.500 Euro je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Die Maßnahme muss von einem Dritten durchgeführt werden und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Antrag und Abrechnung laufen über den Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft bei der Agentur für Arbeit.

bis 50 Prozent, maximal 2.500 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien nach Paragraf 87a SGB III

Wer an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führt, erhält zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Dazu kommen Prämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeldbezug können das Weiterbildungsgeld auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Betrag steht direkt im Gesetz.

150 Euro bis 2.500 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
BundPrämie

Weiterbildungsprämie

Nach Paragraf 87a Absatz 1 SGB III gibt es für bestandene Prüfungen in einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung eine Prämie: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung. Beide Beträge stehen so im Gesetz und werden von der Bundesagentur für Arbeit ebenso genannt. Ob eine Prämie gezahlt werden kann, wird im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt. Die Prämie wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und nach Vorlage des Prüfungsnachweises ausgezahlt.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie

Wer eine von der Agentur für Arbeit geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung erfolgreich absolviert, bekommt eine Prämie. Für das Bestehen einer Zwischen- oder Teilprüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro. Die Prämien werden zusätzlich zur Übernahme der Weiterbildungskosten gezahlt und sind seit 1. Juli 2023 entfristet. Der Nachweis der bestandenen Prüfung ist bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen

Prämie für bestandene Prüfungen im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung. Für die bestandene Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen

Wer im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung die Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung besteht, erhält eine Prämie von 1.000 Euro. Für das Bestehen der Abschlussprüfung kommen weitere 1.500 Euro hinzu. Die Prämie ist an eine von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Weiterbildung gebunden und wird zusätzlich zu Weiterbildungsgeld und Lehrgangskosten gezahlt. Ob eine Prämie möglich ist, wird im Beratungsgespraech geklaert.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundPrämie

Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld

Wer eine geförderte Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss macht, erhält Prämien für bestandene Prüfungen: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung. Arbeitslose bekommen während der Weiterbildung zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten das Weiterbildungsgeld, wenn sie neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen. Die Ausbildungsdauer des Zielberufs muss mindestens zwei Jahre betragen.

150 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
LandPrämie

Aufstiegsfortbildungs-Prämie Bremen

Einmalige Prämie von 1.300 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Aufstiegsfortbildung, etwa zur Meisterin, zum Meister, zur Fachwirtin oder zum Techniker. Der Betrag gilt seit dem 1. März 2025. Die Prämie wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gezahlt.

bis 1.300 Euro
Bremen
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen
LandPrämie

Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie

Das Land Bremen zahlt seit dem 1. Januar 2019 eine einmalige Prämie von 1.300 Euro für eine erfolgreich abgeschlossene anerkannte Aufstiegsfortbildung, etwa zur Meisterin, zum Meister oder zur Technikerin. Vorausgesetzt wird der Nachweis eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähigen Abschlusses. Antragstellende müssen mindestens sechs Monate vor Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bremen gewohnt oder gearbeitet haben. Anträge gehen an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.

1.300 Euro bis 1.300 Euro
Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Freie Hansestadt Bremen
BundSteuervorteil

Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung

Eltern eines volljährigen Kindes in Schul- oder Berufsausbildung, das auswärts untergebracht ist, können einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr absetzen (Stand 2026). Der Freibetrag wird über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.

1.200 Euro bis 1.200 Euro
bundesweit
Finanzamt
BundZuschuss

Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlen muss man nichts. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und eine Naehe zu den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Stiftung wirbt ausdrücklich um Bewerbungen von Erstakademikerinnen und Erstakademikern sowie Menschen mit Migrationsgeschichte.

300 Euro bis 1.112 Euro
bundesweit
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Studienförderung der Hanns-Seidel-Stiftung

Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich und einem einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik, dazu Zuschüsse zur Krankenversicherung. Rückzahlungen sind nicht fällig. Erwartet werden gute Studienleistungen, bürgerschaftliches Engagement und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu kommt ein Seminar- und Netzwerkprogramm des Instituts für Begabtenförderung.

300 Euro bis 1.112 Euro
bundesweit
Hanns-Seidel-Stiftung e. V., Institut für Begabtenförderung
BundZuschuss

Studienförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung

Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung fördert Studierende mit einer Studienkostenpauschale von 300 Euro im Monat sowie einem einkommensabhängigen Grundbedarf von bis zu 812 Euro monatlich nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als BAföG muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Erwartet werden überdurchschnittliche Studienleistungen, regelmäßiges ehrenamtliches Engagement und Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Neben dem Geld gibt es ein umfangreiches Seminarprogramm.

300 Euro bis 1.112 Euro
bundesweit
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Studienstipendium der Heinrich-Boell-Stiftung

Die den Grünen nahestehende Heinrich-Boell-Stiftung fördert Studierende aller Faecher an Hochschulen im In- und Ausland. Es gibt 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat plus einen einkommensabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung. Die Stiftung fördert gezielt Erstakademikerinnen, Frauen in MINT-Faechern, Studierende mit Migrationsgeschichte und Studierende von Fachhochschulen. Zurückgezahlt werden muss nichts.

300 Euro bis 1.112 Euro
bundesweit
Studienwerk der Heinrich-Boell-Stiftung
BundZuschuss

Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung

Das Studienwerk der Linke-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung fördert Studierende mit 300 Euro Studienkostenpauschale monatlich sowie einem bedürftigkeitsabhängigen Zuschlag von bis zu 812 Euro nach BAföG-Systematik. Dazu kommen Versicherungszuschlaege, zurückgezahlt werden muss nichts. Grundlage sind die Werte Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Abbau sozialer, geschlechtsbezogener und ethnischer Benachteiligung. Bei vergleichbarer Eignung werden Frauen, wirtschaftlich benachteiligte Personen und Menschen mit Behinderung bevorzugt.

300 Euro bis 1.112 Euro
bundesweit
Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium fördert ein erstes Hochschulstudium für Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 1.072 Euro monatlich, davon 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Buecherpauschale, plus 160 Euro Betreuungspauschale je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitende Studiengaenge werden mit 3.045 Euro pro Jahr gefördert. Es gibt keine Altersgrenze. Das Auswahlverfahren läuft zweimal jährlich in drei Stufen: Online-Bewerbung, Kompetenzfragebogen und persönliches Auswahlgespraech.

bis 1.072 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

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