Förderung als Zuschuss für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Mach was draus! - Förderung kleiner Umweltprojekte Düsseldorf
Mit Mach was draus! fördert die Stadt Düsseldorf unbürokratisch kleine Umweltprojekte mit bis zu 400 Euro je Projekt. Erstmalig stehen im laufenden Jahr insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung; ob das Budget in Folgejahren fortgeschrieben wird, ist auf der Seite nicht zugesagt.
Ausbildungsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung
Als Pilotprojekt fördert die Konrad-Adenauer-Stiftung auch Auszubildende mit 300 Euro im Monat während der Ausbildungszeit. Damit soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sichtbar werden. Neben dem Geld gibt es Seminare, Vernetzung und persönliche Begleitung. Das Programm ergänzt die klassische Studien- und Promotionsförderung.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro monatlich, davon kommt die Hälfte vom Bund und die Hälfte von privaten Stiftern. Die Förderung läuft mindestens zwei Semester und kann bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden. Die Auswahl treffen die Hochschulen selbst, die Bewerbung läuft direkt dort. Berücksichtigt werden nicht nur Noten, sondern auch gesellschaftliches Engagement und das Überwinden persönlicher Hürden im Bildungsweg, was es für Menschen mit geringem Einkommen besonders interessant macht.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert begabte und engagierte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit 300 Euro monatlich. Die Haelfte kommt vom Bund, die andere Haelfte von privaten Stifterinnen und Stiftern wie Unternehmen, Stiftungen oder Alumni. Die Förderung ist einkommensunabhängig, wird zusätzlich zum BAföG gezahlt und läuft mindestens zwei Semester, höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Beworben wird sich direkt an der eigenen Hochschule, nicht zentral. Neben Noten zählen gesellschaftliches Engagement und die Überwindung von Huerden in der eigenen Bildungsbiografie.
Deutschlandstipendium
Einkommensunabhängiges Stipendium von 300 Euro monatlich für begabte und leistungsstarke Studierende. Je 150 Euro tragen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen oder Alumni und der Bund. Gefördert wird für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, Hochschulen können bis zu 1,5 Prozent ihrer Studierenden fördern.
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung nach Paragraf 54a SGB III ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis höchstens zwölf Monaten, das auf eine anerkannte Berufsausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Vergütung von höchstens 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Einstiegsqualifizierung findet in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden statt. Die zuständige Stelle stellt nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat aus. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Sie richtet sich an junge Menschen ohne Ausbildungsplatz, die die Vollzeitschulpflicht erfuellt und noch keine Berufsausbildung oder kein Studium abgeschlossen haben. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit fördert die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen, viele Betriebe stocken auf. Rechtsgrundlage ist Paragraf 54a SGB III.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, das junge Menschen über vier bis zwölf Monate an einen anerkannten Ausbildungsberuf heranführt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Start liegt in der Regel am 1. Oktober, unter Umständen ist ein Beginn am 1. August möglich. Teilnehmende erhalten ein Zeugnis, das eine spaetere Ausbildung verkuerzen kann.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Die Agentur für Arbeit übernimmt laut arbeitsagentur.de eine Praktikumsvergütung von 276 Euro monatlich, die der Betrieb aufstocken kann, dazu die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Fahrtkosten. Am Ende gibt es ein betriebliches Zeugnis und ein Kammerzertifikat. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Einstiegsqualifizierung (EQ, Paragraf 54a SGB III)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von mindestens 4 und höchstens 12 Monaten, das junge Menschen auf eine Ausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung von maximal 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, darüber hinaus können Fahrtkosten übernommen werden. Die zuständige Kammer stellt ein Zertifikat aus, das teilweise auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden kann.
Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA)
Monatliche Pauschale für Kommunen, die die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA) ausbauen. Bei einer Steigerung um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2017/2018 gibt es 100 Euro pro Monat in Vollzeit beziehungsweise 75 Euro bei 75 Prozent Beschäftigungsumfang, bei 50 Prozent Steigerung sind es 200 beziehungsweise 150 Euro.
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbedarfspaket)
Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhalten eine Pauschale für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportzeug. Laut Familienportal, abgerufen im August 2026, beträgt sie 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr, zusammen 195 Euro im Schuljahr. Der gesetzliche Ausgangsbetrag in Paragraf 34 Absatz 3 SGB XII liegt bei 100 und 50 Euro, er wird nach Absatz 3a kalenderjährlich mit den Prozentsätzen der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung angepasst. Der aktuelle Betrag ist also jedes Schuljahr neu zu prüfen. Es besteht ein Rechtsanspruch.
Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf
Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit geringem Einkommen erhalten laut Familienportal des Bundes 195 Euro pro Schuljahr für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportsachen, aufgeteilt in 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Halbjahr (Stand der abgerufenen Seite). Anspruch besteht, wenn die Eltern oder das Kind Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Antrag beim Jobcenter oder bei der Kommune.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.
Schulbedarfspaket aus dem Bildungspaket
Für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportzeug erhalten Schuelerinnen und Schueler aus einkommensschwachen Familien 195 Euro im Kalenderjahr. Das Geld wird in zwei Raten ausgezahlt, 130 Euro zum Beginn des Schuljahres im Sommer und 65 Euro zum zweiten Schulhalbjahr im Frühjahr. Anspruch haben Kinder, deren Familien Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Bei laufendem Grundsicherungsbezug ist kein gesonderter Antrag noetig.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeitrag, Musikschule, Freizeiten)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sport-, Musik- und Kulturvereinen, für Musikunterricht, künstlerische Bildung und Freizeiten. Das sind 180 Euro im Jahr. Das Budget kann in vielen Kommunen angespart und gebündelt eingesetzt werden, in begründeten Fällen können weitere Aufwendungen übernommen werden. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Kinderbetreuungskosten bei beruflicher Weiterbildung
Nach Paragraf 87 SGB III können die Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder während einer geförderten Weiterbildung pauschal in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden. Der Betrag ist im Gesetzestext festgeschrieben und ändert sich nur durch Gesetzesänderung. Er gehört zu den Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III und wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt. Ohne die Betreuung müsste die Teilnahme an der Weiterbildung ausfallen, das ist der Zweck der Pauschale.
Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 14b BAföG
Auszubildende und Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten zusätzlich 160 Euro im Monat je Kind. Der Zuschlag ist ein voller Zuschuss und wird nicht als Darlehen geleistet, muss also nicht zurückgezahlt werden. Er wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Beantragt wird zusammen mit dem BAföG-Antrag.
Weiterbildungsgeld
Wer eine abschlussorientierte Weiterbildung macht, also eine Umschulung, eine qualifizierende Teilqualifikation oder eine Vorbereitung auf eine Externenprüfung, erhält zusätzlich zum Arbeitslosengeld ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Der Betrag wird für jeden Monat der Teilnahme gezahlt und ist an die Förderung über den Bildungsgutschein gekoppelt. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Weiterbildungsgeld
Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält nach Paragraf 87a Absatz 2 SGB III ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich zusätzlich zur laufenden Leistung. Der Betrag steht so im Gesetz und in der Information der Bundesagentur für Arbeit. Auch Menschen im Grundsicherungsbezug können das Weiterbildungsgeld erhalten, sogar während einer Beschäftigung, wenn die Weiterbildung auf einen Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer zielt. Es wird zusammen mit der Weiterbildungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Weiterbildungsgeld bei abschlussorientierter Weiterbildung
Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält zusätzlich einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro, das Weiterbildungsgeld. Als abschlussorientiert gelten zum Beispiel eine Umschulung, eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation oder ein Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung. Ob die geplante Weiterbildung die Kriterien erfuellt, wird im Beratungsgespraech geklaert. Das Weiterbildungsgeld kommt zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Wer am Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach Paragraf 60 SGB IX teilnimmt, erhält nach Paragraf 125 SGB III ein Ausbildungsgeld in Höhe von 133 Euro monatlich. Der Betrag steht direkt im Gesetz. Zuständig ist das Reha-Team der Agentur für Arbeit, das auch die Maßnahme selbst bewilligt.
Bayerischer Beitragszuschuss für Kindergartenkinder
Der Freistaat Bayern bezuschusst den Elternbeitrag für Kindergartenkinder mit 100 Euro pro Kind und Monat. Der Zuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung. Eltern müssen keinen eigenen Antrag stellen, die Einrichtungen beantragen den Zuschuss und sind verpflichtet, die Elternbeiträge entsprechend zu senken. Der Zuschuss läuft in dieser Form bis zum 31. Dezember 2026 und wird ab 2027 in den Qualitätsbonus überführt.
Bayerisches Krippengeld
Das Krippengeld senkt den Elternbeitrag für die Betreuung von Kleinkindern um bis zu 100 Euro im Monat. Es wird ab dem ersten Geburtstag laengstens bis einschließlich August des Jahres gezahlt, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Voraussetzung sind eine nach dem BayKiBiG geförderte Einrichtung, selbst gezahlte Betreuungsbeiträge und ein Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, ist keine Krippengeldleistung mehr vorgesehen.
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