Förderprogramme für Bildung in Berlin auf Ebene Bund
Alle Programme für Bildung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein)
Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter übernehmen Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswaertige Unterbringung und Kinderbetreuung für eine berufliche Weiterbildung. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um bei Arbeitslosigkeit die Eingliederung zu erreichen, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein, die Förderung wird vorab beraten und mit einem Bildungsgutschein zugesagt. Die Bewilligung ist eine Ermessensleistung.
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)
Betriebe erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine ganze oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss beträgt 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, die Lehrgangskosten werden entsprechend zu 100, 50 oder 25 Prozent übernommen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten.
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)
Nach Paragraf 82 SGB III können Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis weitergebildet werden, ohne dass Arbeitslosigkeit droht. Die Agentur für Arbeit übernimmt Lehrgangskosten, der Arbeitgeber beteiligt sich je nach Betriebsgröße mit 50 Prozent (50 bis 499 Beschäftigte) oder 75 Prozent (ab 500 Beschäftigte), Betriebe unter 50 Beschäftigten können ganz befreit werden, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Behinderung. Zusätzlich gibt es einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei 50 bis 499 und 25 Prozent bei größeren Betrieben. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können den Arbeitgeberanteil um weitere fünf Prozentpunkte senken.
Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Bildungsgutschein
Nach Paragraf 81 SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die berufliche Eingliederung zu ermöglichen. Gefördert werden auch das Nachholen eines Berufsabschlusses, der Erwerb eines Hauptschulabschlusses und der Aufbau von Grundkompetenzen. Zwingende Voraussetzung ist die vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit und die Zulassung der Maßnahme. Umgesetzt wird die Förderung über den Bildungsgutschein.
Förderung politischer Jugend- und Erwachsenenbildung über die AKSB
Die AKSB ist Zentralstelle für die katholisch-sozialen Bildungswerke und leitet öffentliche Mittel an ihre Mitgliedseinrichtungen weiter. Sie hat drei Förderbereiche: politische Kinder- und Jugendbildung über den Kinder- und Jugendplan des Bundes, politische Erwachsenenbildung über die Bundeszentrale für politische Bildung und internationale politische Bildung. Der dritte Bereich umfasst Jugendaustausche und entwicklungspolitische Bildung, unter anderem über das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung des BMZ. Antragstellung läuft über die Mitgliedseinrichtungen und die Geschäftsstelle in Bonn.
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach Paragraf 16h SGB II
Junge Menschen unter 25 Jahren, die den Kontakt zu Jobcenter und Jugendhilfe verloren haben, können nach Paragraf 16h SGB II zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Ziel ist es, sie an Sozialleistungen heranzuführen, therapeutische Behandlung anzustoßen und die Teilnahme an regulären Aktivierungsangeboten zu ermöglichen. Die Leistung kann auch ohne eigenen Antrag erbracht werden, wenn eine Leistungsberechtigung wahrscheinlich ist. Jobcenter und örtlicher Träger der Jugendhilfe stimmen die Angebote miteinander ab.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Förderung der Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Schwerpunkt ist die Fort- und Weiterbildung. 2025 wurde in dem Programm ein Rekordwert bei den bewilligten Fördermitteln erreicht.
GLOBAL VILLAGE KIDS
GLOBAL VILLAGE KIDS fördert künstlerische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren, besonders mit Gruppen in schwierigen Lebenslagen. Der Förderrahmen liegt zwischen 5.000 und 40.000 Euro. Voraussetzung ist ein Verbund aus mindestens drei Partnern. Die Antragsfrist ist der 1. Oktober 2026.
Ganztagsanspruch für Kinder im Grundschulalter
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder vom Schuleintritt bis zum Beginn der fuenften Klasse einen Anspruch auf acht Stunden taegliche Förderung an Werktagen. Der Anspruch wird stufenweise eingeführt und gilt zunächst für die erste Klassenstufe, danach jahrgangsweise aufwachsend. Schulunterricht und schulische Ganztagsangebote erfuellen den Anspruch teilweise, den Rest decken Hort oder andere Angebote. Rechtsgrundlage ist Paragraf 24 Absatz 4 SGB VIII aus dem Ganztagsförderungsgesetz.
Garantiefonds Hochschule (GF-H)
Das Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule unterstützt junge Zugewanderte, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein begonnenes Studium fortsetzen oder ein Studium aufnehmen wollen. Gefördert werden Kurskosten für Sprachkurse, Vorbereitungskurse und Lehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife sowie Lernmittelpauschale, Fahrtkosten, Zuschüsse zu Lebensunterhalt und Unterkunft, Krankenversicherungskosten, Sonderbedarfe wie Übersetzungs- und Anerkennungskosten, Nachhilfe und eine Onlinepauschale. Die Förderung endet in der Regel nach 30 Fördermonaten. Vor der Aufnahme ist ein Beratungsgespräch bei einer Bildungsberatungsstelle GF-H erforderlich.
Gefördertes Berufsorientierungspraktikum (Paragraf 48a SGB III)
Junge Menschen ohne Berufsabschluss werden zu kurzen, auch überregionalen Praktika beraten und bekommen die entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernommen. Das Instrument ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita
Das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege wird für Kinder aus einkommensschwachen Familien vollständig übernommen. Einen Eigenanteil müssen die Familien nicht mehr tragen. Die Abrechnung läuft in der Regel direkt zwischen dem Träger der Einrichtung und der bewilligenden Stelle. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort
Die gesamten Aufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege werden übernommen. Der früher übliche Eigenanteil von einem Euro je Mittagessen ist entfallen. Voraussetzung ist, dass das Essen in schulischer Verantwortung oder auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung angeboten wird. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, die Abrechnung läuft meist direkt mit dem Caterer.
Globalzuschüsse für gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit politischer Stiftungen
Die anerkannten politischen Stiftungen erhalten Globalzuschüsse für ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit. Die Höhe der jährlich verfügbaren Mittel ergibt sich aus dem Haushaltsgesetz. Verteilt wird nach dem Durchschnitt der Ergebnisse der jeweils nahestehenden Partei bei den letzten vier Bundestagswahlen. Jede förderberechtigte Stiftung erhält zusätzlich ein Prozent des Gesamtbetrags als Sockelförderung, damit auch kleinere Stiftungen arbeitsfähig bleiben.
Gründerplattform
Die Gründerplattform ist ein von der KfW und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiertes Online-Angebot für alle, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, haupt- oder nebenberuflich, allein oder im Team. Angeboten werden ein Businessplan-Tool mit Konkurrenzanalyse und Finanzteil, ein Vertragsgenerator, ein Rechtsformfinder, ein Geschäftsmodell-Tool mit KI-Assistent, Expertensprechstunden, Online-Seminare und Communities. Dank öffentlicher Förderung ist das Angebot nahezu komplett kostenlos, nur weiterführende Zusatzangebote im Rahmen der Online-Trainings sind kostenpflichtig. Es handelt sich um ein Beratungs- und Unterstützungsangebot, nicht um eine Geldleistung.
Hanns-Seidel-Stiftung Begabtenförderung
Die Hanns-Seidel-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der christlich-sozialen Wertetradition nahe. Sie fördert Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Hochschulen in Deutschland mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem breiten Seminarprogramm. Ein Schwerpunkt liegt auf politischer Bildung und internationalem Austausch. Bewerbungen laufen direkt bei der Stiftung in München.
Hans-Boeckler-Stiftung Studienförderung
Die Hans-Boeckler-Stiftung ist das Begabtenförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Sie fördert gezielt Studierende und Promovierende aus Familien ohne akademische Tradition, Berufserfahrene und gewerkschaftlich Engagierte. Neben dem einkommensabhängigen Grundstipendium und der Studienkostenpauschale gibt es eigene Förderlinien für Menschen mit Berufsausbildung, die ohne Abitur studieren. Die ideelle Förderung umfasst Seminare, Beratung und ein großes Alumni-Netzwerk.
Heinrich-Boell-Stiftung Studienwerk
Das Studienwerk der Heinrich-Boell-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der grünen politischen Wertetradition nahe. Gefördert werden Studierende und Promovierende, die sich für Ökologie, Demokratie, Menschenrechte und Geschlechtergerechtigkeit einsetzen. Die Stiftung fördert ausdrücklich auch internationale Studierende und Menschen mit Migrationsgeschichte. Zur Förderung gehoeren ein einkommensabhängiges Grundstipendium, eine Studienkostenpauschale und ein umfangreiches Seminarprogramm.
Hilfe zum Studienabschluss (Studienabschlusshilfe nach dem BAföG)
Wer sein Studium nicht innerhalb der BAföG-Förderungshöchstdauer abschließen konnte, kann für maximal zwölf Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten. Die Leistung wird als zinsloses Volldarlehen gewährt und muss vollständig an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Die sonst geltende Deckelung auf 77 Monatsraten gilt hier nicht. Voraussetzung ist, dass die Zulassung zur Abschlussprüfung innerhalb von vier Semestern erfolgt und die Hochschule bescheinigt, dass das Studium in dieser Zeit beendet werden kann.
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland
Die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland beantwortet telefonisch und schriftlich Fragen zur beruflichen Anerkennung und zur Einwanderung. Sie ist unter der Rufnummer plus 49 30 1815-1111 erreichbar und beraet in deutscher und englischer Sprache. Beraten wird unter anderem, welche Stelle für den eigenen Beruf zuständig ist und welche Unterlagen und Verfahrensschritte noetig sind. Die Beratung ist kostenfrei, Anfragen sind auch über ein Kontaktformular möglich.
IKK - Investitionskredit Kommunen (208)
Zinsgünstiger Basiskredit für kommunale Investitionen von bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Finanziert werden Kindergärten, Schulen, Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Flüchtlingsunterkünfte, auch der Grunderwerb als Teil eines Investitionsvorhabens. Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre.
InAWi – Klimamoorschutz: Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden
Zuschüsse zur Vorbereitung der Moorwiedervernässung: Informations- und Qualifizierungsangebote bis 250.000 Euro, Moorbodenschutzkonzepte bis 200.000 Euro sowie Personalstellen für Moorbodenschutzmanagerinnen und -manager. Förderquote bis 90 Prozent, im vierten Schwerpunkt bis 80 Prozent, Mindestfördersumme 10.000 Euro je Vorhaben.
Innovative Hochschule
Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers als dritte Aufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre. Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen beim strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft.
Was Bundesförderung bei Bildung bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Bildung auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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