# Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten und wird seit über 60 Jahren gezahlt. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab, ein amtlicher Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Wohngeldstellen der Kommunen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Soziales, Wohneigentum |
| Frist | Laufend, Bewilligung in der Regel für zwölf Monate |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eigenes Einkommen unterhalb der Wohngeldgrenzen
- Kein vorrangiger Bezug von Transferleistungen, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind
- Antrag bei der Wohngeldstelle der Kommune
- Für den Lastenzuschuss selbst genutztes Wohneigentum

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Kinderzuschlag, öffnet den Zugang zu Bildung und Teilhabe

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) beantragen?

Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Eigenes Einkommen unterhalb der Wohngeldgrenzen

### Wo gilt Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) beantragen?

Laufend, Bewilligung in der Regel für zwölf Monate Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Kinderzuschlag, öffnet den Zugang zu Bildung und Teilhabe Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld_node.html
- Antragstellung: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/wohngeld-mietzuschuss-und-lastenzuschuss-bundesministerium-fuer-wohnen-stadtentwicklung-un
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/wohngeld-mietzuschuss-und-lastenzuschuss-bundesministerium-fuer-wohnen-stadtentwicklung-un
