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BundSteuervorteilWohnen und Miete

Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG)

Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt · bundesweit

Wer eine Wohnung günstig an Kinder oder Eltern vermietet, darf die Werbungskosten trotzdem in voller Höhe abziehen, solange die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Liegt die Miete unter 50 Prozent, wird die Nutzung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt, und die Werbungskosten sind nur anteilig abziehbar. Zwischen 50 und 66 Prozent hängt der volle Abzug von einer positiven Prognose über den Gesamtüberschuss ab. Der Haken: Die ortsübliche Miete muss belegt werden, üblicherweise über den Mietspiegel, und sie ändert sich, weshalb die Miete regelmäßig nachjustiert werden muss.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend

Antrag für Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG) vorbereiten

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 7 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

VermieterPrivatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken gegen Entgelt
  • Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete für den vollen Werbungskostenabzug
  • Bei 50 bis unter 66 Prozent: positive Totalüberschussprognose erforderlich
  • Unter 50 Prozent: Aufteilung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil
  • Nachweis der ortsüblichen Miete, üblicherweise über den örtlichen Mietspiegel

Was du dafür brauchst

18 Angaben und 7 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen
  • Kaltmiete im Monat
  • Nebenkosten im Monat
  • Heizkosten im Monat

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung des Vermieters
  • Letzte Nebenkostenabrechnung

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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So läuft der Antrag ab

Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG)

Wer kann Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG) beantragen?

Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG) richtet sich an Vermieter und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken gegen Entgelt

Wo gilt Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach immobilie-steuer, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Staatliche Zulage auf vermögenswirksam angelegte Leistungen. Nach Paragraph 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes beträgt sie 20 Prozent auf Beteiligungsanlagen wie Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einem förderfähigen Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr und 9 Prozent auf Bausparverträge und Aufwendungen für den Wohnungsbau bis 470 Euro im Jahr. Die Einkommensgrenzen liegen beim zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Die Zulage wird über die Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

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