# Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG)

Wer eine Wohnung günstig an Kinder oder Eltern vermietet, darf die Werbungskosten trotzdem in voller Höhe abziehen, solange die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Liegt die Miete unter 50 Prozent, wird die Nutzung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt, und die Werbungskosten sind nur anteilig abziehbar. Zwischen 50 und 66 Prozent hängt der volle Abzug von einer positiven Prognose über den Gesamtüberschuss ab. Der Haken: Die ortsübliche Miete muss belegt werden, üblicherweise über den Mietspiegel, und sie ändert sich, weshalb die Miete regelmäßig nachjustiert werden muss.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vermieter, Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken gegen Entgelt
- Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete für den vollen Werbungskostenabzug
- Bei 50 bis unter 66 Prozent: positive Totalüberschussprognose erforderlich
- Unter 50 Prozent: Aufteilung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil
- Nachweis der ortsüblichen Miete, üblicherweise über den örtlichen Mietspiegel

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG) beantragen?

Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG) richtet sich an Vermieter und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken gegen Entgelt

### Wo gilt Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Verbilligte Vermietung an Angehörige: die 66-Prozent-Regel (§ 21 Absatz 2 EStG)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html
- Antragstellung: https://www.elster.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/verbilligte-vermietung-an-angehoerige-die-66-prozent-regel-21-absatz-2-estg-bund-umsetzung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/verbilligte-vermietung-an-angehoerige-die-66-prozent-regel-21-absatz-2-estg-bund-umsetzung
