# Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen

Zuschuss von bis zu 40 Prozent für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit rund 40.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich über die regionalen Sportbünde, die Bewilligung im März oder April des Folgejahres.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landessportbund Rheinland-Pfalz im Auftrag des Landes |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 40.000 Euro |
| Mindestbetrag | 10.500 Euro |
| Gültig | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Sport, Sanierung, Ehrenamt |
| Frist | Antragsschluss ist der 30. September jeden Jahres, Bewilligung im März oder April des Folgejahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Sportverein in Rheinland-Pfalz, Mitglied im Landessportbund
- Gesamtvolumen der Maßnahme zwischen 10.500 und 100.000 Euro
- Eigenanteil des Vereins zwingend
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über den zuständigen regionalen Sportbund

## Kombinierbarkeit

Antragstellung über die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen; für Maßnahmen über 100.000 Euro greift stattdessen das große Sportanlagenförderprogramm (Goldener Plan) der ADD

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen beantragen?

Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Sportverein in Rheinland-Pfalz, Mitglied im Landessportbund

### Wie viel Geld gibt es bei Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 40.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen?

Das Programm gilt in Rheinland-Pfalz. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen beantragen?

Antragsschluss ist der 30. September jeden Jahres, Bewilligung im März oder April des Folgejahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen mit anderen Förderungen kombinieren?

Antragstellung über die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen; für Maßnahmen über 100.000 Euro greift stattdessen das große Sportanlagenförderprogramm (Goldener Plan) der ADD Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sportbund-pfalz.de/zuschuesse/sportstaettenbau/
- Antragstellung: https://www.sportbund-pfalz.de/zuschuesse/sportstaettenbau/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/sonderprogramm-des-landes-rheinland-pfalz-fuer-vereinseigene-sportanlagen-landessportbund
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sport
- Alles zur Förderung in Rheinland-Pfalz: https://antragio.com/bundesland/rheinland-pfalz

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/sonderprogramm-des-landes-rheinland-pfalz-fuer-vereinseigene-sportanlagen-landessportbund
