# Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)

Festbetragszuschuss zur Behebung akuter Notlagen nach Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch sowie Wald- und Vegetationsbränden. Privathaushalte erhalten 2.000 Euro für die erste Person und 1.000 Euro je weitere Person, land- und forstwirtschaftliche Betriebe 5.000 Euro je Betriebsstätte, unter anderem für Unterkunft, Räumung, Reinigung und provisorischen Wiederaufbau.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Auszahlung durch die Gemeinden |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Sozialleistung, Landwirtschaft |
| Frist | Antragstellung bis 31.03.2029, Richtlinie gültig ab 27.02.2024 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Betroffenheit von einer anerkannten Naturkatastrophe in Nordrhein-Westfalen
- Antrag bei der zuständigen Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder Betriebsstandorts
- Nachweis der akuten Notlage

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) beantragen?

Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) richtet sich an Privatpersonen, Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Betroffenheit von einer anerkannten Naturkatastrophe in Nordrhein-Westfalen

### Wie viel Geld gibt es bei Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm) beantragen?

Antragstellung bis 31.03.2029, Richtlinie gültig ab 27.02.2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie Naturkatastrophen Nordrhein-Westfalen (Soforthilfen nach Hochwasser, Starkregen und Sturm)?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60226/soforthilfen-zur-milderung-von-durch-naturkatastrophen-erlittene-schaeden-richtlinie-naturkatastrophen.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60226/soforthilfen-zur-milderung-von-durch-naturkatastrophen-erlittene-schaeden-richtlinie-naturkatastrophen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/richtlinie-naturkatastrophen-nordrhein-westfalen-soforthilfen-nach-hochwasser-starkregen-u
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/richtlinie-naturkatastrophen-nordrhein-westfalen-soforthilfen-nach-hochwasser-starkregen-u
