Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung · Niedersachsen

Förderung von Projekten in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Denkmalpflege und Emsfonds. Bis 5.000 Euro Förderhöhe ist kein erforderlich und die Bearbeitung dauert 4 bis 8 Wochen, ab 5.000 Euro sind mindestens 15 Prozent Eigenanteil noetig. Bei Projekten über 50.000 Euro können zusätzlich Projektentwicklungskosten von maximal 5 Prozent und höchstens 10.000 Euro beantragt werden.
Zur Frist: Antrag je nach Förderhöhe 4 bis 10 Wochen vor Projektbeginn, mehrtaegige Fahrten mindestens 3 Monate vorher
Antrag für Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung vorbereiten
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 15 Angaben und 11 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Steuerbegünstigte Körperschaften wie Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs oder Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Sitz in Niedersachsen, Privatpersonen sind nicht förderfähig
- Projekt darf noch nicht begonnen haben
- Ab 3.000 Euro Kosten- und Finanzierungsplan sowie Zeitplan erforderlich
- Anträge über 15.000 Euro nur bei erfahrenen Antragstellenden mit abgeschlossenem Vorprojekt
- Digitale Antragstellung über die Stiftungswebsite
Was du dafür brauchst
15 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Objekt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Nachweis der Qualifikation
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
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So läuft der Antrag ab
Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung ist ein Zuschuss auf Ebene Sonstige. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Wer kann Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung beantragen?
Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung richtet sich an Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Steuerbegünstigte Körperschaften wie Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs oder Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie viel Geld gibt es bei Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung?
Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung beantragen?
Antrag je nach Förderhöhe 4 bis 10 Wochen vor Projektbeginn, mehrtaegige Fahrten mindestens 3 Monate vorher Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung mit anderen Förderungen kombinieren?
Kofinanzierung mit anderen Fördermitteln üblich, mindestens 15 Prozent Eigenanteil ab 5.000 Euro Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung?
Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Niedersachsen.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-ni, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.
Fonds auf Augenhöhe
Mikroförderung von bis zu 4.500 Euro für Projekte junger Menschen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird von der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung verwaltet. Anträge können jeweils bis zum 15. jeden Monats eingereicht werden.
Förderrichtlinie Tierschutz Sachsen-Anhalt
Zuschuss für anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimaehnliche Einrichtung betreiben. Gefördert werden Bau- und Umbaumaßnahmen, tierhygienische Ausstattung, Transportgeraete und Chipleser sowie Bildungsprojekte an Schulen. Nicht förderfähig sind Nebenanlagen, Werbeveranstaltungen und Publikationen.
Förderrichtlinie zur Förderung der heimischen Imkerei Bremerhaven
Zuschuss für nicht erwerbsmäßige Imkereiprojekte in Bremerhaven, die die Biodiversität fördern. Gefördert werden Schulungen zur naturnahen Bienenhaltung und zu Wildbienen, Konzepte zur Verbesserung des Nahrungsangebots, das Anlegen von Nisthilfen für Wildbienen und Insekten sowie Blühstreifen. Förderfähig sind Projektkonzeption, Materialkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsmaterialien, in Ausnahmefällen auch Personalkosten.