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Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung

Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung · Niedersachsen

Förderung von Projekten in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Denkmalpflege und Emsfonds. Bis 5.000 Euro Förderhöhe ist kein Eigenanteil erforderlich und die Bearbeitung dauert 4 bis 8 Wochen, ab 5.000 Euro sind mindestens 15 Prozent Eigenanteil noetig. Bei Projekten über 50.000 Euro können zusätzlich Projektentwicklungskosten von maximal 5 Prozent und höchstens 10.000 Euro beantragt werden.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 85 Prozent
Frist
Antrag je nach Förderhöhe 4 bis 10 Wochen vor Projektbeginn, mehrtaegige Fahrten mindestens 3 Monate vorher

Für wen ist das

VereineKommunen

Was du erfüllen musst

  • Steuerbegünstigte Körperschaften wie Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs oder Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Sitz in Niedersachsen, Privatpersonen sind nicht förderfähig
  • Projekt darf noch nicht begonnen haben
  • Ab 3.000 Euro Kosten- und Finanzierungsplan sowie Zeitplan erforderlich
  • Anträge über 15.000 Euro nur bei erfahrenen Antragstellenden mit abgeschlossenem Vorprojekt
  • Digitale Antragstellung über die Stiftungswebsite

Kombinierbar mit

Kofinanzierung mit anderen Fördermitteln üblich, mindestens 15 Prozent Eigenanteil ab 5.000 Euro

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Angaben nach land-ni, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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Passt auch dazu

SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
LandZuschuss

Gutes tun in MV

Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern
BundZuschuss

Amateurmusikfonds AMF4

Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.

bis 95 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), gefördert aus Bundesmitteln
LandZuschuss

Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)

Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes
SonstigeZuschuss

Fonds auf Augenhöhe

Mikroförderung von bis zu 4.500 Euro für Projekte junger Menschen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird von der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung verwaltet. Anträge können jeweils bis zum 15. jeden Monats eingereicht werden.

bis 4.500 Euro
Sachsen-Anhalt
Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung (lkj) Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

Förderrichtlinie Tierschutz Sachsen-Anhalt

Zuschuss für anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimaehnliche Einrichtung betreiben. Gefördert werden Bau- und Umbaumaßnahmen, tierhygienische Ausstattung, Transportgeraete und Chipleser sowie Bildungsprojekte an Schulen. Nicht förderfähig sind Nebenanlagen, Werbeveranstaltungen und Publikationen.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark