# progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität

Zuschuss für Umsetzungskonzepte zur Elektrifizierung von Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Unternehmen erhalten 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, Kommunen 90 Prozent bis maximal 40.000 Euro. Das Konzept muss Bezug zu mindestens fünf N1-Fahrzeugen, zu zehn AC- oder vier DC-Ladepunkten an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3- oder Sonderfahrzeug haben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 40.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen |
| Themen | Mobilität, Sonstiges |
| Frist | Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich; Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind juristische Personen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Personengesellschaften sowie Kommunen
- Bezug zu mindestens fünf Fahrzeugen der Klassen M1 oder N1 (BEV oder FCEV), zu mindestens 10 Normalladepunkten oder 4 Schnellladepunkten ab 50 kW an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3-, M3- oder Sonderfahrzeug
- Beauftragung fachkundiger Dritter

## Kombinierbarkeit

Anschlussförderung für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur über progres.nrw möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität beantragen?

progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind juristische Personen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Personengesellschaften sowie Kommunen

### Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 40.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität beantragen?

Antragstellung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich; Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität mit anderen Förderungen kombinieren?

Anschlussförderung für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur über progres.nrw möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-umsetzungskonzepten-elektromobilitaet
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-umsetzungskonzepten-elektromobilitaet
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-foerderung-von-umsetzungskonzepten-elektromobilitaet-bezirksregierung-arnsberg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-foerderung-von-umsetzungskonzepten-elektromobilitaet-bezirksregierung-arnsberg
