progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1
Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen · Nordrhein-Westfalen
Festbetragsförderung von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Pkw und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1. Gefördert werden nur Fahrzeuge der Kraftfahrt-Bundesamt-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragsberechtigt sind Kommunen ohne wirtschaftliche Tätigkeit, soziale Dienstleistungsunternehmen, Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen sowie stationsbasierte Carsharing-Anbieter
- Fahrzeug aus den KBA-Segmenten Minis oder Kleinwagen
- Neufahrzeug mit maximal 1.000 km Laufleistung oder Vorführfahrzeug mit maximal 5.000 km und maximal 12 Monaten Zulassung
- Bei Leasing oder Langzeitmiete Zuschuss maximal bis zur Höhe der vertraglichen Anzahlung
- Maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem
- Wirtschafts-Identifikationsnummer bei wirtschaftlich Tätigen erforderlich
Kombinierbar mit
THG-Quote für dasselbe Fahrzeug bleibt möglich; keine Doppelförderung derselben Ausgaben
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach mobilitaet, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Barkassenumbau Speicherstadt
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent für Umbauten zur Höhenreduzierung von Barkassen im Hamburger Speicherstadtverkehr. Förderfähig sind hydraulisch absenkbare oder elektrisch klappbare Ruderhäuser, Ballasttankeinbauten zur Tiefgangserhöhung sowie Anpassungen an Masten, Antennen, Relings und Sicherheitsausrüstung.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
Berlin Infra
Förderkredit bis 100 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen öffentlicher Unternehmen in Berlin. Gefördert werden Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung, Energieeffizienz, Wohnen und IT-Dienstleistungen, bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, Laufzeit bis 30 Jahre.
Beschleunigte Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 2a EStG)
Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden, können im Anschaffungsjahr mit 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Danach folgen 10 Prozent, zweimal 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent. Das verschiebt den Steuervorteil massiv in das erste Jahr.
Bundesförderung Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-LIS)
Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw, sowohl auf eigenen Betriebshöfen und in Depots als auch an öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs und Rastanlagen. Über vier Jahre stehen insgesamt eine Milliarde Euro bereit, die Förderung erfolgt in mehreren Aufrufen.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger. Gefördert wird der Kauf fabrikneuer Serienfahrzeuge für den gewerblichen Gütertransport in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistung.