# progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1

Festbetragsförderung von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Pkw und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1. Gefördert werden nur Fahrzeuge der Kraftfahrt-Bundesamt-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Förderperiode 2026; Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Kommunen ohne wirtschaftliche Tätigkeit, soziale Dienstleistungsunternehmen, Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen sowie stationsbasierte Carsharing-Anbieter
- Fahrzeug aus den KBA-Segmenten Minis oder Kleinwagen
- Neufahrzeug mit maximal 1.000 km Laufleistung oder Vorführfahrzeug mit maximal 5.000 km und maximal 12 Monaten Zulassung
- Bei Leasing oder Langzeitmiete Zuschuss maximal bis zur Höhe der vertraglichen Anzahlung
- Maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem
- Wirtschafts-Identifikationsnummer bei wirtschaftlich Tätigen erforderlich

## Kombinierbarkeit

THG-Quote für dasselbe Fahrzeug bleibt möglich; keine Doppelförderung derselben Ausgaben

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1 beantragen?

progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1 richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Kommunen ohne wirtschaftliche Tätigkeit, soziale Dienstleistungsunternehmen, Freiberufler, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen sowie stationsbasierte Carsharing-Anbieter

### Wie viel Geld gibt es bei progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1?

Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1 beantragen?

Förderperiode 2026; Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1 mit anderen Förderungen kombinieren?

THG-Quote für dasselbe Fahrzeug bleibt möglich; keine Doppelförderung derselben Ausgaben Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/fahrzeuge/foerderung-von-reinen-batterieelektrofahrzeugen-und-brennstoffzellenfahrzeugen-fahrzeuge-der-klasse
- Antragstellung: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/fahrzeuge/foerderung-von-reinen-batterieelektrofahrzeugen-und-brennstoffzellenfahrzeugen-fahrzeuge-der-klasse
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-foerderung-von-reinen-batterieelektrofahrzeugen-und-brennstoffzellenfahrzeugen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-foerderung-von-reinen-batterieelektrofahrzeugen-und-brennstoffzellenfahrzeugen
