# progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1

Das Land fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete batterieelektrischer und brennstoffzellenbetriebener Nutzfahrzeuge der Klasse N1 einschließlich Sonderfahrzeugen mit maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 8.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Verbände und Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen, die mit den Fahrzeugen keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts ausueben. Die Fahrzeuge müssen ausschließlich für nicht wirtschaftliche Zwecke der Daseinsvorsorge eingesetzt werden. Die vorgesehene Halte- oder Leasingdauer beträgt fuenf Jahre, bei kuerzerer Dauer sinkt die Förderung, mindestens ein Jahr ist erforderlich. Die Antragstellung läuft vollständig digital, die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 8.000 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | 30.06.2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kommune, kommunaler Verband oder Stadtwerk in Nordrhein-Westfalen
- Keine wirtschaftliche Tätigkeit mit dem geförderten Fahrzeug
- Neufahrzeug mit unter 1.000 Kilometer Laufleistung oder Vorführfahrzeug mit höchstens 5.000 Kilometern und unter 12 Monaten Alter
- Vorgesehene Halte- oder Leasingdauer von fuenf Jahren, mindestens ein Jahr
- Digitale Antragstellung über förderportal.nrw.de

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 beantragen?

progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Kommune, kommunaler Verband oder Stadtwerk in Nordrhein-Westfalen

### Wie viel Geld gibt es bei progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 8.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 beantragen?

30.06.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für progres.NRW Batterieelektro- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/fahrzeuge/foerderung-von-reinen-batterieelektrofahrzeugen-und-brennstoffzellenfahrzeugen-nutzfahrzeuge-der
- Antragstellung: https://foerderportal.nrw.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/progres-nrw-batterieelektro-und-brennstoffzellen-nutzfahrzeuge-der-klasse-n1-land-nordrhei
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/progres-nrw-batterieelektro-und-brennstoffzellen-nutzfahrzeuge-der-klasse-n1-land-nordrhei
