# Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung

Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MIL |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Brandenburg |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Kommunen |
| Themen | Sanierung, Energie, Soziales |
| Frist | Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028; neue Förderrichtlinie zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Verfuegungsberechtigte von Mietwohngebäuden
- Gebäude soll nach Abschluss zur dauerhaften Wohnungsversorgung bestimmter Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein
- Darlehen über 35 Jahre zinsfrei, anfaengliche Tilgung mindestens 2 Prozent jährlich
- Einmaliges Entgelt 1 Prozent des Zusagebetrags, jährliches Entgelt 0,5 Prozent der Restschuld
- Belegungs- und Mietpreisbindung, Umfang und Höhe mit der Kommune zu vereinbaren
- Stellungnahme der Kommune erforderlich

## Kombinierbarkeit

Kombination mit der Aufzugsförderung möglich (zusätzlich 25.000 Euro je Wohnung).

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (30):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung beantragen?

Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Verfuegungsberechtigte von Mietwohngebäuden

### Wo gilt Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung beantragen?

Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028; neue Förderrichtlinie zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit der Aufzugsförderung möglich (zusätzlich 25.000 Euro je Wohnung). Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung?

Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-modernisierung/
- Antragstellung: https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/mietwohnungsbau-modernisierung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/mietwohnungsbau-modernisierung-instandsetzung-ilb-investitionsbank-des-landes-brandenburg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/mietwohnungsbau-modernisierung-instandsetzung-ilb-investitionsbank-des-landes-brandenburg
