# Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

Menschen mit Behinderungen können nach Paragraf 112 SGB III Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, damit ihre Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt wird. Dazu gehören Berufsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung, unterstützte Beschäftigung und Maßnahmen in Berufsbildungswerken oder Werkstätten. Die Agentur berücksichtigt bei der Auswahl Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit und Lage des Arbeitsmarktes und kann eine Berufsfindung oder Arbeitserprobung vorschalten. Zuständig ist die Reha-Beratung der örtlichen Agentur für Arbeit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Agentur für Arbeit |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Bildung, Soziales |
| Frist | Kein Stichtag, der Antrag wird bei der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit gestellt. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Behinderung oder drohende Behinderung im Sinne des SGB IX
- Art oder Schwere der Behinderung machen die Leistung erforderlich
- Die Agentur für Arbeit ist der zuständige Rehabilitationsträger, sonst Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Integrationsamt
- Vorherige Reha-Beratung und Feststellung des Bedarfs

## Kombinierbarkeit

Der zuständige Rehabilitationsträger richtet sich nach dem SGB IX, die Zuständigkeit wird innerhalb von zwei Wochen geklärt. Während der Maßnahme kann Übergangsgeld nach Paragraf 119 SGB III gezahlt werden. Für die Einstellung nach der Maßnahme kommt ein erhöhter Eingliederungszuschuss nach Paragraf 90 SGB III in Betracht.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) beantragen?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Behinderung oder drohende Behinderung im Sinne des SGB IX

### Wo gilt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) beantragen?

Kein Stichtag, der Antrag wird bei der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit gestellt. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) mit anderen Förderungen kombinieren?

Der zuständige Rehabilitationsträger richtet sich nach dem SGB IX, die Zuständigkeit wird innerhalb von zwei Wochen geklärt. Während der Maßnahme kann Übergangsgeld nach Paragraf 119 SGB III gezahlt werden. Für die Einstellung nach der Maßnahme kommt ein erhöhter Eingliederungszuschuss nach Paragraf 90 SGB III in Betracht. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__112.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/berufliche-rehabilitation
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/leistungen-zur-teilhabe-am-arbeitsleben-berufliche-rehabilitation-agentur-fuer-arbeit
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/leistungen-zur-teilhabe-am-arbeitsleben-berufliche-rehabilitation-agentur-fuer-arbeit
