Kulturelle Projektförderung des Landes M-V
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) · Mecklenburg-Vorpommern
Zuschussförderung für kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern auf Basis der Kulturförderrichtlinie M-V. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen. Konkrete und Höchstbeträge nennt die Programmseite nicht, ab 50.000 Euro ist eine Belegliste einzureichen.
Zur Frist: Antragsfristen ergeben sich aus der Kulturförderrichtlinie M-V (KultFöRL M-V), maßgeblich ist die 2. Verwaltungsvorschrift zur Änderung vom 16.12.2025. Auf der Programmseite selbst sind keine Stichtage veröffentlicht.
Antrag für Kulturelle Projektförderung des Landes M-V vorbereiten
5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 15 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Kulturprojekt mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern
- Antrag beim LFI M-V, für soziokulturelle Projekte in den Förderlinien Mikroförderung und Projektförderung seit 01.10.2025 über die Fachstelle Soziokultur
- Beachtung der Kulturförderrichtlinie des Landes
Was du dafür brauchst
20 Angaben und 15 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote
5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Kulturelle Projektförderung des Landes M-V ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Kulturelle Projektförderung des Landes M-V
Wer kann Kulturelle Projektförderung des Landes M-V beantragen?
Kulturelle Projektförderung des Landes M-V richtet sich an Vereine, Kommunen, Selbstständige und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kulturprojekt mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern
Wo gilt Kulturelle Projektförderung des Landes M-V?
Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Kulturelle Projektförderung des Landes M-V vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Kulturelle Projektförderung des Landes M-V beantragen?
Antragsfristen ergeben sich aus der Kulturförderrichtlinie M-V (KultFöRL M-V), maßgeblich ist die 2. Verwaltungsvorschrift zur Änderung vom 16.12.2025. Auf der Programmseite selbst sind keine Stichtage veröffentlicht. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Kulturelle Projektförderung des Landes M-V?
Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach land-mv, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleDiese Angaben sind nicht vollständig verifiziert. Gegenprüfen beim Fördergeber ist Pflicht.
Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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