# Kulturelle Projektförderung des Landes M-V

Zuschussförderung für kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern auf Basis der Kulturförderrichtlinie M-V. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die Programmseite nicht, ab 50.000 Euro Zuschuss ist eine Belegliste einzureichen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen, Selbstständige, Privatpersonen |
| Themen | Kultur |
| Frist | Antragsfristen ergeben sich aus der Kulturförderrichtlinie M-V (KultFöRL M-V), maßgeblich ist die 2. Verwaltungsvorschrift zur Änderung vom 16.12.2025. Auf der Programmseite selbst sind keine Stichtage veröffentlicht. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | nicht vollständig verifiziert, beim Fördergeber gegenprüfen |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kulturprojekt mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern
- Antrag beim LFI M-V, für soziokulturelle Projekte in den Förderlinien Mikroförderung und Projektförderung seit 01.10.2025 über die Fachstelle Soziokultur
- Beachtung der Kulturförderrichtlinie des Landes

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kulturelle Projektförderung des Landes M-V beantragen?

Kulturelle Projektförderung des Landes M-V richtet sich an Vereine, Kommunen, Selbstständige und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kulturprojekt mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern

### Wo gilt Kulturelle Projektförderung des Landes M-V?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kulturelle Projektförderung des Landes M-V vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kulturelle Projektförderung des Landes M-V beantragen?

Antragsfristen ergeben sich aus der Kulturförderrichtlinie M-V (KultFöRL M-V), maßgeblich ist die 2. Verwaltungsvorschrift zur Änderung vom 16.12.2025. Auf der Programmseite selbst sind keine Stichtage veröffentlicht. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kulturelle Projektförderung des Landes M-V?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/kulturelle-projektfoerderung/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/kulturelle-projektfoerderung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kulturelle-projektfoerderung-des-landes-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommern-l
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kulturelle-projektfoerderung-des-landes-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommern-l
