Kulturelle Projektförderung des Landes M-V
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) · Mecklenburg-Vorpommern
Zuschussförderung für kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern auf Basis der Kulturförderrichtlinie M-V. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die Programmseite nicht, ab 50.000 Euro Zuschuss ist eine Belegliste einzureichen.
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