# Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Soziales, Bildung, Zuwanderung und Integration |
| Frist | laufend nach Maßgabe der Landesförderung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
- Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz
- Wahrnehmung der im Gesetz und in der Förderung festgelegten Aufgaben

## Kombinierbarkeit

Kommunales Integrationsmanagement Nordrhein-Westfalen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen beantragen?

Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen

### Wo gilt Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen beantragen?

laufend nach Maßgabe der Landesförderung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen mit anderen Förderungen kombinieren?

Kommunales Integrationsmanagement Nordrhein-Westfalen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.mkjfgfi.nrw/kommunale-integrationszentren
- Antragstellung: https://www.mkjfgfi.nrw/kommunale-integrationszentren
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/kommunale-integrationszentren-nordrhein-westfalen-ministerium-fuer-kinder-jugend-familie-g
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/kommunale-integrationszentren-nordrhein-westfalen-ministerium-fuer-kinder-jugend-familie-g
