# InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz. Der Mindestzuschuss beträgt 100.000 Euro, was förderfähige Kosten von mindestens 250.000 Euro voraussetzt. Gefördert werden Maschinen und Anlagen, die den Ressourcenverbrauch senken, sowie effizienzsteigernde Verfahren.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Umweltministerium Baden-Württemberg, Abwicklung durch die L-Bank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 100.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Energie, Natur und Umwelt, Sonstiges |
| Frist | Förderaufruf vom 17. Februar 2026, Antragstellung bei der L-Bank |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition 2003/361/EG
- Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
- Investitionsstandort in Baden-Württemberg
- Einsatz marktverfügbarer, hocheffizienter Technologien
- Projektauswahl durch das Umweltministerium anhand der Auswahlkriterien

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der Umweltfinanzierung der L-Bank im Rahmen der Beihilfegrenzen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027) beantragen?

InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition 2003/361/EG

### Wie viel Geld gibt es bei InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027)?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027) beantragen?

Förderaufruf vom 17. Februar 2026, Antragstellung bei der L-Bank Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit der Umweltfinanzierung der L-Bank im Rahmen der Beihilfegrenzen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/umwelt-und-wirtschaft/angebote-fuer-unternehmen/foerderprogramm-investre
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/investre-investitionen-in-ressourceneffizienz-efre-2021-2027-umweltministerium-baden-wuert
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/investre-investitionen-in-ressourceneffizienz-efre-2021-2027-umweltministerium-baden-wuert
