# Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg

Das Programm richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter in Baden-Württemberg und soll verkehrsbedingte Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und CO2 senken. Zuwendungsfähig sind Studien- und Beratungsleistungen, Kommunikationsmaßnahmen sowie Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören überdachte Radabstellanlagen, E-Bike-Ladestationen und die Anschaffung von Dienst- oder Firmenrädern. Für Investitionen ist ein Gesamtkonzept vorzulegen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine |
| Themen | Mobilität, Sonstiges |
| Frist | laufend, Details in der Förderrichtlinie |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Zuwendung als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung, bei Kommunalbehörden als Festbetragsfinanzierung
- Für Investitionen ist ein Gesamtkonzept für ein Mobilitätsmanagement-Projekt erforderlich
- Bewerbungs- und Kommunikationsmaßnahmen nur bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz und bis 249 Beschäftigte

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg beantragen?

Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Zuwendung als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung, bei Kommunalbehörden als Festbetragsfinanzierung

### Wo gilt Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg beantragen?

laufend, Details in der Förderrichtlinie Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/mobilitaetsmanagement/foerderprogramm-betriebliches-und-behoerdliches-mobilitaetsmanagement
- Antragstellung: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/mobilitaetsmanagement/foerderprogramm-betriebliches-und-behoerdliches-mobilitaetsmanagement
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderprogramm-betriebliches-und-behoerdliches-mobilitaetsmanagement-b2mm-baden-wuerttemb
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderprogramm-betriebliches-und-behoerdliches-mobilitaetsmanagement-b2mm-baden-wuerttemb
