# Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Basiselterngeld ersetzt je nach Einkommen 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Berücksichtigt werden maximal 2.770 Euro vorgeburtliches Netto-Einkommen. Es gibt einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind und einen Partnerschaftsbonus von 150 bis 900 Euro je Elternteil für bis zu vier Monate paralleler Teilzeit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elterngeldstellen der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 67 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.800 Euro |
| Mindestbetrag | 150 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige |
| Themen | Familie, Soziales |
| Frist | Antrag rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes im selben Haushalt
- Keine oder nur eingeschränkte Erwerbstätigkeit während des Bezugs
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 175.000 Euro für Paare, Alleinerziehende und getrennt Erziehende (seit April 2025)
- Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle, auch digital über ElterngeldDigital

## Kombinierbarkeit

Mutterschaftsleistungen werden angerechnet, die Mindestbeträge von 300 beziehungsweise 150 Euro bleiben anrechnungsfrei

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus beantragen?

Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes im selben Haushalt

### Wie viel Geld gibt es bei Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 67 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 1.800 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus beantragen?

Antrag rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus mit anderen Förderungen kombinieren?

Mutterschaftsleistungen werden angerechnet, die Mindestbeträge von 300 beziehungsweise 150 Euro bleiben anrechnungsfrei Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq
- Antragstellung: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/elterngeld-elterngeldplus-und-partnerschaftsbonus-bundesministerium-fuer-bildung-familie-s
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/elterngeld-elterngeldplus-und-partnerschaftsbonus-bundesministerium-fuer-bildung-familie-s
