# Deutscher Filmförderfonds DFFF II

Zuschuss für Produktionsdienstleister wie Studios und VFX-Häuser, die an internationalen Kinoproduktionen mitarbeiten: 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, höchstens 25 Mio. Euro pro Projekt. Der Film muss Gesamtherstellungskosten von mindestens 20 Mio. Euro haben, die deutschen Kosten beim Dienstleister mindestens 8 Mio. Euro betragen, bei Animationsfilmen mindestens 2 Mio. Euro. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galt ein Satz von 25 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 25.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Kultur, Sonstiges |
| Frist | laufend, Antrag vor Maßnahmenbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller ist Produktionsdienstleister mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
- Gesamtherstellungskosten des Films mindestens 20 Mio. Euro
- Deutsche Herstellungskosten beim Dienstleister mindestens 8 Mio. Euro, bei Animation 2 Mio. Euro
- Einhaltung ökologischer Standards und der gesetzlichen Sperrfristen

## Kombinierbarkeit

GMPF, Landesfilmförderungen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Deutscher Filmförderfonds DFFF II beantragen?

Deutscher Filmförderfonds DFFF II richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist Produktionsdienstleister mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland

### Wie viel Geld gibt es bei Deutscher Filmförderfonds DFFF II?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 25.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Deutscher Filmförderfonds DFFF II?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Deutscher Filmförderfonds DFFF II vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Deutscher Filmförderfonds DFFF II beantragen?

laufend, Antrag vor Maßnahmenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Deutscher Filmförderfonds DFFF II mit anderen Förderungen kombinieren?

GMPF, Landesfilmförderungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Deutscher Filmförderfonds DFFF II?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ffa.de/dfff-ii.html
- Antragstellung: https://www.ffa.de/dfff-ii.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/deutscher-filmfoerderfonds-dfff-ii-filmfoerderungsanstalt-ffa-im-auftrag-der-beauftragten
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/deutscher-filmfoerderfonds-dfff-ii-filmfoerderungsanstalt-ffa-im-auftrag-der-beauftragten
