# Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Sektorkopplung im Kleinen: Gefördert wird der Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle, Mineralöl oder daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch betriebene Neuanlagen. Die Förderung beträgt einheitlich 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind insgesamt maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich, auch bei Verteilung auf mehrere Anträge. Adressat sind ausdrücklich kleine Unternehmen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 33 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 200.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Energie, THG-Quote |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kleines Unternehmen im Sinne der EU-Definition
- Ersatz einer fossil betriebenen Bestandsanlage durch eine rein elektrisch betriebene Neuanlage
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über die Förderzentrale Deutschland

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen beantragen?

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kleines Unternehmen im Sinne der EU-Definition

### Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 33 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul6_Elektrifizierungsmassnahmen_KU/modul6_elektrifizierungsmassnahmen_ku_node.html
- Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul6_Elektrifizierungsmassnahmen_KU/modul6_elektrifizierungsmassnahmen_ku_node.html
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- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-fuer-energie-und-ressourceneffizienz-in-der-wirtschaft-eew-modul-6-elektr
