# Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie

Beschäftigte ab 58 Jahren aus dem Braunkohletagebau oder aus Kohlekraftwerken, die infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes entlassen werden, erhalten ein Anpassungsgeld als Überbrückung bis zur Rente. Die Höhe orientiert sich an den individuellen Rentenanwartschaften und wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See berechnet. Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln zur Anrechnung von Nebeneinkuenften mit einem jährlichen Freibetrag.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer |
| Themen | Soziales, Energie |
| Frist | Voranfrage sechs Monate vorab, Antrag spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn beim BAFA |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Mindestalter 58 Jahre bei Entlassung
- Seit dem 30. September 2019 durchgehende Beschäftigung in betroffenen Unternehmen und mindestens zwei Jahre Betriebszugehoerigkeit vor der Kuendigung
- Rentenberechtigung innerhalb von fuenf Jahren nach Entlassung
- Kuendigung aufgrund des KVBG vor 2044
- Voranfrage spätestens sechs Monate vor dem geplanten ersten Leistungsbezug

## Kombinierbarkeit

Einkuenfte oberhalb des Freibetrags mindern das Anpassungsgeld um 30 Prozent

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie beantragen?

Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie richtet sich an Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Mindestalter 58 Jahre bei Entlassung

### Wo gilt Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie beantragen?

Voranfrage sechs Monate vorab, Antrag spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn beim BAFA Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie mit anderen Förderungen kombinieren?

Einkuenfte oberhalb des Freibetrags mindern das Anpassungsgeld um 30 Prozent Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Rohstoffe/Anpassungsgeld_Braunkohle/anpassungsgeld_braunkohle_node.html
- Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Rohstoffe/Anpassungsgeld_Braunkohle/anpassungsgeld_braunkohle_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/anpassungsgeld-fuer-beschaeftigte-der-braunkohleindustrie-bafa
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/soziales

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/anpassungsgeld-fuer-beschaeftigte-der-braunkohleindustrie-bafa
