Antragio
Fristen

Fristen bei der Digitalisierungsförderung

Digitalprogramme laufen häufig in Aufrufen mit festen Antragszeiträumen, daneben gilt fast immer der Antrag vor Auftrag. Nach der Zusage folgt eine Umsetzungsfrist, in der das Projekt abgeschlossen und nachgewiesen sein muss.

Weil die Landesbudgets jährlich vergeben werden, sind Aufrufe oft kurz und die Mittel schnell gebunden. Wer ein Projekt plant, sollte den nächsten Aufruf kennen, bevor er den Dienstleister auswählt.

Unten stehen die Programme, für die wir eine Frist erfasst haben, sortiert nach Dringlichkeit. Fehlt ein Datum, haben wir keines hinterlegt.

Die drei Fristen, um die es geht

  1. Vor dem Vorhabensbeginn

    Kein Datum, sondern ein Zeitpunkt: Der Antrag muss bei vielen Programmen raus sein, bevor du verbindlich beauftragst. Was als Beginn zählt, definiert jede Richtlinie selbst.

  2. Antragsfrist des Programms

    Manche Programme laufen dauerhaft, andere in Runden mit Stichtag oder bis das Jahresbudget aufgebraucht ist. Die erfassten Daten stehen unten.

  3. Fristen nach der Zusage

    Umsetzung und Verwendungsnachweis haben eigene Fristen, sie stehen im Bewilligungsbescheid und nicht in der Richtlinie.

Erfasste Fristen, nach Dringlichkeit

Die Angaben stammen aus den Programmdaten und werden regelmäßig geprüft, sind aber nie ein Ersatz für die Richtlinie. Rechne mit Bearbeitungszeit und plane nicht auf den letzten Tag.

Drei Fehler, die Zeit kosten

  • Den Antragszeitraum eines Aufrufs verpassen und trotzdem starten.

  • Die Projektlaufzeit über die Umsetzungsfrist hinaus planen.

  • Rechnungen aus der Zeit vor der Bewilligung einreichen.

Häufige Fragen zu den Fristen

Was ist ein Aufruf?

Ein befristetes Fenster, in dem Anträge zu einem Programm eingereicht werden können. Außerhalb des Fensters werden Anträge nicht bearbeitet.

Bis wann muss das Projekt fertig sein?

Bis zum Ende des Umsetzungszeitraums aus dem Bescheid. Verlängerungen sind nur auf Antrag und nur vor Ablauf möglich.

Darf ich vor der Bewilligung starten?

In der Regel nicht. Der Vorhabensbeginn vor der Zusage führt bei den meisten Programmen zur Ablehnung.

Und wenn kein Datum hinterlegt ist?

Dann haben wir keine Frist erfasst. Die verbindliche Angabe steht beim Fördergeber.

Fristen verzeiht kein Programm. Der Check sagt dir in zwei Minuten, welche Programme für dein Vorhaben überhaupt in Frage kommen, damit du deine Zeit nicht in den falschen Antrag steckst.