Antragio

Dämmförderung in Niedersachsen

Dämmförderung in Niedersachsen ist selten ein einzelnes Programm, sondern ein Stapel aus mehreren Töpfen. Die Länder fördern bei der Dämmung gern die Beratung und Vorhaben im Ortskern oder im Denkmalbestand. Dämmung wird nach Bauteil bewertet, entscheidend sind die erreichten Werte und die Bestätigung durch die Fachplanung. Für Eigentümerinnen, Vermieter und Wohnungsunternehmen heißt das vor allem, die Reihenfolge einzuhalten: erst klären, was Niedersachsen anbietet, dann prüfen, welches bundesweite Programm daneben passt, und erst danach beauftragen.

34 passende Programme im Verzeichnis

Illustration von Dämmschichten an einer Hauswand, Bezug Niedersachsen

Förderlandschaft in Niedersachsen

Niedersachsen bündelt Wirtschafts-, Wohnraum- und Arbeitsmarktförderung bei der NBank. Weil das Land groß ist und von der Küste bis ins Bergland reicht, gibt es auffällig viele regional zugeschnittene Richtlinien. Landkreise und größere Städte legen darüber hinaus eigene Töpfe auf, die sich mit Landesmitteln kombinieren lassen.

Land
Niedersachsen
Landeshauptstadt
Hannover
Landesprogramme
3
zum Thema Dämmförderung
Bundesweit dazu
30
gelten hier ebenfalls
LandesförderbankNBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.

Zur NBank

Programme des Landes Niedersachsen

3

Diese Programme kommen aus Niedersachsen und gelten nur hier. Die Länder fördern bei der Dämmung gern die Beratung und Vorhaben im Ortskern oder im Denkmalbestand.

LandZuschuss

Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den energetisch hochwertigen Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen. Die Gebäude müssen mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 erreichen. Die Förderhöhe haengt von der Einkommensgruppe A, B oder C sowie von Bau- und Grundstückskosten ab.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandKredit

Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern

Darlehen für die Modernisierung und energetische Aufwertung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten, höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus. Für Wohnungen mit Belegungsbindung für Haushalte mit niedrigem Einkommen gibt es einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent sowie 5.000 Euro Zuschuss je barrierefreier Wohnung.

bis 75 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschussausgelaufen

Klimaschutz und Energieeffizienz (Richtlinie Klimaschutz und Energieeffizienz)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse zwischen 30 und 70 Prozent für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse, Wärmenetze in Verbindung mit Gebäudesanierung und Abwärmenutzung sowie betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU. Die Zuwendung musste bei Bewilligung mindestens 25.000 Euro betragen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

bis 70 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Bundesweite Programme

30

Diese Programme gelten in ganz Deutschland und damit auch in Niedersachsen. Sie sind meist der größere Baustein, die Landesmittel kommen obendrauf.

BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehuelle Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)

Gefördert werden die Dämmung von Außenwaenden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren sowie außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss für die erste Wohneinheit beträgt damit 12.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 Euro (mit iSFP 30.000 Euro), ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro (mit iSFP 15.000 Euro).

bis 15 Prozent, maximal 12.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehülle

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die Höchstgrenze beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, verdoppeln sich die Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Für die Heizungsförderung ist dieser Baustein relevant, weil eine bessere Hülle die nötige Vorlauftemperatur senkt und damit die Effizienz einer Wärmepumpe erhöht.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudehuelle (Wohngebäude)

Zuschuss für Dämmung von Außenwaenden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Fenster, Außentüren und Vorhangfassaden sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu. Förderfähig sind Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Der Bauantrag des Gebäudes muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Sanierung Nichtwohngebäude

Die BEG Einzelmaßnahmen fördert auch Bestands-Nichtwohngebäude in denselben fuenf Bausteinen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Bauantrag muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen. Bei der Heizungsoptimierung ist die Förderung auf Gebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche begrenzt. Die förderfähigen Ausgaben werden bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG iSFP-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan

Wer einen im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt, erhält auf Einzelmaßnahmen der BEG EM 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung und verdoppelte Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben. Der Bonus wird erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt; bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle auf die jeweiligen Höchstgrenzen ohne iSFP-Erhöhung. Der Bonus fällt nur auf den Betrag an, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt, und wird nicht über mehrere Anträge summiert.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschussprogramm für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Das BAFA bearbeitet die Zuschussvariante dieser Einzelmaßnahmen. Die KfW ist zuständig für die Heizungsförderung, also die Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, sowie für die Kreditvariante und die Zuschussförderung für Kommunen bei BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Antragsberechtigt sind alle Investoren vom privaten Hauseigentümer über WEG und Contractoren bis zu Unternehmen und Kommunen.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)

Zuschuss für Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus von 5 Prozent kommt hinzu. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wichtig: Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro (15 Prozent auf 60.000 Euro plus 5 Prozent auf 30.000 Euro), nicht 12.000 Euro.

bis 20 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Kommunen Kredit (KfW 264)

Förderkredit für Kommunen zur Sanierung und zum Kauf frisch sanierter Effizienzgebäude. Der Kreditbetrag reicht bis 10 Millionen Euro für Nichtwohngebäude und bis 150.000 Euro je Wohneinheit bei Wohngebäuden. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 40 Prozent, abhängig von der erreichten Effizienzgebäude-Stufe und den Zusatzboni. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Bedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst; bereits zugesagte Anträge bleiben unberuehrt.

bis 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Kommunen Zuschuss (KfW 464)

Direkter Zuschuss für Kommunen bei Sanierung und Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden. Bei Nichtwohngebäuden beträgt der Zuschuss je nach Stufe 10 bis 30 Prozent von maximal 10 Millionen Euro förderfähigen Kosten, also bis zu 3 Millionen Euro; bei Wohngebäuden 10 bis 30 Prozent von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit, also bis zu 45.000 Euro je Wohneinheit. Die höchsten Saetze gelten für Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Für serielle Sanierung gibt es 15 Prozentpunkte extra.

bis 30 Prozent, maximal 4 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263)

Förderkredit mit Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent für die Sanierung zum Effizienzgebäude oder den Kauf eines frisch sanierten Nichtwohngebäudes. Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Investoren. Zusätzlich förderfähig sind Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 an die neue Fassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Kredit (KfW 261)

Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf einer frisch sanierten Immobilie, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Stufe 5 bis 15 Prozent: Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse 10 Prozent, mit Nachhaltigkeits-Klasse 15 Prozent, Effizienzhaus 55 EE 5 und NH 10 Prozent, Effizienzhaus 70 NH und 85 NH je 5 Prozent, Effizienzhaus Denkmal EE 5 und NH 10 Prozent. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung auf EH 40 oder 55 weitere 15 Prozentpunkte. Insgesamt sind bis zu 40 Prozent Ersparnis möglich.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)

Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Finanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss von KfW oder BAFA zugesagt wurde. In der Variante 358 gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro eine zusätzliche Zinsverbilligung, die Variante 359 hat keine Einkommensgrenze.

bis 120.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 261 Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Kredit

Mit dem Wohngebäude-Kredit finanziert die KfW die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus, auch für vermietete Objekte. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, die Laufzeit reicht von 4 bis 30 Jahren mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Stufe ab und liegt laut KfW bei 10 Prozent (bis 15.000 Euro) für Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse, 15 Prozent (bis 22.500 Euro) für EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse, 5 Prozent für EH 55 EE, 10 Prozent für EH 55 NH sowie 5 Prozent für EH 70/85 NH und EH Denkmal EE. Für ein Worst Performing Building kommen 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss hinzu. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein und ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 261 Effizienzhaus Denkmal - Bundesförderung für effiziente Gebäude

Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz zum Effizienzhaus Denkmal. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt 5 Prozent und maximal 7.500 Euro je Wohneinheit für die Erneuerbare-Energien-Klasse sowie 10 Prozent und maximal 15.000 Euro je Wohneinheit für die Nachhaltigkeits-Klasse. Zusätzlich sind ein Bonus für Worst Performing Buildings von 10 Prozent sowie ein Bonus für serielle Sanierung möglich. Der Bauantrag muss zum Antragszeitpunkt mindestens fuenf Jahre zurückliegen.

bis 10 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 261 Wohngebäude - Kredit (BEG Komplettsanierung zum Effizienzhaus)

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Der Tilgungszuschuss haengt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab und liegt laut KfW zwischen 5 und 15 Prozent, maximal 22.500 Euro. Für besonders schlechte Bestandsgebäude (Worst Performing Building) nennt die KfW einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent, für serielle Sanierung 15 Prozent. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, gefördert werden die Stufen Effizienzhaus 40 bis 85 sowie Effizienzhaus Denkmal. Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben von Anfang an begleiten.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes, Bundesförderung für effiziente Gebäude
BundKredit

Kommunen - Kredit (264)

BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzstandard, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung bei Wohngebäuden.

bis 15 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Kommunen - Zuschuss (464)

BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 4 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung, außerdem Förderung von Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung.

bis 4 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Nichtwohngebäude - Kredit (263)

BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Nichtwohngebäude. Bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Tilgungszuschuss 5 Prozent bei EG 55 EE, 10 Prozent bei EG 55 NH und EG 40 EE, 15 Prozent bei EG 40 NH, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings.

bis 15 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)

Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)

Direkter Abzug von der Einkommensteuer für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim: im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro je Objekt möglich. Begünstigt sind Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung sowie digitale Systeme zur Energieoptimierung; Energieberaterkosten werden mit 50 Prozent angesetzt.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzämter
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach Paragraf 35c EStG

Wer sein selbstgenutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann die Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, jeweils höchstens 14.000 Euro, sowie 6 Prozent im übernächsten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Je begünstigtem Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro. Begünstigt sind Wärmedämmung von Waenden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung, digitale Systeme zur Betriebsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungen. Kosten für Energieberater sind zu 50 Prozent abziehbar.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Finanzaemter der Länder
BundKredit

Wohngebäude - Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzhaus-Stufe. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent Bonus für serielle Sanierung.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Zuschuss (461)

Früherer BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 und die Heizungsförderung 458 als Alternativen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude Zuschuss (KfW 461)

Der direkte Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Wer heute zum Effizienzhaus sanieren will, nutzt stattdessen den Förderkredit Wohngebäude Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Für bereits bewilligte Vorhaben stehen weiterhin das Infoblatt zur Antragstellung und die Vollmacht zur Antragstellung im Zuschussportal bereit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundKreditausgelaufen

Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)

Früherer Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus (151) und für Einzelmaßnahmen (152). Der Kredit kann seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude-Kredit 261.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundKreditausgelaufen

Wohngebäude - Kredit Einzelmaßnahmen (262)

Früherer BEG-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, unter anderem Heizungstausch auf erneuerbare Energien, Dämmung und Fenster. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Für Komplettsanierungen verweist die KfW auf den Wohngebäude-Kredit 261, für Heizungen auf die Heizungsförderung 458.

bis 60.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschussgeplant

BEG Bonus für Worst Performing Buildings bei Dämmmaßnahmen

Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehuelle einen zusätzlichen Bonus für besonders schlechte Bestandsgebäude, sogenannte Worst Performing Buildings. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplans oder einer seit dem 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude nach Modul 2 ist. Ein Mindestinvestitionsvolumen ist nicht zu beachten. Der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

EU-Programme

0

Ein eigenständiges EU-Programm ist zu diesem Thema bei uns nicht erfasst.

Europäische Mittel stecken oft unsichtbar in Landesrichtlinien. Wenn ein Landesprogramm oben von Kofinanzierung spricht, ist meistens genau das gemeint.

Land und Bund zusammen denken

Der Normalfall ist nicht ein Programm, sondern eine Kombination. Dabei tauchen drei Regeln fast überall auf: dieselben Kosten dürfen in der Regel nicht zweimal gefördert werden, die Summe aller öffentlichen Mittel hat meist eine Obergrenze, und der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Was im Einzelfall zusammenpasst, steht in der Richtlinie des jeweiligen Programms.

Kommunale Förderung nicht vergessen

Neben Land und Bund legen Städte, Landkreise und Stadtwerke in Niedersachsen eigene Töpfe auf. Die sind kleiner, oft schneller entschieden und werden selten zentral veröffentlicht. Genau deshalb ist kein Verzeichnis dort vollständig, auch unseres nicht. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder ein Blick auf die Seite deines Energieversorgers lohnt sich fast immer.

1 kommunales Programm in Niedersachsen haben wir dazu erfasst

Häufige Fragen zu Dämmförderung in Niedersachsen

Gibt es in Niedersachsen eine eigene Dämmförderung?

Ja. In unserem Verzeichnis stehen 3 Programme, die aus Niedersachsen kommen und dort für dieses Thema gelten. Die Länder fördern bei der Dämmung gern die Beratung und Vorhaben im Ortskern oder im Denkmalbestand. Namen und Bedingungen findest du oben in der Liste.

Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?

Oft ja, aber nicht für dieselben Kosten. Fast alle Richtlinien schließen aus, dass ein Euro Ausgabe zweimal gefördert wird, und viele setzen zusätzlich eine Obergrenze für die gesamte öffentliche Förderung. Ob deine konkrete Kombination erlaubt ist, steht in den Richtlinien beider Programme. Im Zweifel lässt du dir die Auskunft von der Bewilligungsstelle schriftlich geben.

Wo stelle ich den Antrag in Niedersachsen?

Landesprogramme laufen in der Regel über die NBank oder über die Stelle, die in der jeweiligen Richtlinie genannt ist. Bundesweite Programme haben eigene Antragsstellen, die auf der Programmseite stehen. Einen zentralen Antrag für alle Ebenen gibt es nicht, jedes Programm wird einzeln beantragt.

Muss ich beantragen, bevor ich anfange?

Bei vielen Programmen ja, und das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Dämmstärke oder Materialkennwerte unter der geforderten Grenze, dann fällt die Förderung weg. Ob das für dein Programm gilt, steht in den Voraussetzungen auf der jeweiligen Programmseite. Steht dort nichts, geh im Zweifel davon aus, dass der Antrag zuerst kommt.

Gibt es zusätzlich kommunale Zuschüsse in Niedersachsen?

Möglich ist es fast immer. Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene, meist kleinere Programme auf, die selten zentral veröffentlicht werden. Bei uns sind dazu aktuell 1 kommunale Programme in Niedersachsen erfasst. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder beim Energieversorger klärt das schneller als jede Suche.

Für wen lohnt sich Dämmförderung in Niedersachsen überhaupt?

Angesprochen sind vor allem Eigentümerinnen, Vermieter und Wohnungsunternehmen. Dämmung wird nach Bauteil bewertet, entscheidend sind die erreichten Werte und die Bestätigung durch die Fachplanung. Wenn du unsicher bist, ob du in die Zielgruppe fällst, hilft der Check weiter: er stellt genau die Fragen, an denen die Richtlinien hängen.

Dämmförderung in den anderen Bundesländern

Gleiches Thema, andere Landesregeln. Nützlich, wenn dein Vorhaben über eine Landesgrenze reicht.

Andere Themen in Niedersachsen

Viele Vorhaben treffen mehrere Themen auf einmal. Ein Heizungstausch ist oft auch Sanierung, eine Gründung fast immer auch Digitalisierung.

Alle Programme in Niedersachsen auf einen Blick

Eine Liste weiß nichts über dein Haus, deinen Betrieb oder deinen Zeitplan. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast. Und er erinnert dich an die Reihenfolge: Dämmstärke oder Materialkennwerte unter der geforderten Grenze, dann fällt die Förderung weg.