Verwaltungsleistung · Wohnen und Miete
Wohnsitz anmelden nach dem Umzug
Nach einem Umzug meldest du dich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an, vor Ort oder in vielen Gemeinden online. Wir prüfen vorher Frist, Wohnungsgeberbestätigung und Angaben.
Stand 02.10.20268 Quellen7 Prüfregeln
01Eckdaten
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Die Meldebehörde am Ort deiner neuen Wohnung. In Berlin sind das die Bürgerämter.
- Einreichung
- Persönlich vor OrtOnline
- Wer reicht ein
- Wir bereiten alles vor, einreichen tust du selbst.
- Kosten
- Service Berlin nennt für die Anmeldung keine Gebühr.
- Fristen
- Anmelden innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig, die Geldbuße kann bis zu 1.000 € betragen.
- Portal der Stelle
- wohnsitzanmeldung.gov.de
- Kennung für Agenten
wohnsitz-anmelden
02Ablauf
So läuft der Antrag, Schritt für Schritt
- Schritt 01
Wohnungsgeberbestätigung holen
Dein Vermieter oder der Eigentümer bestätigt den Einzug innerhalb von zwei Wochen, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Meldebehörde. Bestätigt er elektronisch, gibt er dir ein Zuordnungsmerkmal für die Anmeldung.
- Schritt 02
Weg wählen
Online geht es über die elektronische Wohnsitzanmeldung, wenn deine Gemeinde angeschlossen ist. Dafür brauchst du die Online-Ausweisfunktion, ein Nutzerkonto wie BundID und ein Smartphone. Sonst buchst du einen Termin im Bürgeramt.
- Schritt 03
Anmelden
Du gibst deine Daten an oder prüfst den vorausgefüllten Meldeschein und legst Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung vor. Familienangehörige mit denselben Umzugsdaten können gemeinsam angemeldet werden.
- Schritt 04
Ausweis aktualisieren
Die neue Anschrift kommt auf deinen Ausweis. Bei der Online-Anmeldung schickt die Bundesdruckerei dir dafür einen Adressaufkleber.
- Schritt 05
Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung bekommst du in Berlin direkt nach der Anmeldung vor Ort oder im Online-Portal.
03Unterlagen
Diese Unterlagen brauchst du
Die Liste ist zugleich deine Checkliste in der Akte. Dort lädst du jede Unterlage an ihrer Stelle hoch.
- § 23 BMG: Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
Personalausweis oder Reisepass
Pflicht Wohnungsgeberbestätigung
PflichtMit Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und den Namen der einziehenden Personen.
§ 19 BMG: Mitwirkung des Wohnungsgebers
04Was wir prüfen
7 Regeln, bevor die Behörde etwas sieht
Jede Regel prüft genau eine Sache. Ein Fehler hält den Antrag auf, eine Warnung solltest du dir ansehen, ein Hinweis hilft beim Ausfüllen.
Bei jeder Prüfung
- Alle 9 Pflichtangaben von 13 Feldern sind ausgefüllt.
- Jede Angabe hat die richtige Form: Datum, Zahl, Auswahl, Anschrift mit fünfstelliger Postleitzahl, IBAN mit gültiger Prüfsumme.
- Die Pflichtunterlagen liegen vor und sind nicht älter als erlaubt.
Fehler2
Für die Online-Anmeldung ist die Online-Ausweisfunktion aktiv.
Elektronische Wohnsitzanmeldung: VoraussetzungenGeburtsdatum liegt nicht in der Zukunft.
Warnungen5
Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
§ 17 BMG: Anmeldung, AbmeldungDie Anmeldepflicht beginnt mit dem Einzug.
§ 17 BMG: Anmeldung, AbmeldungEinzugsdatum und Wohnungsgeberbestätigung stimmen überein.
§ 19 BMG: Mitwirkung des WohnungsgebersOhne Bestätigung des Wohnungsgebers musst du das der Meldebehörde mitteilen.
§ 19 BMG: Mitwirkung des WohnungsgebersPersonen unter 16 meldet an, in dessen Wohnung sie einziehen.
§ 17 BMG: Anmeldung, Abmeldung
05Sofort-Prüfung
Prüf deine Angaben jetzt, ohne Konto
Füll aus, was du schon weißt, und drück auf Prüfen. Du siehst sofort, was fehlt, was nicht zusammenpasst und wie vollständig dein Antrag ist.
Noch nicht geprüft
0/9 Pflicht · ausgefüllt
In der Akte lädst du Unterlagen hoch, wir prüfen bei jeder Änderung neu, und du behältst Status und Fristen im Blick.
06Häufige Fragen
Fragen zu: Wohnsitz anmelden
Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit?
Zwei Wochen ab dem Einzug. Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die Geldbuße kann bis zu 1.000 € betragen.
§ 54 BMG: BußgeldvorschriftenMein Vermieter gibt mir keine Wohnungsgeberbestätigung. Was nun?
Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb der zwei Wochen bestätigen. Verweigert er das, teilst du es der Meldebehörde unverzüglich mit.
§ 19 BMG: Mitwirkung des WohnungsgebersKann ich mich online anmelden?
Ja, über die elektronische Wohnsitzanmeldung, wenn deine Gemeinde schon angeschlossen ist. Du brauchst die Online-Ausweisfunktion, ein Nutzerkonto wie BundID, die AusweisApp und ein Smartphone.
Elektronische Wohnsitzanmeldung: VoraussetzungenKann jemand anderes mich anmelden?
Service Berlin lässt eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht und unterschriebenem Formular zu, online nur Familienmitglieder. Ob deine Meldebehörde das genauso handhabt, steht auf ihrer Seite.
Service Berlin: Anmeldung einer Wohnung07Quellen
Woher wir das wissen
Jede Angabe auf dieser Seite stützt sich auf eine dieser Quellen. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
- [01]§ 17 BMG: Anmeldung, Abmeldung
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [02]§ 19 BMG: Mitwirkung des Wohnungsgebers
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [03]§ 23 BMG: Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [04]§ 23a BMG: Elektronische Anmeldung
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [05]§ 54 BMG: Bußgeldvorschriften
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [06]Elektronische Wohnsitzanmeldung: Voraussetzungen
wohnsitzanmeldung.gov.de · abgerufen am 02.10.2026
- [07]Elektronische Wohnsitzanmeldung: Die einzelnen Schritte
wohnsitzanmeldung.gov.de · abgerufen am 02.10.2026
- [08]Service Berlin: Anmeldung einer Wohnung
service.berlin.de · abgerufen am 02.10.2026