Anmelden

Verwaltungsleistung · Wohnen und Miete

Wohnsitz anmelden nach dem Umzug

Nach einem Umzug meldest du dich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an, vor Ort oder in vielen Gemeinden online. Wir prüfen vorher Frist, Wohnungsgeberbestätigung und Angaben.

Stand 02.10.20268 Quellen7 Prüfregeln

Adler trägt ein Haus im FlugVerwaltungsleistungwohnsitz-anmelden
Abb. — Adler trägt ein Haus im Flug

01Eckdaten

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Die Meldebehörde am Ort deiner neuen Wohnung. In Berlin sind das die Bürgerämter.
Einreichung
Persönlich vor OrtOnline
Wer reicht ein
Wir bereiten alles vor, einreichen tust du selbst.
Kosten
Service Berlin nennt für die Anmeldung keine Gebühr.
Fristen
Anmelden innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig, die Geldbuße kann bis zu 1.000 € betragen.
Portal der Stelle
wohnsitzanmeldung.gov.de
Kennung für Agenten
wohnsitz-anmelden

02Ablauf

So läuft der Antrag, Schritt für Schritt

  1. Schritt 01

    Wohnungsgeberbestätigung holen

    Dein Vermieter oder der Eigentümer bestätigt den Einzug innerhalb von zwei Wochen, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Meldebehörde. Bestätigt er elektronisch, gibt er dir ein Zuordnungsmerkmal für die Anmeldung.

  2. Schritt 02

    Weg wählen

    Online geht es über die elektronische Wohnsitzanmeldung, wenn deine Gemeinde angeschlossen ist. Dafür brauchst du die Online-Ausweisfunktion, ein Nutzerkonto wie BundID und ein Smartphone. Sonst buchst du einen Termin im Bürgeramt.

  3. Schritt 03

    Anmelden

    Du gibst deine Daten an oder prüfst den vorausgefüllten Meldeschein und legst Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung vor. Familienangehörige mit denselben Umzugsdaten können gemeinsam angemeldet werden.

  4. Schritt 04

    Ausweis aktualisieren

    Die neue Anschrift kommt auf deinen Ausweis. Bei der Online-Anmeldung schickt die Bundesdruckerei dir dafür einen Adressaufkleber.

  5. Schritt 05

    Meldebescheinigung

    Die Meldebescheinigung bekommst du in Berlin direkt nach der Anmeldung vor Ort oder im Online-Portal.

03Unterlagen

Diese Unterlagen brauchst du

Die Liste ist zugleich deine Checkliste in der Akte. Dort lädst du jede Unterlage an ihrer Stelle hoch.

04Was wir prüfen

7 Regeln, bevor die Behörde etwas sieht

Jede Regel prüft genau eine Sache. Ein Fehler hält den Antrag auf, eine Warnung solltest du dir ansehen, ein Hinweis hilft beim Ausfüllen.

Bei jeder Prüfung

  • Alle 9 Pflichtangaben von 13 Feldern sind ausgefüllt.
  • Jede Angabe hat die richtige Form: Datum, Zahl, Auswahl, Anschrift mit fünfstelliger Postleitzahl, IBAN mit gültiger Prüfsumme.
  • Die Pflichtunterlagen liegen vor und sind nicht älter als erlaubt.

Fehler2

Warnungen5

05Sofort-Prüfung

Prüf deine Angaben jetzt, ohne Konto

Füll aus, was du schon weißt, und drück auf Prüfen. Du siehst sofort, was fehlt, was nicht zusammenpasst und wie vollständig dein Antrag ist.

01Angaben zu dir

Mit Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und letzter Anschrift holt die neue Meldebehörde deine Daten bei der alten ab.

Leer lassen, wenn du aus dem Ausland zuziehst.
02Neue Wohnung

Art der WohnungPflicht

Ehepartner, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Umzugsdaten können gemeinsam angemeldet werden.
03Wohnungsgeber
Vermieter oder Eigentümer.

Ich habe die Wohnungsgeberbestätigung oder das ZuordnungsmerkmalPflicht

Sollte mit deinem Einzugstag übereinstimmen.
04Wie meldest du dich an?

AnmeldewegPflicht

Die Online-Ausweisfunktion meines Personalausweises oder meiner eID-Karte ist aktiv

Nötig für die Online-Anmeldung, dazu die PIN.
Unterlagen, die du schon hast
05

Hochladen musst du hier nichts. Hak an, was schon bereitliegt, dann zählt es für die Vollständigkeit.

Deine Angaben gehen nur für die Prüfung an unseren Server und werden dort nicht gespeichert. In deinem Browser bleiben sie, bis du diesen Tab schließt.

Prüfbogenwohnsitz-anmelden

Noch nicht geprüft

0/9 Pflicht · ausgefüllt

Akte anlegen und weitermachen

In der Akte lädst du Unterlagen hoch, wir prüfen bei jeder Änderung neu, und du behältst Status und Fristen im Blick.

06Häufige Fragen

Fragen zu: Wohnsitz anmelden

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit?

Zwei Wochen ab dem Einzug. Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die Geldbuße kann bis zu 1.000 € betragen.

§ 54 BMG: Bußgeldvorschriften

Mein Vermieter gibt mir keine Wohnungsgeberbestätigung. Was nun?

Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb der zwei Wochen bestätigen. Verweigert er das, teilst du es der Meldebehörde unverzüglich mit.

§ 19 BMG: Mitwirkung des Wohnungsgebers

Kann ich mich online anmelden?

Ja, über die elektronische Wohnsitzanmeldung, wenn deine Gemeinde schon angeschlossen ist. Du brauchst die Online-Ausweisfunktion, ein Nutzerkonto wie BundID, die AusweisApp und ein Smartphone.

Elektronische Wohnsitzanmeldung: Voraussetzungen

Kann jemand anderes mich anmelden?

Service Berlin lässt eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht und unterschriebenem Formular zu, online nur Familienmitglieder. Ob deine Meldebehörde das genauso handhabt, steht auf ihrer Seite.

Service Berlin: Anmeldung einer Wohnung

07Quellen

Woher wir das wissen

Jede Angabe auf dieser Seite stützt sich auf eine dieser Quellen. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

  1. [01]
    § 17 BMG: Anmeldung, Abmeldung

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  2. [02]
    § 19 BMG: Mitwirkung des Wohnungsgebers

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  3. [03]
    § 23 BMG: Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  4. [04]
    § 23a BMG: Elektronische Anmeldung

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  5. [05]
    § 54 BMG: Bußgeldvorschriften

    gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026

  6. [06]
    Elektronische Wohnsitzanmeldung: Voraussetzungen

    wohnsitzanmeldung.gov.de · abgerufen am 02.10.2026

  7. [07]
    Elektronische Wohnsitzanmeldung: Die einzelnen Schritte

    wohnsitzanmeldung.gov.de · abgerufen am 02.10.2026

  8. [08]
    Service Berlin: Anmeldung einer Wohnung

    service.berlin.de · abgerufen am 02.10.2026