Verwaltungsleistung · Mobilität
Führerschein Klasse B beantragen
Mit dem Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde startet dein Weg zum Autoführerschein, auf Wunsch schon mit 17 im begleiteten Fahren. Wir prüfen vorher, ob Alter, Sehtest und Unterlagen passen.
Stand 02.10.202614 Quellen18 Prüfregeln
01Eckdaten
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Die Fahrerlaubnisbehörde an deinem Wohnort, in Bayern zum Beispiel das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. Die Prüfung nimmt die Technische Prüfstelle ab.
- Einreichung
- Persönlich vor OrtPer PostOnline
- Wer reicht ein
- Wir bereiten alles vor, einreichen tust du selbst.
- Kosten
- Behördengebühren laut GebOSt: 35,70 € für die Ersterteilung (Nr. 202.1) und 10,20 € für den Kartenführerschein (Nr. 202.7), Service Berlin nennt zusammen 45,90 €. Beim begleiteten Fahren kommen 7,70 € für die Prüfungsbescheinigung (Nr. 202.8) und 1,50 bis 10,00 € je geprüfter Begleitperson (Nr. 202.9) dazu. Prüfgebühren laut GebOSt: Theorie 11,10 € plus 9,90 € am PC (Nr. 401.1 und 401.3), Praxis Klasse B 109,10 € (Nr. 402.3). Die Kosten der Fahrschule legt die Fahrschule fest.
- Fristen
- Antrag frühestens sechs Monate vor dem 18. Geburtstag, mit begleitetem Fahren vor dem 17. Der Sehtest darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein. Die Theorie muss innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden sein, die Praxis innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorie, sonst geht der Auftrag an die Behörde zurück.
- Kennung für Agenten
fuehrerschein-klasse-b
02Ablauf
So läuft der Antrag, Schritt für Schritt
- Schritt 01
Fahrschule wählen
Melde dich bei einer Fahrschule an. Ihr Name gehört in den Antrag, denn die Behörde fragt nach der ausbildenden Fahrschule.
- Schritt 02
Sehtest, Erste Hilfe und Foto
Mach den Sehtest bei einer anerkannten Sehteststelle, besuche einen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten und lass ein biometrisches Passfoto machen.
- Schritt 03
Antrag stellen
Reiche den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der Fahrerlaubnisbehörde ein, frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter. Die Behörde kann verlangen, dass du persönlich kommst, in Berlin ist das immer so.
- Schritt 04
Prüfauftrag an die Prüfstelle
Ist alles vollständig, beauftragt die Behörde die Technische Prüfstelle mit deiner Prüfung und schickt ihr den vorbereiteten Führerschein.
- Schritt 05
Theorie und Praxis
Die Theorie ist frühestens drei Monate, die Praxis frühestens einen Monat vor dem Mindestalter möglich. Die Praxis kommt erst nach bestandener Theorie.
- Schritt 06
Führerschein erhalten
Nach bestandener Praxis händigt dir der Prüfer den Führerschein aus. Beim begleiteten Fahren bekommst du eine Prüfungsbescheinigung und mit 18 auf Antrag den Kartenführerschein.
03Unterlagen
Diese Unterlagen brauchst du
Die Liste ist zugleich deine Checkliste in der Akte. Dort lädst du jede Unterlage an ihrer Stelle hoch.
Personalausweis oder Reisepass
PflichtEr weist Ort und Tag deiner Geburt nach.
§ 21 FeV: Antrag auf Erteilung einer FahrerlaubnisBiometrisches Passfoto
PflichtNach den Vorgaben der Passverordnung. Manche Behörden wollen das Foto auf Papier, Service Berlin zum Beispiel.
§ 21 FeV: Antrag auf Erteilung einer FahrerlaubnisSehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis
Pflichthöchstens 730 Tage altBei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt.
§ 12 FeV: SehvermögenBescheinigung über die Erste-Hilfe-Schulung
PflichtWer eine ärztliche Approbation oder eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf nachweist, braucht keinen Kurs (§ 19 Abs. 3 FeV).
§ 19 FeV: Schulung in Erster Hilfe
04Was wir prüfen
18 Regeln, bevor die Behörde etwas sieht
Jede Regel prüft genau eine Sache. Ein Fehler hält den Antrag auf, eine Warnung solltest du dir ansehen, ein Hinweis hilft beim Ausfüllen.
Bei jeder Prüfung
- Alle 14 Pflichtangaben von 28 Feldern sind ausgefüllt.
- Jede Angabe hat die richtige Form: Datum, Zahl, Auswahl, Anschrift mit fünfstelliger Postleitzahl, IBAN mit gültiger Prüfsumme.
- Die Pflichtunterlagen liegen vor und sind nicht älter als erlaubt.
Fehler16
Der Antrag kommt frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter (18, mit begleitetem Fahren 17).
§ 21 FeV: Antrag auf Erteilung einer FahrerlaubnisGeburtsdatum liegt nicht in der Zukunft.
Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland.
§ 7 FeV: Ordentlicher Wohnsitz im InlandSehtestbescheinigung oder Zeugnis ist bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt.
§ 12 FeV: SehvermögenDatum des Sehnachweises liegt nicht in der Zukunft.
Beim Sehtest ist das Ergebnis angegeben.
§ 12 FeV: SehvermögenEin nicht bestandener Sehtest reicht nicht, dann braucht es ein augenärztliches Zeugnis.
§ 12 FeV: SehvermögenDatum des Erste-Hilfe-Kurses liegt nicht in der Zukunft.
Beim begleiteten Fahren ist mindestens eine Begleitperson vollständig angegeben.
§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17Ist eine zweite Begleitperson genannt, sind ihre Angaben vollständig.
§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17Begleitperson 1 hat das 30. Lebensjahr vollendet.
§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17Begleitperson 1 hat seit mindestens fünf Jahren die Klasse B.
§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17Begleitperson 1 hat höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister.
§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17Begleitperson 2 hat das 30. Lebensjahr vollendet.
§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17Begleitperson 2 hat seit mindestens fünf Jahren die Klasse B.
§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17Begleitperson 2 hat höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister.
§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17
Hinweise2
Theorie frühestens drei Monate, Praxis frühestens einen Monat vor dem Mindestalter.
§ 16 FeV: Theoretische PrüfungBegleitetes Fahren lohnt sich nur vor dem 18. Geburtstag.
§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17
05Sofort-Prüfung
Prüf deine Angaben jetzt, ohne Konto
Füll aus, was du schon weißt, und drück auf Prüfen. Du siehst sofort, was fehlt, was nicht zusammenpasst und wie vollständig dein Antrag ist.
Noch nicht geprüft
0/14 Pflicht · ausgefüllt
In der Akte lädst du Unterlagen hoch, wir prüfen bei jeder Änderung neu, und du behältst Status und Fristen im Blick.
06Häufige Fragen
Fragen zu: Führerschein Klasse B
Ab wann kann ich den Führerschein beantragen?
Frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter. Für Klasse B ist das 18, mit begleitetem Fahren 17. Mit BF17 geht der Antrag also ab 16 Jahren und sechs Monaten.
§ 21 FeV: Antrag auf Erteilung einer FahrerlaubnisWie alt darf mein Sehtest sein?
Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt sein.
§ 12 FeV: SehvermögenLäuft die Erste-Hilfe-Bescheinigung ab?
§ 19 FeV nennt für die Bescheinigung keine Höchstdauer. Verlangt wird eine Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei einer anerkannten Stelle.
§ 19 FeV: Schulung in Erster HilfeWer darf mich beim begleiteten Fahren begleiten?
Personen ab 30, die seit mindestens fünf Jahren die Klasse B haben und beim Antrag höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Sie werden namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen, weitere kannst du später nachtragen lassen.
§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17Ändert die geplante Führerscheinreform etwas an meinem Antrag?
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 eine Reform der Fahrausbildung auf den Weg gebracht, unter anderem ohne Pflicht zum Präsenzunterricht in der Theorie und mit rund einem Drittel weniger Prüfungsfragen. Stimmen Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerung zu, sollen die neuen Regeln Anfang 2027 gelten. Bis dahin gilt das bisherige Recht.
Bundesministerium für Verkehr: Kabinett beschließt Reform der Fahrausbildung07Quellen
Woher wir das wissen
Jede Angabe auf dieser Seite stützt sich auf eine dieser Quellen. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
- [01]§ 21 FeV: Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [02]§ 10 FeV: Mindestalter
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [03]§ 7 FeV: Ordentlicher Wohnsitz im Inland
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [04]§ 12 FeV: Sehvermögen
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [05]§ 16 FeV: Theoretische Prüfung
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [06]§ 17 FeV: Praktische Prüfung
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [07]§ 19 FeV: Schulung in Erster Hilfe
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [08]§ 22 FeV: Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [09]§ 48a FeV: Voraussetzungen für begleitetes Fahren ab 17
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [10]§ 2 StVG: Fahrerlaubnis und Führerschein
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [11]Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage Gebührentarif
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [12]Service Berlin: Fahrerlaubnis, Ersterteilung beantragen
service.berlin.de · abgerufen am 02.10.2026
- [13]BayernPortal: Beantragung der Fahrerlaubnis
bayernportal.de · abgerufen am 02.10.2026
- [14]Bundesministerium für Verkehr: Kabinett beschließt Reform der Fahrausbildung
bmv.de · abgerufen am 02.10.2026