Sozialleistung
Grundsicherungsgeld beantragen (früher Bürgergeld)
Seit dem 01.07.2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Es sichert den Lebensunterhalt, wenn das eigene Geld nicht reicht. Wir prüfen vorher Antragstag, Anlagen und Nachweise.
Stand 02.10.202611 Quellen11 Prüfregeln
01Eckdaten
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Das Jobcenter an deinem Wohnort.
- Einreichung
- OnlinePer PostPersönlich vor Ort
- Wer reicht ein
- Wir bereiten alles vor, einreichen tust du selbst.
- Kosten
- Keine. Für Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch werden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 SGB X).
- Fristen
- Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst. Für Monate davor gibt es nichts. Bewilligt wird in der Regel für ein Jahr, danach stellst du einen Weiterbewilligungsantrag.
- Portal der Stelle
- jobcenter.digital
- Kennung für Agenten
grundsicherungsgeld
02Ablauf
So läuft der Antrag, Schritt für Schritt
- Schritt 01
Sofort melden
Der Monat zählt, in dem der Antrag beim Jobcenter eingeht. Stell ihn deshalb gleich, wenn das Geld nicht reicht.
- Schritt 02
Hauptantrag und Anlagen ausfüllen
Zum Hauptantrag gehören die Anlage VM zum Vermögen und für jede Person der Bedarfsgemeinschaft die Anlage EK zum Einkommen. Je nach Lage kommen weitere dazu, etwa KDU für die Wohnkosten, WEP für jede weitere Person ab 15 und KI für Kinder unter 15.
- Schritt 03
Nachweise sammeln
Kontoauszüge aller Konten aller Personen der letzten drei Monate, einen aktuellen Nachweis der Krankenversicherung und Belege zu Miete und Einkommen. Das Jobcenter braucht nur Kopien.
- Schritt 04
Prüfen lassen
Wir prüfen Antragstag, Angaben und Nachweise auf Lücken und Widersprüche.
- Schritt 05
Einreichen
Online über jobcenter.digital mit Upload der Nachweise, per Post oder persönlich beim Jobcenter. Wir prüfen und bereiten alles bis zur Unterschrift vor. Einreichen tust du selbst. Wir sagen keine Bewilligung zu und beraten nicht rechtlich.
03Unterlagen
Diese Unterlagen brauchst du
Die Liste ist zugleich deine Checkliste in der Akte. Dort lädst du jede Unterlage an ihrer Stelle hoch.
Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate
PflichtVon allen Personen der Bedarfsgemeinschaft, vollständig und lückenlos.
Jobcenter: Hauptantrag Grundsicherungsgeld (HA), Stand 10/2026- Jobcenter: Hauptantrag Grundsicherungsgeld (HA), Stand 10/2026
Aktueller Nachweis der Krankenversicherung
Pflicht Nachweise der Wohnkosten
OptionalNötig: wenn du Kosten für Unterkunft und Heizung hast
Zum Beispiel der Mietvertrag.
Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld beantragenEinkommensnachweise
OptionalNötig: wenn jemand in der Bedarfsgemeinschaft Einnahmen hat
Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld beantragen
04Was wir prüfen
11 Regeln, bevor die Behörde etwas sieht
Jede Regel prüft genau eine Sache. Ein Fehler hält den Antrag auf, eine Warnung solltest du dir ansehen, ein Hinweis hilft beim Ausfüllen.
Bei jeder Prüfung
- Alle 9 Pflichtangaben von 26 Feldern sind ausgefüllt.
- Jede Angabe hat die richtige Form: Datum, Zahl, Auswahl, Anschrift mit fünfstelliger Postleitzahl, IBAN mit gültiger Prüfsumme.
- Die Pflichtunterlagen liegen vor und sind nicht älter als erlaubt.
Fehler1
Leistungsberechtigt ab 15 Jahren bis zur Altersgrenze nach § 7a SGB II.
§ 7 SGB II: Leistungsberechtigte
Warnungen6
Grundsicherungsgeld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Ein späterer Antragsmonat kostet Geld.
§ 37 SGB II: AntragserfordernisBei Miete oder Untermiete sind Kaltmiete und Heizkosten angegeben.
Jobcenter: Hauptantrag Grundsicherungsgeld (HA), Stand 10/2026Bei Miete liegt der Mietvertrag als Nachweis bereit.
Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld beantragenKontoauszüge der letzten drei Monate liegen bereit.
Jobcenter: Hauptantrag Grundsicherungsgeld (HA), Stand 10/2026Bei Miete liegt ein Nachweis der Wohnkosten vor.
Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld beantragenBei Einnahmen liegen Nachweise vor.
Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld beantragen
Hinweise4
Anzahl der Personen und Personenliste passen zusammen.
Je nach Lage gehören weitere Anlagen zum Antrag.
Jobcenter: Hauptantrag Grundsicherungsgeld (HA), Stand 10/2026Wohngeld und Grundsicherungsgeld schließen sich in der Regel aus.
§ 7 WoGG: Ausschluss vom WohngeldMietschulden früh angeben.
§ 22 SGB II: Bedarfe für Unterkunft und Heizung
05Sofort-Prüfung
Prüf deine Angaben jetzt, ohne Konto
Füll aus, was du schon weißt, und drück auf Prüfen. Du siehst sofort, was fehlt, was nicht zusammenpasst und wie vollständig dein Antrag ist.
Noch nicht geprüft
0/9 Pflicht · ausgefüllt
In der Akte lädst du Unterlagen hoch, wir prüfen bei jeder Änderung neu, und du behältst Status und Fristen im Blick.
06Häufige Fragen
Fragen zu: Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
Was ist aus dem Bürgergeld geworden?
Seit dem 01.07.2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Wer schon Bürgergeld bekam, muss keinen neuen Antrag stellen. Erst wenn der Bewilligungszeitraum endet, ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig.
Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld abAb wann wird gezahlt?
Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst. Für frühere Monate gibt es nichts, stell ihn deshalb sofort.
§ 37 SGB II: AntragserfordernisWas hat sich mit dem Grundsicherungsgeld geändert?
Die Karenzzeit beim Vermögen ist abgeschafft, das Schonvermögen hängt jetzt vom Alter ab. Bei Pflichtverletzungen kann das Jobcenter den Regelbedarf direkt um 30 Prozent für drei Monate kürzen. Für die Wohnkosten gilt eine Obergrenze.
Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld abWelche Unterlagen brauche ich?
Zum Hauptantrag gehören die Anlage VM zum Vermögen, für jede Person die Anlage EK zum Einkommen und die Kontoauszüge aller Konten der letzten drei Monate. Je nach Lage kommen weitere Anlagen dazu, etwa KDU für die Wohnkosten.
Jobcenter: Hauptantrag Grundsicherungsgeld (HA), Stand 10/2026Wie lange wird bewilligt?
In der Regel für ein Jahr. Bei einer vorläufigen Entscheidung oder unangemessenen Wohnkosten soll der Zeitraum auf sechs Monate verkürzt werden.
§ 41 SGB II: Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum07Quellen
Woher wir das wissen
Jede Angabe auf dieser Seite stützt sich auf eine dieser Quellen. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
- [01]§ 7 SGB II: Leistungsberechtigte
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [02]§ 7a SGB II: Altersgrenze
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [03]§ 22 SGB II: Bedarfe für Unterkunft und Heizung
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [04]§ 37 SGB II: Antragserfordernis
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [05]§ 41 SGB II: Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [06]Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld
arbeitsagentur.de · abgerufen am 02.10.2026
- [07]Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab
arbeitsagentur.de · abgerufen am 02.10.2026
- [08]Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld beantragen
arbeitsagentur.de · abgerufen am 02.10.2026
- [09]Jobcenter: Hauptantrag Grundsicherungsgeld (HA), Stand 10/2026
arbeitsagentur.de · abgerufen am 02.10.2026
- [10]§ 64 SGB X: Kostenfreiheit
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
- [11]§ 13 SGB X: Bevollmächtigte und Beistände
gesetze-im-internet.de · abgerufen am 02.10.2026
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