Förderprogramme für Heizung auf Ebene Land
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Heizung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
50 Programme gefunden
BioWärme Bayern
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab 60 kW Nennwärmeleistung und die zugehoerigen Wärmenetze. Der Höchstbetrag liegt bei 350.000 Euro für das Heizwerk und 100.000 Euro für das Wärmenetz. Eine zweite Fördervariante verlangt die Einbindung von mindestens 10 Prozent Abwärme, Solarwärme oder Umweltwärme.
Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren
Zusatzdarlehen zu 1,00 Prozent Zins für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude. Bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung auf Standard Sanierung Plus oder Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen wie Wand- und Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Lüftungsanlage. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von drei Prozent, also bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen.
Energieeffizienz an Sportstätten Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen an Sportstätten, etwa Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen zwischen 50.000 Euro und unter 1 Million Euro liegen. Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen etwa vier bis sechs Wochen.
Energiekredit Wärme
Darlehen für Wärmenetze und Investitionen in Wärme- und Kälteerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien. Je nach Programmvariante bis 25 Mio. Euro oder bis 50 Mio. Euro pro Vorhaben. Verfuegbar seit Februar 2025, mit flexiblen Laufzeiten und Zinsbindungen.
Förderprogramm Pilotprojekte Anergienetze
Vollfinanzierung vorbereitender Untersuchungen für Pilotprojekte gemeinschaftlich getragener Anergienetze im Bremer Gebäudebestand. Förderfähig sind die Lokalisierung bestehender Versorgungsleitungen, Probebohrungen und geothermische Tests sowie technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien. Bis zu drei Pilotprojekte werden unterstützt und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
Förderung von Quartierswärmemanagement
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein Quartierswärmemanagement, das Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wärmewende aktiv begleitet. Gefördert werden Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring mit bis zu 225.000 Euro für drei Jahre, bei Verlängerung bis zu 375.000 Euro. Voraussetzung ist eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das Quartier.
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Gefördert werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Austausch von Umwälzpumpen, smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungen und Smart-Metering. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
Gefördert werden Heizungsoptimierungen in Wohngebäuden: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Umwälz- und Zirkulationspumpen, Thermostatventile und smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Smart Metering sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent, die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 20.000 Euro je Wohneinheit, der Zuschuss bei maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.
HEG - Steigerung der Energieeffizienz
Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach dem Hessischen Energiegesetz für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben und bis zu 40 beziehungsweise 30 Prozent bei Beihilfen nach AGVO. Kommunen im Bündnis Hessen aktiv erhalten 10 Prozentpunkte mehr.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen
Zuschuss für Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden zudem Wärmespeicher ab 4 Kubikmeter und die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie oder Solarthermie. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
IBB CO2-Sparende Gebäude
Zinsloses Förderdarlehen für die energetische Sanierung von Mietwohngebäuden in Berlin, mit dem Ziel der CO2-Reduktion. Der Darlehensbetrag berechnet sich mit 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche je eingespartem Kilogramm CO2. Im Bonusmodul kommt ein Zuschuss von 20 Prozent des bewilligten Darlehensbetrags hinzu.
IBB WEG-Finanzierung
Zinsguenstige Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin, bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Gefördert werden die Verbesserung der Energieeffizienz wie Wärmedämmung und Fenstererneuerung, barrierereduzierende Maßnahmen wie die Nachruestung von Aufzügen sowie allgemeine Instandsetzung und Modernisierung.
IBB Wohnraum Modernisieren
Zinsguenstiges Darlehen bis 100.000 Euro je Wohneinheit für die Modernisierung von Wohngebäuden in Berlin. Gefördert werden energetische Verbesserungen, erneuerbare Energien, Barrierereduzierung, Instandsetzung und bauliche Erweiterungen im Bestand.
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen
Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle sowie für Wärmepumpen und Solarthermie im selbstgenutzten Eigenheim. Der Zinssatz beträgt 2 Prozent bei bis zu 15 Jahren Zinsbindung und einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Auch qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung sind förderfähig.
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Programm 505)
Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung und energetische Sanierung selbst genutzten Wohneigentums in Rheinland-Pfalz. Bis zu 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, je weitere Person 5.000 Euro mehr. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Einkommen und erreichtem Effizienzhausstandard bis zu 25 Prozent.
ISB-Darlehen Modernisierung vermieteten Wohnraums (Programm 553)
Darlehen mit 1 Prozent Zins für die Modernisierung vermieteter Wohnungen in Rheinland-Pfalz. Je Wohnung sind 5.000 bis 140.000 Euro möglich, bei Effizienzhausstandard EH 85 bis zu 175.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent ohne Effizienzstandard und bis zu 40 Prozent bei EH 55.
Kommunaler Wärmefonds Schleswig-Holstein
Zinsfreie Bereitstellung von Mitteln für die Vorbereitung kommunaler Wärme- und Effizienzprojekte, rückzahlbar erst bei Projektrealisierung. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 25.000 und 300.000 Euro. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Eigenbetriebe, Ämter, Zweckverbände und Kommunalunternehmen.
Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Zinsverbilligter Kredit bis 750.000 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen ohne Eintragung einer Grundschuld. Gefördert werden energetische Sanierung, Photovoltaik über 800 Watt mit Speicher und Wallbox, altersgerechter Umbau mit Rampen, Aufzügen und Notrufanlagen, Einbruchschutz, Wassermaßnahmen sowie Zählerschrankerneuerung und Fernwärmeanschluss. Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Darlehen für die Modernisierung und energetische Aufwertung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten, höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus. Für Wohnungen mit Belegungsbindung für Haushalte mit niedrigem Einkommen gibt es einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent sowie 5.000 Euro Zuschuss je barrierefreier Wohnung.
Modernisierungskredite für Mietwohnungen
Zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen im Land Bremen, ergänzt um einen Kostenzuschuss von bis zu 35.000 Euro. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten. Die Bindungsdauer beträgt bis zu 20 Jahre.
NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen
Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für den Neubau oder die Sanierung gewerblicher Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sowie für energetische Einzelmaßnahmen. Gefördert werden Neubau nach KfW-Effizienzgebäude 40 und 40 QNG sowie Sanierungen auf Standard 40, 55, 70 und Denkmal.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Zinsguenstiges Darlehen von 2.500 bis 150.000 Euro für die Sanierung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Finanziert werden Energieeffizienzmaßnahmen wie Fenster und Wärmedämmung, Heizungserneuerung, Barrierereduzierung, Einbruchschutz, Hochwasserschutz sowie Photovoltaik und Batteriespeicher.
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