Förderprogramme auf Ebene Kommune
Alle Programme auf Ebene Kommune. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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proKlima Hannover - Wärmeversorgung für Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude bietet proKlima die gleichen Förderbausteine zur Wärmeversorgung an wie für Wohngebäude: Solarwärmeanlage, Wärmepumpe und Wärmenetzanschluss. Bei den Bausteinen Wärmepumpe und Wärmenetzanschluss ist zusätzlich ein Bonus möglich. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gewerbe-, Vereins- und öffentlichen Gebäuden im Fördergebiet Hannover und Umland. Ergänzend gibt es einen eigenen Baustein Heizungsoptimierung für Nichtwohngebäude sowie Beratungs- und Serviceangebote.
proKlima Hannover - Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse
Für bereits nah- oder fernwärmeversorgte Wohngebäude fördert proKlima die Optimierung der Heizungsanlage mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten je Wärmenetzanschluss und Gebäude, maximal 30.000 Euro. Ziel ist ein hydraulischer Abgleich zwischen Haus- und Wohnungsstationen und Heizkörpern, damit der Komfort erhalten bleibt und der Energieverbrauch sinkt. Die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen darf 60 Grad nicht überschreiten. Alternativ ist eine lastgang- und temperaturoptimierte Regelung über intelligente Fernwärme-Hauszentralen möglich.
proKlima Hannover - Fernwärme-Bonus im sozialen Wohnungsbau
Der Fernwärme-Bonus fördert die Zentralisierung von Gas-Etagenheizungen, Gas-Kombithermen oder Stromdirekt- und Speicherheizungen auf eine zentrale Fernwärmebereitstellung mit bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50.000 Euro je Gebäude. Auch die Umstellung auf Wohnungsstationen gilt als zentrale Versorgung. Der Bonus gilt ausschließlich für vermietete, nicht selbstgenutzte Wohneinheiten im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover und setzt voraus, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen gefördert oder mit Belegrechten ausgestattet sind.
proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmenetzanschluss
proKlima bezuschusst den erstmaligen Anschluss von Wohnungen und Gebäuden an Nah- und Fernwärmenetze mit bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und Elektroinstallationsarbeiten für die Umstellung von gasbetriebenen auf elektrische Kochstellen. Zusätzlich ist ein Bonus Heizungsoptimierung von bis zu 5 Prozent und maximal 25.000 Euro möglich, wenn die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen 60 Grad nicht überschreitet.
proKlima Hannover - Förderbaustein Solarwärmeanlage
Für die erstmalige Installation einer Solarwärmeanlage mit Sonnenkollektoren oder abgedeckten PVT-Kollektoren mit SolarKeymark-Zertifikat gewährt proKlima bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 3.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern auf 20.000 Euro je Heizungsanlage beziehungsweise Gebäude begrenzt. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B sowie Messtechnik im Solarkreis zur Ertragskontrolle.
proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmepumpe
proKlima fördert den Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden im Fördergebiet Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Der Zuschuss beträgt bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 1.500 Euro bei Luft-Wasser-Wärmepumpen und 2.500 Euro bei Erdreich-Wärmepumpen im Ein- und Zweifamilienhaus sowie auf 10.000 Euro im Mehrfamilienhaus begrenzt. Gefördert werden nur Anlagen mit natürlichem Kältemittel bei Luft-Wasser-Geräten, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und ein hydraulischer Abgleich nach proKlima-Anforderungen.
Übernahme der Bestattungskosten nach dem SGB XII
Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn den bestattungspflichtigen Angehoerigen nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen. Massgeblich ist die wirtschaftliche Lage der Verpflichteten, nicht die der verstorbenen Person. Übernommen werden nur die erforderlichen Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung. Der Antrag sollte möglichst vor Beauftragung des Bestattungsunternehmens gestellt werden.
Blindenhilfe nach dem SGB XII
Blinde Menschen erhalten Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Vorschriften bekommen. Erwachsene erhalten einen höheren Betrag als Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Beträge werden regelmäßig fortgeschrieben. Leistungen der Pflegeversicherung werden anteilig angerechnet, bei Pflegegrad 2 mit 50 Prozent und bei den Pflegegraden 3 bis 5 mit 40 Prozent des Pflegegeldes. Landesblindengeld nach Landesrecht geht in der Regel vor.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Nach dem achten Kapitel des SGB XII erhalten Menschen Hilfe, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Typische Anlaesse sind Wohnungslosigkeit, Haftentlassung, Gewalterfahrung oder der Verlust der Wohnung. Die Hilfe umfasst Beratung, persönliche Unterstützung, Hilfe zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sowie Hilfe zur Erlangung von Arbeit. Leistungen nach anderen Vorschriften gehen vor.
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des SGB XII springt ein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Sie umfasst haeusliche Pflege, teilstationaere und stationaere Pflege sowie Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Anspruch haben Pflegebedürftige im Sinne des Paragrafen 61a SGB XII. Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen und ihrer nicht getrennt lebenden Partner werden nach dem elften Kapitel geprüft.
Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII
Das fuenfte Kapitel des SGB XII regelt Hilfen zur Gesundheit für Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Dazu gehoeren vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe bei Sterilisation. Die vorbeugende Gesundheitshilfe umfasst medizinische Vorsorgeleistungen und Untersuchungen zur Verhuetung und Früherkennung von Krankheiten. Der Leistungsumfang orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII ist die Sozialhilfe für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und weder erwerbsfähig im Sinne des SGB II noch dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Typisch sind voruebergehend Erwerbsgeminderte und Menschen mit befristeter Erwerbsminderungsrente. Sie umfasst Regelsatz, Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung sowie einmalige Bedarfe. Die Regelbedarfsstufen entsprechen denen des Grundsicherungsgeldes.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder ab 18 Jahren dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sie umfasst den Regelsatz nach den Regelbedarfsstufen, Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Unterhaltsansprueche gegen Kinder und Eltern werden erst ab einem hohen Jahreseinkommen der Angehoerigen herangezogen. Die Altersgrenze steigt für die Jahrgaenge ab 1964 auf 67 Jahre.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen erhalten neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehoeren Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten in tatsaechlicher Höhe, persönlicher Schulbedarf, Schuelerbeförderung, ergänzende Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Für den Schulbedarf sieht das Gesetz Grundbeträge von 100 Euro zum ersten und 50 Euro zum zweiten Schulhalbjahr vor, die jährlich fortgeschrieben werden. Bildungsleistungen gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr und nur für Schuelerinnen und Schueler ohne Ausbildungsvergütung.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Neben dem Regelbedarf werden die tatsaechlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Was angemessen ist, legen die Kommunen anhand oertlicher Mietwerte fest, daher gibt es keine bundesweit einheitlichen Beträge. Mit der Umgestaltung der Grundsicherung gelten kommunale Quadratmetergrenzen und im ersten Jahr eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der oertlichen Angemessenheit. Umzüge unter 25 Jahren bedürfen der vorherigen Zusicherung des kommunalen Trägers.
VRR-Semesterticket und NRW-Semesterticket
Regionale Semestertickets für Studierende in Nordrhein-Westfalen als Alternative zum Deutschlandsemesterticket. Das VRR-Semesterticket kostet 30,89 Euro pro Monat im Wintersemester 2025/2026 und 32,41 Euro im Sommersemester 2026. Das NRW-Semesterticket kostet 42,79 Euro beziehungsweise 44,31 Euro pro Monat. Welches Ticket ausgegeben wird, entscheidet die Hochschule; die Tickets sind nicht frei verkaeuflich und nicht monatlich kuendbar.
MVV Abo 65 (Seniorenticket München)
Vergünstigtes Monatsabo für Personen ab 65 Jahren im MVV. Der Preis richtet sich nach den gewählten Zonen; die MVG nennt auf ihrer Seite zum MVV Abo 65 keinen Preis, deshalb ist hier kein Betrag hinterlegt. Das Abo erlaubt beliebig viele Fahrten in den gebuchten Zonen. Mehrere Personen ab 65 Jahren können die Karte abwechselnd nutzen. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate, das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats. Eine kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist nicht enthalten. Anders als das Deutschlandticket gilt es nur im MVV-Gebiet.
365-Euro-Ticket VGN
Jahresticket für Schuelerinnen, Schueler und Auszubildende im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg zum Preis von 365 Euro, also umgerechnet ein Euro pro Tag. Es gilt an 365 Tagen im gesamten Verbundgebiet, auch in der Freizeit und in den Ferien. Notwendig ist der kostenlose Verbundpass für Schuelerinnen, Schueler und Auszubildende; ab 15 Jahren zusätzlich eine Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte. Die Kaufmöglichkeit wurde bis zum 31. Juli 2027 verlaengert.
365-Euro-Ticket MVV
Jahresticket für 365 Euro, umgerechnet ein Euro pro Tag, gültig im gesamten MVV-Verbundgebiet rund um die Uhr und auch in der Freizeit. Berechtigt sind Schuelerinnen und Schueler öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen mit Wohnsitz im MVV-Gebiet oder Schule im MVV-Gebiet, außerdem Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende an FSJ oder FOEJ. Die Kostendifferenz tragen der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die MVV-Landkreise. Studierende sind nicht berechtigt.
Dresden-Pass mit ermäßigtem Deutschlandticket
Der Dresden-Pass gibt Dresdnerinnen und Dresdnern mit geringem Einkommen 35 Prozent Rabatt auf das Deutschlandticket. Es kostet damit 40,95 Euro pro Monat; diese Preise gelten ab dem 1. April 2026. Ermäßigt sind auch die Zusatztickets Plus Mitnahme (8,12 Euro) und Plus MOBI (5,20 Euro) sowie Abo-Monatskarten. Der Pass gilt zusätzlich für vergünstigte Eintritte in städtische und Landeskultureinrichtungen und für eine kostenfreie Mietrechtsberatung. Auch für Kinder kann er beantragt werden.
SchokoTicket
Regionales Schuelerticket im VRR für alle Schuelerinnen und Schueler unter 25 Jahren von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II. Als Selbstzahlerticket kostet es 47,25 Euro im Monat. Bei Anspruch auf Fahrtkostenübernahme gelten die in der Schuelerfahrkostenverordnung NRW festgelegten Eigenanteile von 14 Euro für das erste und 7 Euro für das zweite Kind. Selbstzahlende Familien erhalten für das dritte Kind 50 Prozent Geschwisterrabatt, ab dem vierten Vertrag ist das Ticket kostenlos.
SozialTicket im VRR (meinTicket)
Regional begrenztes Sozialticket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr für den Wohnort oder den Kreis. Im Abonnement kostet es 43,80 Euro pro Monat, als Monatskarte 49,90 Euro. Es gilt rund um die Uhr in der jeweiligen Preisstufe A oder Kreis, aber nicht bundesweit. Wer bundesweit fahren will, wählt stattdessen das DeutschlandTicket Sozial für 53 Euro. Ausgegeben wird das Ticket als eTicket auf der Chipkarte meinTicket im KundenCenter der Verkehrsunternehmen.
Jung kauft Alt Hiddenhausen
Kommunaler Zuschuss der Gemeinde Hiddenhausen für den Kauf aelterer Häuser, Vorbild für viele spaetere Jung-kauft-Alt-Programme. Gezahlt werden 300 Euro Grundbetrag pro Jahr plus 300 Euro Erhöhungsbetrag pro Jahr für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr, höchstens 1.500 Euro im Jahr, über eine Laufzeit von sechs Jahren. Die Immobilie muss mindestens 25 Jahre alt sein, der Grundstückskaufvertrag darf nicht aelter als zwei Jahre sein und das Objekt muss Hauptwohnsitz werden. Für ein Altbaugutachten gibt es einmalig 600 Euro Grundbetrag plus bis zu 300 Euro je Kind, höchstens 1.500 Euro je Altbau. Ergänzend sind gestaffelte energetische Zuschüsse von bis zu 3.600 Euro möglich.
ESWE Lade BOX Rabatt für Ökostrom- und Ladestromkunden
Der Wiesbadener Versorger ESWE gewährt Kundinnen und Kunden der Tarife ESWE Natur STROM oder ESWE Lade STROM das Komplett-Paket ESWE Lade BOX um 20 Prozent guenstiger. Getragen wird der Nachlass vom ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds. Die Förderung gilt nur im Fördergebiet Wiesbaden plus 30 Kilometer Umkreis. Das Paket umfasst Wallbox und Installationsservice. Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, kann sich an das Team Wohnungswirtschaft von ESWE wenden. Quelle ist der undatierte E-Mobilitäts-Flyer von ESWE, ein Programmjahr wird darin nicht genannt.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.